Filesharing: Abmahnungen der Kanzlei Fareds

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Worum geht's?

Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen oder Filesharing Netzwerken sind das Ziel der Rechtsanwaltskanzlei Fareds aus Hamburg. Die Kanzlei spricht Abmahnungen für bekannte Firmen aus dem Musik- und Filmgeschäft aus. Wir zeigen Ihnen, wie Sie richtig auf diese Abmahnung der Kanzei Fareds reagieren.

Filesharing Abmahnungen der Kanzlei Fareds

» Schnellhilfe für Abgemahnte
» Was ist eine Filesharing Abmahnung?
» Was mahnt die Kanzlei Fareds ab?
» Wie sieht die Filesharing-Abmahnung aus?
» Der Unterlassungsanspruch
» Anwaltskosten/ Abmahnkosten
» Schadensersatz/ Lizenzkosten
» Welche Fehler Sie jetzt nicht machen dürfen
» Die modifizierte Unterlassungserklärung
» So finden Sie den richtigen Anwalt


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Was ist eine Filesharing Abmahnung?

Bevor sich dieser Artikel mit den Details zur Abmahnung von Fareds wegen Urheberrechtsverletzungen beschäftigt, soll der Begriff "Filesharing" verdeutlicht werden. Das World Wide Web bietet eine Reihe von Tauschbörsen und Netzwerken für Musik und Filme an. Dieses Tauschen wird auch als Filesharing bezeichnet und ist für die entsprechenden Industriezweige ein Dorn im Auge. Da es sich bei dieser Art des Tausches um das Kopieren der Daten handelt, ist eine Urheberrechtsverletzung nicht ausgeschlossen. Es ist bereits oft bekannt geworden, dass Kinder sich ein Lied aus einer dieser Tauschbörsen heruntergeladen haben.

Der Dreh- und Angelpunkt bei dem Tauschen von Daten ist allerdings ein anderer. Die meisten Tauschbörsen sind so gestaltet, dass während des Downloads ein Dritter dieses Lied ebenfalls laden kann. Das Kind beziehungsweise die IP-Adresse wird als Uploader angesehen, der das Lied, das Album oder den Film für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Diese Option kann von dem Nutzer der Tauschbörse oft gar nicht beeinflusst werden. Das Herunterladen eines Liedes ist zwar nicht legal, befindet sich jedoch in einer gesetzlichen Grauzone, da hier der geldwerte Vorteil ausgeschlossen wird. Die Nutzung des Liedes geschieht in den meisten Fällen in rein privater Umgebung. Abgemahnt wird deshalb immer das Anbieten (der Upload) eines Werkes.

Minusgeschäft bei den Konzernen - mehr Abmahnungen

Die Daten vermehren sich, ohne das die Musik- oder Filmindustrie einen Gewinn erzielt. Mit der Vertretung der Rechte haben sich viele Rechtsanwälte beschäftigt und eine der größten ist die Kanzlei Fareds, welche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung verschickt und zudem eine lange Liste von vertretenden Mandaten abarbeitet. Ob das aktuell geplante sogenannte Anti-Abzock-Gesetz (2013) das im Jahr 2012 blühende Geschäft der Abmahnung erschweren wird, muss abgewartet werden. In erster Linie geht es bei dem Gesetz darum, dass überhöhte Gebühren für eine Abmahnung eingedämmt werden sollen. Das Problem dabei ist, dass der betroffene Konzern nur den Inhaber des Anschlusses kennt, nicht aber wer genau die Urheberrechtsverletzung begangen hat, da meist mehrere in einem Haushalt leben.

Warum und was mahnt die Kanzlei Fareds ab?

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds hat ihren Sitz in Hamburg und vertritt eine Reihe von Rechteinhabern in der Musikindustrie. Die Rechtsanwälte von Fareds verschickten bisher ihre mahnenden Briefe wegen einem angeblichen illegalen Upload oder Download. Rechteinhaber sind unter anderem: MIG Film, Los Banditos Films, Fort Knox Entertainment, Lightning Entertainment, Elephant Music oder auch Malibu Media LLC. Viele dieser Inhaber haben ihren Sitz in Deutschland und Amerika. Wer eine Abmahnung von der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds erhält, soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Daneben werden Schadensersatzansprüche oder Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Dies können dann auf durch Zahlung eines „Vergleichsbetrages“, der oft bei etwa 850 Euro liegt, abgegolten werden.

Wie sieht die Filesharing-Abmahnung aus?

Auf der ersten Seite der Abmahnung wird zunächst der Rechteinhaber benannt und die Bekanntgabe, das Fareds diesen vertritt. Auf den folgenden Seiten der Abmahnung wegen Filesharing wird erklärt, dass hier eine unerlaubte Urheberrechtsverletzung vorliegt. Der Abmahnung wird häufig ein Beschluss eines Landgerichts in Kopie beigefügt, nach dem die IP-Adresse ermittelt und festgestellt wurde. Der angebliche Verstoß wird zudem mit Datum und Uhrzeit belegt. Hier ist bereits darauf zu achten, dass die IP-Adresse sehr variabel ist und nicht vom Abgemahnten überprüft werden kann.

