Was sind die neuen Regeln für Tabakwerbung?
Tabakwerbung ist im Kino künftig verboten, wenn es sich um einen Film handelt, bei dem Kinder und Jugendliche anwesend sein könnten. Bisher durften Tabakunternehmen Werbung für ihre Produkte zeigen, wenn Filme nach 18 Uhr im Kino liefen. Das gilt nicht mehr. Kinowerbung für Tabakwaren ist nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe erlaubt.
Darüber hinaus ist Außenwerbung für Tabakprodukte künftig verboten. Ausnahme: Auf Außenflächen und in Schaufenstern von Fachhandelsgeschäften darf weiterhin Werbung für Tabakprodukte gezeigt werden. Und: Tabakfirmen dürfen Zigaretten nicht mehr kostenlos auf Veranstaltungen verteilen oder mit Gewinnspielen verschenken.
E-Zigaretten ebenfalls betroffen
Die neuen Regeln gelten teilweise auch für nikotinfreie Produkte wie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter. Das ist zum Beispiel bei Inhaltsstoffen und Werbung der Fall. Diese Vorgaben sind dem Bundesrat derzeit jedoch noch nicht streng genug. Er forderte die Bundesregierung daher auf, nikotinhaltige und nikotinfreie Produkte bei der nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes deutlicher gleichzustellen.
Ab wann gelten die neuen Regeln für Tabakwerbung?
Die neuen Vorgaben für Gratisproben und Kinowerbung gelten ab dem 1. Januar 2021. Die neuen Regeln für Außenwerbung treten stufenweise in Kraft: ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für E-Zigaretten.
Fazit
Niedersachsen will Verbraucher stärker vor illegal importierten E-Zigaretten schützen. Dazu stellte das Land eine Bundesratsinitiative im Plenum vor. Es fordert, dass Angebote im Online-Handel künftig genauso gekennzeichnet werden müssen wie im stationären Handel. Zudem will Niedersachsen Betreiber von Online-Plattformen dazu verpflichten, Angebote von E-Zigaretten und E-Liquids auf ihre Rechtskonformität zu überprüfen.
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