Pauschalreisen: Verbraucherschützer wollen Anzahlung abschaffen

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Worum geht's?

Kunden, die derzeit einen Urlaub buchen, wissen oftmals nicht, ob sie diesen auch tatsächlich antreten können. Viele Veranstalter haben Flüge und Pauschalreisen in letzter Zeit aufgrund steigender Coronafälle abgesagt. Eine Anzahlung müssen Kunden bei Buchungen meist trotzdem tätigen. Das sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als nicht mehr gerechtfertigt an. Was bemängelt der Verband an einer Anzahlung? Und was sagt die Reisebranche dazu?

Das sagt das Gesetz zu Anzahlungen

Veranstalter von Pauschalreisen haben ein Sonderrecht auf Anzahlungen. Sie dürfen mindestens ein Fünftel des Reisepreises im Voraus verlangen. Sagen Kunden eine Reise ab, weil das Auswärtige Amt kurzfristig eine Reisewarnung für ein Land ausspricht, müssen Veranstalter die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen – so ein Gutachten der vzbv. Derzeit hat das Auswärtige Amt Reisewarnungen für mehr als 160 Länder außerhalb der EU ausgesprochen.

Warum sind Verbraucherschützer gegen eine Anzahlung?

Bei allen Geschäften sei es normal, erst eine Leistung zu erhalten und dann zu bezahlen, so der vzbv. Kunden schliefen beispielsweise erst im Hotel und beglichen dann die Rechnung. Es sei daher nicht gerechtfertigt, dass sie bei Pauschalreisen 20 oder 30 Prozent des Reisepreises und bei Flügen sogar die ganze Summe vorab bezahlen sollen. Gerade in der Coronakrise, in der es bereits Pleiten wie die von Thomas Cook gab, sei das eine Fehlsteuerung.

Das fordern die Verbraucherschützer

Die Verbraucherschützer fordern, dass die Politik entweder ein Verbot von Anzahlungen oder eine breitere Insolvenzabsicherung diskutieren müsse. Diese dürfe sich dann aber nicht nur auf Pauschalreisen, sondern auch auf Flüge beziehen.

Was sagt die Reisebranche zu der Forderung?

Der Deutsche Reiseverband (DRV) will an Anzahlungen festhalten. Kunden von Pauschalreisen seien gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Das gelte für die Anzahlung und die Restzahlung. Es gebe daher keinen Grund, dieses System zu ändern, so der Verband.

Fazit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in Urteilen von 2014 und 2017 Anzahlungen für generell zulässig erklärt. Denn: Reiseveranstalter müssen selbst oft in Vorkasse gehen. Daher sind Anzahlungen notwendig und gerechtfertigt.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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