Worum geht's?
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Eine Markenanmeldung ist für viele Unternehmer der nächste logische Schritt auf dem Weg zum nachhaltigen Geschäftserfolg – schließlich erlaubt die Eintragung des Firmennamens, Logos oder der Produktbezeichnung ins Markenregister allein dem Inhaber, die Marke geschäftlich zu verwenden. Dritten kann der Markeninhaber die Nutzung untersagen oder an Bedingungen knüpfen, etwa an die Zahlung einer Lizenzgebühr. Doch lohnt sich eine Markenanmeldung für jedes Unternehmen? Wie läuft das Verfahren ab? Wie lange dauert und was kostet es, eine Marke anzumelden? Und geht das auf eigene Faust, oder brauche ich einen Anwalt? Antworten auf diese Fragen und Tipps zur Markenanmeldung erhalten Sie in diesem Artikel.
1. Wann lohnt sich eine Markenanmeldung?
Um zu entscheiden, ob sich eine Markenanmeldung für Sie als Unternehmer lohnt, sollten Sie sich zunächst überlegen, ob die Marke – beispielsweise Ihr Firmenname, die Bezeichnung Ihres Produkts oder Ihr Logo – das Alleinstellungsmerkmal Ihres Unternehmens ist. Denn eine Marke anzumelden, ergibt nur dann Sinn, wenn Sie mit Ihrem Business auch davon profitieren.
Nicht für jedes Unternehmen ist es sinnvoll, den eigenen Namen, ein Logo oder einen Slogan markenrechtlich schützen zu lassen. Führen Sie beispielsweise ein kleines lokales Geschäft und planen Sie nicht, mit dieser Geschäftsidee zu expandieren, ist eine Markenanmeldung vielleicht nicht die wichtigste betriebswirtschaftliche Entscheidung.
Möchten Sie hingegen auch überregional erfolgreich werden, ist eine Markenanmeldung schon lohnenswerter. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Geschäftsidee lizenzieren oder Ihr Geschäftsmodell per Franchise vermarkten möchten. Wägen Sie also sorgfältig ab, welchen Nutzen eine Markenanmeldung für Sie hat.
GUT ZU WISSEN
Eine eigene Marke hat einige Vorteile. Sie kostet aber auch Geld und muss gepflegt werden. Das heißt: Allein mit einer Markenanmeldung ist es nicht getan. Nach erfolgreicher Eintragung der Marke müssen Sie nicht nur dafür sorgen, ihre Bekanntheit zu steigern – sondern auch handeln, wenn andere sie unerlaubt für eigene Zwecke verwenden. Ansonsten verwässert die Marke, das heißt, andere können sie nicht mehr zweifelsfrei Ihrem Unternehmen zuordnen.
Durch die Anmeldung Ihres Namens oder Logos als Marke erhalten Sie die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte. Die Marke ist Ihr Eigentum: Anderen dürfen Sie die Verwendung untersagen, an die Zahlung einer Lizenzgebühr knüpfen oder die Rechte vermarkten.
Nutzen Dritte Ihre Marke ohne Genehmigung im Geschäftsverkehr, haben Sie das Recht, juristisch dagegen vorzugehen – etwa mit einer Abmahnung oder einer Unterlassungsklage. Zudem haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, wenn Ihnen durch die unrechtmäßige Verwendung wirtschaftliche Verluste entstehen.
Zusammengefasst kann sich eine Markenanmeldung also lohnen, wenn Sie
- Ihren Namen, ein designtes Logo oder einen Produktnamen sichern wollen.
- professionell im Wettbewerb auftreten und sich mit Ihren Waren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz abheben möchten.
- planen, mit Ihrem Unternehmen zu expandieren (überregional, europaweit oder international).
- den Wert Ihres Unternehmens erhöhen wollen.
- sich vor Nachahmern und teuren Rechtsstreitigkeiten schützen möchten.
UND NOCH ETWAS
Die Entwicklung eines Logos oder die Erstellung einer Website kosten Geld. Da Sie in den Aufbau Ihres Unternehmens investieren, sollten Sie diese Investitionen auch schützen. Eine Markenanmeldung ist dafür ein effektiver Weg.
