Stressfrei & schnell zur rechtssicheren Webseite: Die eRecht24 Premium Tools

Fachlich geprüft von: Rechtsanwältin Annika Haucke Rechtsanwältin Annika Haucke
(339 Bewertungen, 4.01 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem eRecht24 Premium Projekt Planer planen Sie Ihr Websiteprojekt und haben alle rechtlich relevanten Punkte im Blick.
  • Im eRecht24 Premium Projekt Manager erstellen Sie Ihre Rechtstexte mit den passenden Generatoren und speichern, bearbeiten und aktualisieren sie an einer zentralen Stelle.
  • Auf Knopfdruck erstellen Sie den eRecht24 Premium Projekt Report und können diesen als Agentur und Webdesigner für Ihre Kunden nutzen.

Worum geht's?

In der Corona-Krise müssen sich Unternehmer auf Ihre Webseiten und Agenturen auf Ihre Kundenprojekte konzentrieren. Sonst drohen teure DSGVO-Bußgelder, nervige Abmahnungen oder Ärger mit Kunden. Um Ihnen die Arbeit so einfach wie möglich zu machen, geben wir allen eRecht24 Premium Nutzern dafür 4 praktische und einfach zu bedienende Tools an die Hand. Damit erstellen Sie "auf Knopfdruck" rechtssichere Webseiten. Schnell, einfach und ohne Vorwissen.

1. Das Planungs-Tool: Der eRecht24 Premium Projekt Planer

eRecht24 Cookie Consent

 

Der Projekt Planer führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Phasen der Planung und Umsetzung Ihrer rechtssicheren Webseite:

  • Planen Sie Schritt für Schritt Ihr Webprojekt
  • Vergessen Sie nie wieder rechtlich relevante Punkte und senken Sie Ihr Abmahnrisiko drastisch
  • Haken Sie erledigte Punkte direkt ab und speichern Sie den Stand Ihrer Webseite

Von der Domain über Hosting, Impressum, Datenschutz, Cookies, Tracking, DSGVO, Bildrechte, E-Mail, Newsletter und Social Media Auftritte. Alle wichtigen rechtlichen Punkte sind verständlich erläutert und direkt mit den jeweils passenden Tools und Generatoren verknüpft. So haben Sie in einem "legal cockpit" alle rechtlich relevanten Punkte im Blick und minimieren schnell und einfach das Risiko von Abmahnungen und DSGVO-Bußgeldern.

Der Projekt Planer ist Bestandteil von eRecht24 Premium.

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2. Das Arbeitstier: Der eRecht24 Premium Projekt Manager

eRecht24 Projekt Manager

 

Im Projekt Manager legen Sie Ihre Webseite(n) einfach als Projekt an und können mit den passenden  Generatoren sofort mit der Erstellung Ihrer Rechtstexte beginnen.

  • einfaches Anlegen und Verwalten Ihrer Webseiten-Projekte
  • alle Rechtstexte und Cookie Consent für Ihre Webseiten an einer Stelle
  • einfaches Speichern, Bearbeiten und Aktualisieren direkt im Projekt Manager

Egal ob Datenschutzerklärung für die Webseite, Ihr Impressum, Cookie Consent, E-Mail Disclaimer oder gesonderte Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte. Sie können alle Rechtstexte Ihrer  Webseite an einer zentralen Stelle abspeichern. Wenn Sie die Texte später aktualisieren oder erweitern wollen, können Sie das direkt in Ihrem Projekt tun.

 

Der Projekt Manager ist Bestandteil von eRecht24 Premium.

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3. Das Ergebnis: Der eRecht24 Premium Projekt Report

eRecht24 Premium Projekt Report

Wenn Ihre Webseite "fertig" ist können Sie für jedes Projekt einfach per Knopfruck einen Report erstellen.

  • Sie haben den aktuellen Stand Ihrer eigenen Webseite immer im Blick
  • Sie erhalten einen pdf-Report mit allen erledigten Tasks und Zeitstempel
  • Agenturen und Webdesigner können den Report an ihre Kunden weitergeben

Als Websitebetreiber haben Sie so immer einen Überblick über den Stand Ihrer Website.

Als Agenturen und Webdesigner nutzen Sie den Report als internen Check oder übergeben ihn direkt an Ihren Kunden. So zeigen Sie Professionalität und senken Ihr Haftungsrisiko.

 

Der Projekt Report ist Bestandteil von eRecht24 Premium.

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4. Consent Tool von Usercentrics inklusive

eRecht24 Premium Projekt Report

Als eRecht24 Premium Nutzer können wir Ihnen die Einwilligungs-Lösung von Usercentrics für bis zu 20.000 Sessions/ Monat kostenlos anbieten. Das Usercentrics Consent-Tool fragt Nutzereinwilligungen unabhängig vom eingesetzten Content Management System ab.

Das Tool deckt aktuell mehr als 2000 der wichtigsten Dienste wie Google Analytics, Google Adsense, Matomo, etracker, Facebook Pixel, Klarna, PayPal, Zendesk & Co ab. Das Tool ist ohne Zusatzkosten in eRecht24 Premium enthalten.

