Worum geht's?
Es geht los! Die "UEFA Euro 2024" startet in Deutschland. Fußball wird in den nächsten Wochen privat und im Job das Gesprächsthema Nummer 1 sein. Wir informieren über rechtliche Fallstricke und klären die häufigsten Fragen zur EM 2024.
1. Darf ich die EM-Spiele während der Arbeitszeit im Fernsehen verfolgen?
Zum Glück beginnen viele Spiele der EM erst um 15, 18 oder 21 Uhr. Trotzdem müssen viele Arbeitnehmer zum Anpfiff arbeiten. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch, die Spiele während ihrer Arbeitszeit im Fernsehen zu verfolgen. Wer ein Spiel ansieht, kann sich nicht mehr auf die eigentliche Tätigkeit konzentrieren und seine Arbeitspflicht im Rahmen der übertragenen Aufgabe erfüllen.
Ein Fernseh-Recht besteht während der Arbeitszeit nicht. Allerdings liegt dies auch im Ermessen des Arbeitgebers, ob er beispielsweise bei besonders wichtigen Spielen eine Ausnahme macht. Im Zweifel: fragen.
2. Wie sieht es mit dem Live-Ticker / Live-Stream im Internet oder einer Radioübertragung aus?
Grundsätzlich gilt, dass eine Nutzung von Medien nicht gestattet ist, wenn diese die Erfüllung der Arbeitsaufgaben verhindern oder erschweren. Radio hören während der Arbeitszeit ist aber grundsätzlich erlaubt. Es sei denn durch die Lautstärke wird die eigene Arbeit oder die von Kollegen gestört oder beeinträchtigt. Dies kann auch bei der Störung von Kundenverkehr gelten.
Bei der Nutzung eines Live-Tickers oder eines Live Streams im Internet eines Spiels, kann es auch zu einer Verletzung der Arbeitspflicht kommen. Insbesondere die wiederholte und dauerhafte Verfolgung von EM-Spielen im Live-Ticker ist im Zweifel auch nicht mehr von einer erlaubten privaten Internet-Nutzung des Arbeitnehmers gedeckt. Wer sich trotz ausdrücklichen Verbots der Nutzung erwischen lässt, riskiert eine arbeitsrechtliche Abmahnung.
3. Gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub während der Europameisterschaft 2024?
Nein, nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes gibt es in einem solchen Fall keinen unbezahlten Sonderurlaub, um die Spiele in Frankreich live zu verfolgen.
4. Kann ich kurzfristig Urlaub nehmen, weil ich noch ein Ticket bekommen habe?
Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings stehen in der Praxis oftmals Hinderungsgründe für kurzfristig beantragten Urlaub im Wege. Da die Planung des Urlaubs aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumeist langfristig erfolgt, kann ein kurzfristig beantragter Urlaub zu Engpässen an Arbeitskraft im Unternehmen führen.
Unter solche dringende betriebliche Belange können beispielsweise ein hoher Krankenstand im Unternehmen oder eine „Urlaubssperre“ aufgrund von Saisongeschäft oder einem zu erledigenden Großauftrag fallen.
5. Der Urlaub wurde nicht genehmigt, was kann man tun?
Streng genommen nicht viel. Es besteht bei einer fehlenden Genehmigung für Urlaub oder einzelne Urlaubstage die Verpflichtung, in dieser Zeit zu arbeiten und seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Problematisch kann es allerdings werden, wenn der Arbeitnehmer trotz nicht genehmigten Urlaubs ankündigt, „krank zu machen“. Je nach Einstellung des Arbeitgebers kann dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
6. Gibt es eine Regelung für Überstunden?
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer die Anordnung zur Ableistung von Überstunden zurückweisen. Es besteht keine Verpflichtung zu Überstunden.
Allerdings kann es im Einzelfall abweichende Regelungen geben. Diese können sowohl im Arbeitsvertrag als auch in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt sein. In den dort geregelten Fällen besteht dann ein so genanntes Direktionsrecht des Arbeitgebers im Rahmen dessen er Überstunden anordnen darf. Allerdings werden die meisten Arbeitgeber gerade während wichtiger Spiele der Fußball-EM nicht zu dieser Maßnahme greifen.
