Freies Datenvolumen bei Abschluss eines Mobilfunktarifs
Während die Telekom mit „StreamOn“ für kostenlose Zusatzangebote wirbt, schickt der Mitbewerber seinen Vodafone-Pass ins Rennen: Beide Produkte versprechen die Nutzung bestimmter Apps und Zusatzdienste ohne Anrechnung auf das Datenvolumen. Vodafone-Vertragskunden erhalten einen von vier Pässen gratis, weitere können für einen Aufpreis zugebucht werden. Dabei umfasst der Chat-Pass laut Werbung Messenger-Dienste wie beispielsweise WhatsApp.
Wer sich für den Social-Pass entscheidet, kann Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Instagram nutzen, ohne sein Datenvolumen zu belasten. Zwei weitere Pässe für Musik- oder Video-Streaming sind ausgelegt für Nutzer von Amazon Prime, Netflix, Spotify oder SoundCloud. Allerdings finden sich im Kleingedruckten für alle Produkte Einschränkungen. Diese Praxis hat jetzt das Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 158/18) für unzulässig erklärt.
Tarif muss auch im Urlaub gelten
Im EU-Ausland nämlich fallen die Vorteile der Vodafone-Pässe weg: Dort wird die Nutzung sämtlicher Apps ganz regulär über das Datenvolumen verrechnet. Hierin sah das Landgericht einen Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung TSM-VO. Darin ist festgelegt, dass Verbraucher Mobilfunktarife in der gesamten EU so nutzen können wie im Ausland, und zwar ohne Aufpreis.
Welche Partner-Apps sind wirklich dabei?
Daneben verstößt die Werbung für den Vodafone-Pass nach Ansicht des Gerichts gegen das Wettbewerbsgesetz. Denn wesentliche Einschränkungen sind nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf einer FAQ-Seite aufgeführt. So wirbt das Unternehmen zwar mit der Zero-Rating-Nutzung von beliebten Anwendungen wie WhatsApp, Instagram oder Spotify. Dass die genannten Dienste zum Zeitpunkt der Buchung aber tatsächlich noch vom jeweiligen Pass abgedeckt werden, wird nicht garantiert.
Kunden müssen die aktuellen Partner-Apps an anderer Stelle auf der Vodafone-Webseite suchen. Darüber hinaus gelten die Pässe nicht für Sprach- und Videotelefonie, die über die enthaltenen Dienste abgewickelt werden können. Ein klarer Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, so das Gericht. Das beinhalte nämlich die Pflicht, in klarer, umfassender und leicht zugänglicher Form über angebotene Dienstleistungen zu informieren.
Fazit
Man müsse in einer Tarifübersicht nicht auf wenige Ausnahmen hinweisen, argumentierte Vodafone vor Gericht. Es handele sich beim Vodafone-Pass ja sowieso um eine kostenlose Zugabe zum Vertrag. Gerade eine solche Zugabe könne aber den Ausschlag geben bei der Entscheidung für einen Anbieter, so das Gericht. Vodafone will gegen das Urteil Berufung einlegen.
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