Handy-Verträge: Muss der Kunde bei vorzeitiger Vertragskündigung Schadensersatz zahlen?

(4 Bewertungen, 4.25 von 5)

Worum geht's?

Kündigt ein Telefonanbieter einem Kunden vorzeitig den Vertrag, weil der Kunde die monatlichen Tarifkosten nicht gezahlt hat, so steht ihm regelmäßig ein Schadensersatzanspruch zu. Ein Gericht hatte nun zu entscheiden, in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht.

Was ist passiert?

Ein Kunde hatte einen Tarif mit Flatrate bei einem Telefonanbieter gebucht, die monatlich mit 67,18 Euro zu Buche schlug. Der Anbieter des Telefonvertrags hatte den Vertrag mit seinem Kunden wegen Nichtzahlung der monatlichen Gebühren vorzeitig gekündigt, da er hierin eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sah.

Für jeden Monat der restlichen Vertragslaufzeit wollte der Telefonanbieter in der Folge Schadensersatz von 67,18 Euro berechnen, also genau der Gebühr für die monatliche Flatrate. Als sich der Kunde weigerte, beschritt der Anbieter den Klageweg.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied mit Urteil von Anfang September (Urteil vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12), dass dem Telefonanbieter zwar für die Restlaufzeit ein Schadensersatzanspruch zusteht. Allerdings kann er nicht das gesamte Entgelt verlangen, sondern lediglich 50%. Die anderen 50% muss sich der Anbieter als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen, so die Berliner Richter.

Begründet wurde dies damit, dass sich der Flatrate-Anbieter aufgrund der Sperrung ja auch nicht unerhebliche Kosten spart. Dies ergab sich in der vorliegenden Konstellation bereits daraus, dass die Klägerin auch einen weiteren Tarif im Angebot hatte, wonach nur eine geringe Grundgebühr von 8,95 Euro vereinbart werden konnte und für jedes einzelne Gespräch Verbindungsgebühren entstanden.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung stellt also einen vergütungspflichtigen Wert dar. Wird der Anschluss nicht zur Verfügung gestellt, bedeutet dies einen wirtschaftlichen Vorteil für den Anbieter, den er sich anrechnen lassen muss. Dies gilt auch deswegen, weil sich durch das Angebot von Flatrate-Angeboten auch die Gebühren des Anbieters für Netzinstandhaltung und –modernisierung erhöhen, so das Gericht.

Fazit

Das Urteil sollten sich insbesondere Anbieter von Handy-Verträgen genauer ansehen und beherzigen. Kündigt ein Mobilfunkanbieter wegen einer Vertragsverletzung dem Kunden vorzeitig den Vertrag, kann er nach dem Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg nicht die gesamte Grundgebühr der Restlaufzeit als Schadensersatz verlangen, sondern nur 50 %.

Erst vor kurzem hatte sich das OLG Schleswig mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob es zulässig ist, wenn ein Mobilfunkanbieter in seinen AGB eine Gebühr dafür verlangt, dass der Handyvertrag nicht genutzt wird. Im Ergebnis wurde diese Nichtnutzungsgebühr von den Richtern jedoch als unzulässig angesehen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Dipl.-Jur. Sebastian Ehrhardt

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details