7. Darf ich während der Arbeitszeit mit den Kolleginnen und Kollegen mit Alkohol auf Tore anstoßen?
Grundsätzlich ja. Es gibt kein generelles Alkoholverbot in Unternehmen. Allerdings ist es durchaus üblich, dass ein solches Verbot betrieblich zwischen Arbeitgeber und den Arbeitnehmern vereinbart ist. Dann muss auf das Bier oder den Sekt auf ein Tor verzichtet werden.
Fehlt eine gesonderte Regelung, müssen die Arbeitnehmer aber darauf achten, dass der Konsum von Alkohol nicht die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit am Arbeitsplatz einschränkt. Ein Alkoholtest des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist allerdings nur mit dessen Einverständnis möglich.
8. Darf ich meinen Arbeitsplatz verlassen, um in einer nahe gelegenen Kneipe ein EM-Spiel zu verfolgen?
Dies geht nur mit Einwilligung des Arbeitgebers. Ansonsten handelt es sich um einen Fall der Arbeitsverweigerung.
Hier besteht die Gefahr einer arbeitsrechtlichen Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar möglicherweise eine fristlose Kündigung.
9. Markenrecht und Fußball-EM 2024. Wer hat welche Rechte?
Der europäische Fußballverband UEFA (Union of European Football Associations) als Ausrichter der Fußball-Europameisterschaft hat sich frühzeitig sämtliche Rechte zur Vermarktung des Ereignis gesichert. Dies betrifft Audio- und Videoaufnahmen, Wiedergaberechte und Ausstrahlungsrechte wie die Fernsehrechte.
Dazu zählen auch zahlreiche Wort- und Bildmarken durch die ein markenrechtlicher Schutz gesichert werden soll. Darunter fallen insbesondere auch die Begriffe "EURO 2024", "UEFA EURO 2024" sowie "UEFA EURO 2024 GERMANY". Diese Marken und die EM-Logos dürfen nur von den offiziellen Sponsoren der EM zu Werbezwecken genutzt werden.
Geschütze Logos und Bildmarken zur EM 2024
- Das offizielle Logo der EM. Ausschließlich UEFA-Sponsoren dürfen dieses Logo für Werbung benutzen.
- Die Logos für die einzelnen Spielstätten in Deutschland.
- Albärt: Das offizielle Maskottchen der EM 2024
- Offizieller Slogan der EM: "UNITED BY FOOTBALL. VEREINT IM HERZEN EUROPAS"
Zu beachten ist allerdings, dass nicht nur die UEFA, sondern auch andere Unternehmen verschiedene Marken rund um die Europameisterschaft angemeldet haben.
10. Ist die Abkürzung "EM" und ähnlich allgemeine Begriffe auch geschützt?
Für allgemeine Begriffe wie beispielsweise "EM 2024" ist umstritten, ob daran trotz Anmeldung ein Schutz nach dem Markenrecht besteht. Im Zuge der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland hatte sich die FIFA als Ausrichterin unter anderem auch die Wortmarke "Fußball-WM 2006" schützen lassen.
Dagegen klagte der Süßwarenhersteller Ferrero. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat daraufhin festgestellt, dass diese Wortmarke keine ausreichende Unterscheidungskraft hat und ein Schutz deswegen nicht möglich ist. Im Rahmen aktuell durch die UEFA registrierter Marken kann man sich an der damaligen Entscheidung des BGH orientieren.
11. Darf man das offizielle EM-Logo für eigene Produkte und Werbung verwenden?
Nein. Auch am EM-Logo oder Logos, die diesem zum Verwechseln ähnlich sind, besteht markenrechtlicher Schutz. Man kann aber ein eigenes EM-Logo kreieren, dass nicht mit den geschützten Bildmarken verwechselt werden kann.
12. Gibt es andere Möglichkeiten, ein EM-Logo auf meiner Seite einzubinden?
Webseitenbetreiber können auch auf alternative Logos zurückgreifen. Viele Grrafiker, Designer und Agenturen stellen alternative Logos zur Verfügung.
Suchen Sie zum Beispiel bei Adobe Stock einmal nach "EM 2024". Oder Sie werden kreativ und entwerfen Ihr eigenes Logo.