2. Was kann ich als Marke anmelden?
Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht (ähnlich der Patente), mit dem sich Bezeichnungen, Namen, Logos, Farben oder Sounds schützen lassen. Dabei sind Ihrer Kreativität fast keine Grenzen gesetzt. Je nachdem, welche Art von Kreation Sie schützen möchten, können Sie im Rahmen der Markenanmeldung folgende Marken anmelden:
Markenform | Beispiele | Bekannte Marken |
Wortmarke | Slogans, Schriftzeichen, Firmennamen, Personennamen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen | Porsche, Boss, n-tv, cnn, NASA, 4711 |
Bildmarke | Symbole, Piktogramme, Logos | Der springende Puma, Twitter-Vogel, Nike-Haken |
Wort-Bildmarke | Kombinationen aus Wörtern und Bildern | Buntes Google-Logo, Bayer-Kreuz |
Dreidimensionale Marke | 3D-Gestaltungen, Formen | Toblerone-Verpackung, Mercedes-Stern, Form des Lindt-Goldhasen |
Klangmarke | Melodien, Jingles, Töne, Tonfolgen | Brüllen des MGM-Löwen, Intel-Jingle, Telekom-Jingle |
Farbmarke | Farbtöne, Farbverläufe | ADAC-Gelb, Milka-Lila, Manner-Rosa, Gold des Lindt-Hasen |
Ebenfalls – wenn in der Praxis auch deutlich seltener Gegenstand einer Markenanmeldung – kann das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auch Bewegungs-, Hologramm-, Multimedia-, Muster- und Positionsmarken schützen.
Überlegen Sie sich vor der Markenanmeldung in Ruhe, welche Art von Marke Sie anmelden möchten, welchen Zweck Sie mit der Anmeldung verfolgen und für welche Branche Sie die Marke nutzen möchten. Sie sollte geeignet sein, Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung passend zu beschreiben und darzustellen. Je konkreter Ihre Vorstellungen im Entwicklungsprozess sind, desto besser sind die Erfolgsaussichten der Anmeldung.
3. Was lässt sich nicht als Marke anmelden?
Natürlich lässt sich auch nicht alles und jede fixe Idee als Marke anmelden. Damit das zuständige Markenamt – in Deutschland das DPMA – der Eintragung der Marke zustimmt, muss das Kennzeichen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Zuallererst muss die Marke im Register so dargestellt werden, dass sie klar und eindeutig bestimmt werden kann. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wunschmarke durch Figuren, Linien oder Schriftzeichen, Hörproben auf einem Datenträger oder einem 3D-Modell wiedergeben müssen, sodass sie sich eindeutig identifizieren lässt.
In der Regel ist das bei Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Farbmarken, Hörmarken und 3D-Marken kein Problem. Gleichwohl schwieriger ist die Darstellbarkeit beispielsweise bei Geruchsmarken – das bislang einzige Beispiel für eine eingetragene EU-Geruchsmarke wurde bereits 2007 aus dem Markenregister gelöscht (Der Geruch: Frisch gemähtes Gras, Waren-Klasse: Tennisbälle).
Die Darstellbarkeit ist aber nur eine Voraussetzung, damit Sie die Marke anmelden können. Daneben gibt es weitere Hürden, die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Diese prüft das Markenamt im Anmeldeprozess. Verstößt eine Marke gegen ein solches Schutzhindernis, wird die Markenanmeldung abgelehnt.
Folgende Marken lassen sich nicht anmelden, da sie ein absolutes Schutzhindernis enthalten: Marken, die
- eine fehlende Unterscheidungskraft aufweisen (es darf sich z. B. nicht um ein gebräuchliches Wort in Deutsch oder einer anderen Sprache handeln).
- Bezeichnungen enthalten, die der allgemeinen Verwendung vorbehalten sind (keine beschreibenden Angaben und Zeichen).
- Gattungsbezeichnungen beinhalten (das Zeichen darf kein üblich gewordener Begriff sein)
- aus täuschenden Zeichen bestehen (unzulässig sind Irreführungen über betriebliche oder geographische Herkunft, Eigenschaften oder den Herstellbetrieb)
- gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen (keine obszönen Zeichen, keine Fäkalsprache)
- Hoheitszeichen, amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten (Wappen, Flaggen, verbotene Zeichen und amtliche Zeichen sind untersagt)
AUFGEPASST
Damit sich ein Kennzeichen als Marke eintragen lässt, braucht es in jedem Fall klare Unterscheidungskraft. Eine sehr bekannte Marke, die Ihrer ähnlich ist, können Sie daher nicht anmelden – unabhängig davon, für welche Waren und Dienstleistungen sie eingetragen ist. Sie erlangt allein aufgrund ihrer Bekanntheit Markenschutz.
