Illegale Telefonwerbung: Energieversorger soll 250.000 Euro zahlen

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Worum geht's?

Sie belästigten Verbraucher mit bis zu dreißig Anrufen innerhalb von zwei Wochen und schickten schließlich sogar Bestätigungen über nie abgeschlossene Verträge. Nach umfangreichen Ermittlungen gegen die Münchner Mivolta GmbH und ihre Vertriebspartner hat die Bundesnetzagentur nun ein sechsstelliges Bußgeld verhängt.

Mehrere hundert Fälle ermittelt

Immer wieder wurden potenzielle Neukunden telefonisch kontaktiert, auch dann, wenn sie dies eindeutig untersagt hatten. Es ging darum, Strom- und Gasverträge der Eigenmarke „MaXXimo“ zu verkaufen. Dafür griffen die Anrufer zu zahlreichen illegalen Tricks. Sie stellten sich beispielsweise als Vertreter einer sogenannten „bundesweiten Energie-Agentur“ vor oder behaupteten, im Auftrag der Bundesnetzagentur tätig zu werden. Zusammen mit den Verbrauchern wollten sie angeblich Möglichkeiten erarbeiten, Energie einzusparen und Kosten zu reduzieren. Viele Angerufene ließen sich von dieser Taktik zunächst in die Irre führen.

Rechtswidriges Vorgehen

Einige der Vertriebsagenten gaben sich auch als Mitarbeiter des Energie-Lieferanten ihrer Opfer aus. Ihnen entlockten sie im Laufe des Gesprächs wichtige Informationen, beispielsweise die Zählernummer. Die benötigten sie, um später einen Lieferantenwechsel einzuleiten. Wenige Tage nach dem Telefonat fanden die Betroffenen dann Vertragsunterlagen oder Auftragsbestätigungen in ihrer Post. Obwohl sie nie einem Abschluss zugestimmt hatten, mussten die Opfer nun selbst tätig werden, um die Verträge zu widerrufen.

Anonyme Anrufe

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass viele der Angerufenen keine Einwilligung in telefonische Werbemaßnahmen erteilt hatten. In anderen Fällen lagen zwar Einwilligungen vor. Die allerdings enthielten intransparente Formulierungen und waren im Rahmen von Online-Gewinnspielen erteilt worden. Außerdem fiel auf, dass sich die Werber häufig nicht als Partner von Mivolta zu erkennen gaben. Teilweise riefen sie sogar mit unterdrückter Nummer an – ein Vorgehen, das bei Unternehmen mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Fazit

Weil Minolta noch Einspruch erheben kann, ist die Entscheidung über die Geldbuße bisher nicht rechtskräftig. Die Bundesnetzagentur betont, dass sie auch weiterhin gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgeht. Wer derartige Anrufe erhält, kann unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde eine Meldung einreichen.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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