Auf den nun folgenden Seiten des Abmahnschreibens werden die Ansprüche des Künstlers, also des Konzerns oder Unternehmens geltend dargestellt. Es geht hier um:

  1. den Unterlassungsanspruch
  2. DIe Anwaltskosten
  3. Schadensersatz

Der Unterlassungsanspruch

Die Abmahnschreiben enthalten oft eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung, die einfach nur unterschrieben und zurückgesandt werden soll.

Hier ist Vorsicht geboten! Ohne anwaltliche Unterstützung und die notwendigen Informationen sollten Sie diese Erklärung nicht unterschreiben oder eigenmächtig abändern oder modifizieren.

Anwaltskosten/ Abmahnkosten 

Im Abmahnschreiben werden auch die Anwaltskosten für die Abmahnung geltend gemacht. Diese Kosten muss in der Regel der Anschlussinhaber zahlen. Durch die so genannte Störerhaftung auch dann, wenn er selbst gar nicht gehandelt hat, sondern etwa die Kinder oder Besucher illegale Angebote im Netz genutzt haben. 

Es werden die Rechtsanwaltskosten aufgelistet, dazu kommt noch eine Auslagenpauschale von 20 Euro. Nach § 97a Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes ist eine Beschränkung der Rechtsanwaltskosten auf 100 Euro festgeschrieben, die jedoch nach Ansicht der meisten Gerichte hier keine Gültigkeit findet. Weiterhin teilt die Kanzlei mit, dass gegen den Täter ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann.

Schadensersatz/ Lizenzkosten

Weiter geht es  dann den Schadensersatzansprüchen. Bevor weitere Schritte vom Abgemahnten eingeleitet werden, ist zunächst festzustellen, ob es sich um einen Tausch eines einzelnen Liedes oder eines Albums gehandelt hat oder sogar um einen kompletten Film. Dieses Wissen wirkt sich auf die Kosten enorm aus.

Auf den letzten Seiten der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wird dann häufig ein Vergleichsangebot unterbreitet. Mit einer Fristangabe hat der Abgemahnte nunmehr die Gelegenheit einen reduzierten Vergleichsbetrag in Höhe von etwa 750 Euro zu zahlen.

Welche Fehler dürfen Sie bei einer Abmahnung nicht machen

Wenn eine Abmahnung im Briefkasten liegt ist der Schock erst einmal groß. Abgemahnte machen dann leider immer wieder die selben Fehler.

Wir zeigen was Sie NICHT machen sollten:

  • den Rechtsverstoß gegenüber den Abmahnern zugeben
  • die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben
  • die Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung selbst modifizieren
  • die Abmahnung ignorieren

Die modifizierte Unterlassungserklärung (mod UE)

Wenn Sie abgemahnt wurden kann das Aufsetzen einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärungen ggf. eine Möglichkeit sein, den Schaden zu begrenten. Diese Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte aufgrund der damit verbundenen Risiken von einem Juristen aufgesetzt werden.

Wenn Sie hier Fehler machen können die Abmahner beispielsweise eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

Wie finde ich den richtigen Anwalt?

Wichtig ist es nun für den Abgemahnten, der das Schreiben von Fareds in den Händen hält, dass er nicht unüberlegt handelt. Das Unterschreiben der in der Anlage beigefügten Unterlassungserklärung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die Nachteile sind: Man erkennt zunächst die Schuld in vollem Umfang an. Man erkennt gleichzeitig die Kosten an, die in dem Schreiben aufgeführt sind. Mit seiner Unterschrift ist man 30 Jahre an diese Erklärung gebunden, sodass keine Gesetzesänderungen oder neuen Rechtssprechungen hier zur Anwendung kommen können. Die erste Handlung ist hier also - nicht unterschreiben! (Dies gilt nicht nur für die Rechtanwaltsgesellschaft Fareds, sondern auch für andere wie zum Beispiel Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte oder Kornmeier)

Nicht reagieren kann aber ebenfalls Nachteile mit sich bringen. Der Abgemahnte ist verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, es muss jedoch nicht die vorformulierte der Kanzlei sein. Hier ergibt sich die Möglichkeit der Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung. Die Formulierung sollte so gestaltet sein, dass zwar ein Zugeständnis vorgenommen wird, jedoch mit so wenigen Anhaltspunkten wie möglich. Wer sich diese Formulierung nicht zutraut, sollte sich Hilfe von einem Spezialanwalt wenden.

Fazit zu einer Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds

  1. Die Kanzlei Fareds hat sich auf die Abmahnung wegen Filesharing (Urheberrechtsverletzung) spezialisiert und betreut sehr viele Mandanten. Wer eine Filesharing Abmahnung von Fareds erhält, sollte die Fristen nicht ignorieren und schnell, aber überlegt handeln.
  2. Unterschreiben Sie als Abgemahnter die geforderte Unterlassungserklärung der Kanzlei Fareds ungeprüft, gestehen Sie Ihre Schuld in vollem Umfang ein. Ist eine Unterlassunsgerklärung erst einmal unterschrieben, kann Ihnen später auch kein Anwalt mehr helfen.
  3. Deswegen lassen Sie sich besser vorher von Experten beraten und fordern Sie gleich eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

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