4. Welcher Schutzumfang soll es sein: DE-Marke, EU-Marke oder internationaler Markenschutz?
Grundsätzliches zuerst: In der Regel entsteht Markenschutz durch Anmeldung und Eintragung der Marke ins Markenregister. Zwar besteht auch die Möglichkeit, dass die Bekanntheit einem Markenzeichen zu Markenschutz verhilft, dies ist jedoch deutlich seltener und schwieriger im Streitfall zu beweisen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Marke anmelden. “Einfach so” per Gesetz – wie etwa beim Urheberrecht – entsteht Markenschutz nicht.
Möchten Sie sich Ihre Marke schützen lassen, sollten Sie sich aber nicht nur über die Notwendigkeit einer Markenanmeldung bewusst sein. Auch welchen Schutzumfang Ihre Marke erreichen soll, spielt bei den Vorüberlegungen eine entscheidende Rolle.
Sie haben die Wahl zwischen einer
-
Anmeldung einer Marke beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für die Schutzwirkung der Marke in Deutschland
-
europäischen Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als Unionsmarke/EU-Marke.
- internationalen Markenanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO als IR-Marke.
Internationaler Markenschutz
Während die EU-Unionsmarke mit der Anmeldung automatisch Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erlangt, ist eine IR-Marke nur in den Ländern geschützt, die Sie bei der Anmeldung auswählen. 154 Länder sind möglich, einige – beispielsweise Kanada, Indien oder Brasilien – ausgenommen. Für die Anmeldung einer IR-Marke benötigen Sie zuvor eine nationale oder europäische Basismarke.
Internationale/EU-weite Markenanmeldung
Für die Markenanmeldung einer EU-Marke ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) in Alicante zuständig. Für die Anmeldung einer IR-Marke müssen Sie sich an die WIPO, die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf, wenden. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt hilft Ihnen weiter.
Ob sich eine europäische bzw. internationale Markenanmeldung oder eine DE-Marke für Ihre Zwecke mehr lohnt, hängt von Ihren Zielen und Ihrem Geschäftsmodell ab. Gerade bei Unternehmen aus dem Umfeld der neuen Medien, die europa- oder weltweit tätig sind, kann eine Marke mit Schutzwirkung über Deutschland hinaus ratsamer sein als eine DE-Marke.
PRAXIS-TIPP
Wissen Sie, was Sie als Marke schützen wollen und welchen Schutzumfang diese haben soll, können Sie die Marke anmelden. Mit der Markenanmeldung allein ist es aber noch nicht getan: Nur wenn der eingereichte Antrag vollständig, korrekt und die Marke schutzfähig ist, wird sie im Markenregister veröffentlicht und erlangt Markenschutz.
5. In 4 Schritten zur erfolgreichen Anmeldung Ihrer Marke
Eine nationale Markenanmeldung in Deutschland besteht grundsätzlich aus vier Schritten (europäische und internationale Anmeldung weichen davon ab):
- Markenrecherche
- Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen
- Markenanmeldung
- Prüfung und Eintragung der Marke ins Markenregister
1. Gründliche Markenrecherche
Sobald Sie sich überlegt haben, welche Marke Sie anmelden möchten, müssen Sie sicherstellen, dass es diese nicht bereits gibt. Dafür ist eine gründliche Recherche nach identischen und ähnlichen Marken unumgänglich. Diese können Sie entweder selbst übernehmen oder in die professionellen Hände eines Anwalts für Markenrecht legen.
In der Markenrecherche prüfen Sie, ob Ihre Wunschmarke nicht bereits so oder so ähnlich im Markenregister eingetragen ist. Wichtig ist: Während das DPMA Ihre Marke zwar auf absolute Schutzhindernisse kontrolliert, prüft es die sogenannten relativen Schutzhindernisse wie eine zu starke Ähnlichkeit mit älteren Marken nicht.