13. Womit muss man rechnen, wenn die UEFA als Ausrichter einen bei der Verwendung einer geschützten Marke erwischt?
Der Schutz der Markenrechte rund um die Fußball EM 2024 dient der UEFA in erster Linie dazu, ihren Sponsoren die alleinigen Vermarktungsrechte zu sichern. Mit der Durchsetzung der Rechte und Kontrollen hat die UEFA sowohl im Vorfeld der EM als auch während der Veranstaltung ernst gemacht.
Durch Kontrollen auf Fan-Meilen oder im Internet sollen Markenrechtsverletzungen erkannt und sanktioniert werden. Bislang hat die UEFA Presseberichten zufolge schon hunderte von kostenintensiven Abmahnungen an Unternehmen wegen Markenrechtsverstößen verschickt.
Die UEFA selbst gibt an lediglich "Stichproben" durchzuführen. Wer eine Abmahnung der UEFA erhalten hat, sollte schnell einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um die rechtlichen und finanziellen Folgen zu mildern.
14. Was versteht man unter "Ambush-Marketing"? Kann ich die strengen Markenrecht- und Lizenzregeln damit umgehen?
Unter "Ambush-Marketing" oder auch Marketing aus dem Hinterhalt versteht man Werbemethoden, die darauf abzielen im Sog eines Großereignisses wie der Europameisterschaft die Werbeeffekte auszunutzen, ohne selbst berechtigter Werbepartner oder Sponsor zu sein. Dieses Trittbrettfahrer-Marketing oder Schmarotzer-Marketing steht bei vielen Unternehmen zur Zeit hoch im Kurs.
Die positive Assoziation mit dem Ereignis und dem gleichzeitigen Vertrieb eigener Produkte die dann im Zusammenhang gesehen werden, ist im Falle der Fußball-Europameisterschaft der UEFA ein großer Dorn im Auge. Je nach dem wie geschickt die Werbemethode gestaltet ist, ist es möglich, die Verwertungsverbote der UEFA zu umgehen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich immer um eine Gratwanderung handelt und man schnell eine Abmahnung der UEFA im Briefkasten hat.
15. Betrug durch gefälschte Websites und Phishing-Mails. Was muss man beachten?
Großereignisse wie die Fußball-Europameisterschaft 2024 ziehen immer auch viele Personen an, die im Windschatten mit betrügerischen Geschäften zu Geld kommen wollen. Aktuell lässt sich beobachten, dass sehr viele Phishing-Mails mit dem Aufhänger EM 2024 im Umlauf sind.
Die Empfänger sollen aufgrund ihrer Euphorie für Fußball dann insbesondere ihre Kreditkarten-Daten oder geheime PIN- oder TAN-Nummern herausgeben. Einen Überblick über die Tricks der Phishing-Betrüger finden sie auf eRecht24. Auch werden zur Zeit viele Spam-Mails mit Schadcode oder Trojanern im Anhang verschickt. Unerwünschte Werbe-Mails sollten deswegen nicht geöffnet, sondern gleich gelöscht werden.
16. Darf man Tickets für die Fußball-EM 2024 bei eBay online verkaufen?
Nein. Die UEFA hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass ein Weiterverkauf nicht zulässig ist. Wird jemand dabei erwischt, droht eine Vertragsstrafe von bis zu 2500 Euro und eine Stornierung der Tickets.
Der wesentliche Aspekt der Abmahnungen ist die Abschreckung. Aufgrund von über einer Million Tickets, die sich im freien Verkauf befinden, kann die UEFA nur Stichproben machen.
17. Was muss man beim Kauf von Tickets im Internet beachten?
Möchten Sie doch noch ein Ticket ergattern, sollten Sie bei Schwarzmarkt-Tickets lieber vorsichtig sein. Denn offiziell darf ein Weiterverkauf von Tickets nur über die Resale-Plattform des Verbandes erfolgen. Diese ist seit März 2024 verfügbar. Die EM-Tickets sind zudem nur bedingt übertragbar und persönliche Daten des neuen Ticketinhabers müssen bei Weitergabe des Tickets der Turnier-Organisation übermittelt werden.
18. Was sollte man tun, wenn man wegen Verstößen gegen Lizenzrechte, das Urheberrecht oder die UEFA-Regeln eine Abmahnung erhalten hat?
In erster Linie nicht abwarten und zögern. In solchen Fällen ist es wichtig, einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, um das Kostenrisiko zu senken und die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Rechtswirksamkeit hin überprüfen zu lassen.
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