 

 

Die Tools Projekt Planer, Projekt Manager, Projekt Report und Usercentrics sind Bestandteil von eRecht24 Premium.

Beginnen Sie noch heute, Ihre Webseiten schnell und einfach abzusichern!
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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin & Legal Writerin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und absolvierte darüber hinaus ein Journalismus-Studium. Seit mehr als 10 Jahren ist sie als Legal Writerin und Online-Redakteurin tätig. Sie hat bereits Texte für Steuerberatungsgesellschaften, Medienrechtsanwälte sowie für den Tagesspiegel und die Stiftung Warentest geschrieben. Seit 2020 ist Annika Haucke Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Internet-, Urheber-, Steuer- und Datenschutzrecht.

V. Wiesner
Natürlich ist der Designer haftbar. Wenn man einem Kunden eine Website verkauft, muss diese bei der Übergabe gesetzeskonform sein. Kunde will eine schöne Seite, wenn er selber wissen würde wie er das richtig macht, würde er nicht eine Agentur damit beauftragen... Wenn man die Kompetenzen selber nicht mitbringt, kauft man diese fremd ein. Wenn man gar nichts anderes kann als programmieren, sollte man vielleicht lieber einen Job in einer Agentur suchen, dort werden pro Kompetenzbereic h verschiedene Mitarbeiter eingestellt. Wer selbstständig sein will muss sich Wissen aufbauen, dafür gibt es Fortbildungskur se! Irgendwie macht ihr wohl auch eine Steuererklärung, obwohl Steuerrecht und Webdesign nichts gemeinsam haben. Bei manchen Kommentaren hier hat man das Gefühl diese Menschen arbeiten schwarz aus ihrem Kinderzimmer aus... Seriöse Webdesigner müssen sich mit Datenschutz und anderen für ihren Job relevanten Gesetzen auskennen!
0
alex
soso, also, wenn ich ein Auto kaufe und damit irgendwo in eine Menschenmenge rase , dann kann also der Autohändler dafür haftbar gemacht werden , schließlich hat er mir ja das Auto verkauft und mich eventuell nicht darauf hingewiesen, dass ich sowas nicht machen darf , oder er hat es doch getan , egal !!! Denke, dass die ganzen Gesetze im Bereich Digitaler Welt werden von Leuten beschlossen, die überhaupt keine Ahnung haben (Gut, wenn ich sehe wie die Ministersitze verteilt/verschenkt werden, dass ein Bankkaufmann plötzlich Gesundheitsmini ster, eine Familienministe rin plötzlich für die Verteidigung des Landes verantwortlich sein soll, dann wundert mich nichts mehr). Man siehe den Wirrwarr DAtenschutz , da blickt doch kein MEnsch mehr durch , noch weniger ein Richter, dem diese Welt neu ist , wie will er da entscheiden können , die sind ja meist nicht einmal in der Lage ihr eigenes Smartphone zu bedienen !!! viel bla bla , am Ende bringt es eh nichts
10
Werner
Deine Ahnungslosigkei t ist erschreckend. Wie in jeder Branche ist auch ein Webdesigner gefordert, sich bzgl. der rechtlichen Rahmenbedingung en seines Jobs schlau zu machen. Dazu gehören auch Haftungsfragen. Jammern über angebliche inkompetente Politiker hilft nicht weiter. Die Gesetzeslage ist, wie sie ist und gilt teilweise EU-weit.

6
Alex
Doch, das ist leider so. Informiere Dich mal.
6
Morice
wir sind ein esport verein
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Rechtsanwalt Sören Siebert
Hallo,zur Haftung von Agenturen und Webdesignern finden Sie mehr Informationen hier:https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8439-muessen-designer-bilder-udn-karten-der-kunden-pruefen-ag-oldenburg.htmlhttps://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/11035-haftung-agenturen-webdesigner.html@Alex, unsere Tools sind ja genau dafür konzipiert, dass Agenturen diese Fehler nicht mehr machen.
8
Unknown
Das wäre mir aber neu, dass der Webdesigner dafür haften muss! Wo steht denn bitte so etwas geschrieben??? Jeder Webseitenbetrei ber ist für seine Webseite ganz alleine verantwortlich. Er kann sich also nicht darauf berufen, das der Webdesigner dafür verantwortlich ist! Das wäre ja noch schöner....
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Alex
Das Tool ist schon sehr nett, aber trotzdem hafte ich als Agentur dafür, wenn ich einen klitzekleinen Fehler mache. Also muss jeder noch so kleine Webdesigner einen Rechtsanwalt einstellen. Das dies das Aus für kleine Webschmieden bedeutet sollte klar sein. Schöne neue Welt.
3
Werner
Deshalb sollte man als Webdesigner unbedingt auch eine Berufshaftpflic ht haben. Diese sollte auf die möglichen Haftungsrisiken eines Webdesigners zugeschnitten sein. Alles andere zeugt davon, dass man völlig unprofessionell unterwegs ist.

6

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