Das heißt: Es ist gut möglich, dass Ihre Marke ins Register eingetragen wird, obwohl ihr Schutzhindernisse entgegenstehen. Bemerkt der Inhaber der eigentlichen Marke die Neuanmeldung, kann er dagegen vorgehen und die Löschung beantragen. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen rechtliche Konsequenzen aufgrund einer Markenrechtsverletzung.
Weil gute Namen knapp sind, sind Rechtsstreitigkeiten bei Markenanmeldungen ohne Recherche oft vorprogrammiert – und die können teuer werden. Recherchieren Sie daher unbedingt vorab, ob Ihr Kennzeichen als Marke schutzfähig ist (absolute Schutzhindernisse) und ob es gegen ältere Rechte verstoßen würde (relative Schutzhindernisse).
LESE-TIPP
Worauf es bei einer gründlichen Markenrecherche ankommt, wie Sie richtig nach bestehenden Marken recherchieren und was insbesondere bei der komplexen Ähnlichkeitsrecherche wichtig ist, lesen Sie in unserem Ratgeber “Markenrecherche: Geht das auch ohne Anwalt?”.
Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen
Haben Sie sichergestellt, dass Ihre Wunschmarke weder absolute Schutzhindernisse enthält noch einer älteren zum Verwechseln ähnlich ist, können Sie die Markenanmeldung vorbereiten. Überlegen Sie sich, für welche Branchen der Markenschutz gelten soll, für den Sie die Marke anmelden wollen.
Insgesamt haben Sie als Anmelder die Auswahl an 45 verschiedenen Dienstleistungs- und Waren-Klassen (sogenannte Nizzaer Klassifikation für Wortmarken, Wiener Klassifikation bei Bild- und Wort-Bildmarken). Dazu gehören zum Beispiel Bekleidung, Werkzeuge, Farben oder Schönheitsmittel, Fahrzeuge, Sonnenschirme und Zelte.
Wählen Sie die Waren- und Dienstleistungsklassen mit Bedacht:
- Nicht zu wenige Klassen, denn es besteht kein Markenschutz, wenn Sie in diesen Ihre Waren oder Dienstleistungen vermarkten.
- Nicht zu viele Klassen, denn es herrscht Benutzungszwang. Verwenden Sie die Marke nicht in den angemeldeten Klassen, können Dritte nach fünf Jahren ihre Löschung in den jeweiligen Klassen durchsetzen.
- Eine nachträgliche Ausweitung der Klassen ist nicht möglich – dafür müssen Sie die Marke erneut anmelden.
In der Anmeldegebühr des DPMA sind drei Klassen enthalten. Möchten Sie die Marke für weitere Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Anmeldung beim Markenamt
Für die Markenanmeldung einer DE-Marke ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Bei diesem reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen ein. Dazu gehört neben dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auch eine detaillierte Beschreibung der Marke.
Hier finden Sie wichtige Formulare für die Markenanmeldung:
- Antrag auf Eintragung einer Marke in das Register
- Ausfüllhinweise für eine Markenanmeldung
- Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
Die entsprechenden Anträge können Sie online ausfüllen oder per Post oder Fax ans DPMA senden. Markenanmeldungen per E-Mail sind nicht möglich.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung samt Rechnung für die zu zahlenden Gebühren. Begleichen Sie die Rechnung innerhalb von 3 Monaten, ist die Anmeldung der Marke erfolgreich beim DPMA hinterlegt.
Prüfung durch das DPMA
Sind die Anmeldegebühren bezahlt, wird die Marke im Informationssystem des DPMA offengelegt. Dritte haben nun die Möglichkeit, die Marke einzusehen. Anschließend prüft das DPMA Ihre angegebenen Informationen und den Antrag auf formale Unstimmigkeiten sowie die Marke auf Schutzfähigkeit.
Ist die Prüfung erfolgreich, wird die Marke ins Markenregister eingetragen und im Markenblatt bekannt gegeben. Sollte Ihre Marke fremde Rechte verletzen, können andere Markeninhaber nun dagegen vorgehen und der Anmeldung der Marke widersprechen.
Erhebt niemand Widerspruch, ist Ihre Marke für die nächsten 10 Jahre im Markenregister eingetragen und geschützt. Gegen Zahlung der Verlängerungsgebühr lässt sich die Schutzdauer beliebig oft verlängern.
GUT ZU WISSEN
Das gesamte Verfahren dauert circa 6 Monate. Soll es schneller gehen, besteht die Möglichkeit einer beschleunigten Prüfung. Ihre Marke ist dann nach etwa zwei Monaten verfügbar. Für die beschleunigte Prüfung fallen Zusatzkosten von 200 Euro an.
6. Was kostet eine Markenanmeldung?
Möchten Sie eine Marke anmelden, setzen sich die Kosten aus unterschiedlichen Posten zusammen. Gehen Sie eigenständig vor – also ohne Unterstützung eines Anwalts – entstehen beim DPMA für die Markenanmeldung folgende Kosten:
Posten | Gebühr |
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300 Euro |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung
(einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) |
290 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200 Euro |
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750 Euro |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260 Euro |
Soll ein Anwalt Sie bei der Markenanmeldung und Markenrecherche unterstützen, fallen zusätzliche Kosten für seine Arbeit an. Diese hängen unter anderem davon ab, was für eine Marke Sie eintragen wollen, welchen Umfang die erforderliche Markenrecherche haben soll und ob Sie Ihre Marke für Deutschland, EU-weit oder international anmelden wollen.
Für die professionelle Markenrecherche vom Anwalt können Sie bei einer DE-Marke mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Je komplexer die Recherche (z. B. bei Unions- oder IR-Marken), desto höher sind die Kosten. Für Markenanmeldung und anwaltliche Beratung entstehen noch einmal Kosten von ungefähr 150 bis 200 Euro plus amtliche Gebühren des Markenamtes.
Bei der eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow müssen Sie sich keine Gedanken um einzelne Kostenpunkte machen. Sie erhalten eine Markenanmeldung vom Anwalt inklusive Markenrecherche, Prüfung und Beratung schon zu überschaubaren Kosten von 599 Euro für eine DE-Marke bzw. 999 Euro für eine EU-Marke (zzgl. Umsatzsteuer und Anmeldegebühr).
7. Kann ich das selbst machen oder brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?
Sagen wir so: Die Anmeldung Ihrer Marke beim Patent- und Markenamt können Sie grundsätzlich auch ohne Anwalt einreichen. Hier kommt es zwar darauf an, dass alle Antragsunterlagen korrekt und vollständig sind – Sie haben aber die Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen und Korrekturen vorzunehmen, wenn es um formale Fehler geht.
Erfüllt die Marke hingegen die Voraussetzungen für den Markenschutz nicht, lehnt das DPMA den Antrag ab. Die Anmeldegebühren haben Sie dann umsonst bezahlt. Um das zu vermeiden, müssen Sie von Anfang an sicherstellen, dass Ihre Marke schutzfähig ist, und zwar durch eine gründliche Markenrecherche. Bei dieser prüfen Sie nicht nur absolute, sondern auch relative Schutzhindernisse.
ACHTUNG
Eine zu starke Ähnlichkeit festzustellen, ist jedoch komplex. Hier müssen Sie genau wissen, wie die Datenbanken zu bedienen sind und sich auch über deren begrenzte Einsetzbarkeit bewusst sein. Für eine professionelle Recherche in kostenpflichtigen Datenbanken empfiehlt sich die Unterstützung eines Anwalts. Oft ist es dabei sinnvoll, diese nicht auf Deutschland zu beschränken, sondern auf EU- bzw. weltweite Markeneintragungen auszudehnen, bevor Sie die Markenanmeldung in die Wege leiten.
Hinzu kommen neben der Recherche nach identischen und ähnlichen Marken weitere geschützte Bezeichnungen, die zwar nicht als Marke eingetragen sind, aber dennoch markenrechtlichen Schutz genießen können, etwa bekannte Firmennamen. Da die Gerichte im Markenrecht hohe Streitwerte zugrunde legen – in der Regel mindestens 50.000 Euro – ist eine professionelle Markenrecherche allein aus Kostengründen ratsam.
Ein Anwalt kennt das Vorgehen des DPMA und kann Fehler oder Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen frühzeitig korrigieren. Sie verhindern die Verzögerung Ihrer Markenanmeldung und sparen wertvolle Zeit – und das ist wichtig, denn im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip: Wer seine Marke als erstes anmeldet, erhält die alleinigen Rechte.
8. FAQ: Häufige Fragen zur Markenanmeldung