Nicht alle fliegen auf
Allein in Berlin spricht die Oberstaatsanwaltschaft von Vermögenssicherungsmaßnahmen in Höhe von dreieinhalb bis vier Millionen Euro. Die Bundesländer Bayern und Niedersachsen wiederum vermuten Schäden von 900.000 und 300.000 Euro. Zahlen, die die Deutsche Presse-Agentur in einer Umfrage bei Landeskriminalämtern, Staatsanwaltschaften und Landesministerien ermittelt hat. In Nordrhein-Westfalen erbeuteten Betrüger nur mit gefälschten Webseiten an die 230.000 Euro. Für das gesamte Bundesgebiet waren Ende Mai mindestens 2200 Betrugsverdachtsfälle gemeldet. Eine Angabe, die mit Vorsicht zu genießen ist: Einerseits, weil nicht aus jedem Verdacht tatsächlich ein Betrugsfall wird. Zum anderen, weil täglich neue Verfahren dazukommen.
Vorsicht Datenklau!
Das Vorgehen der Täter ist unterschiedlich. Ein Teil der Corona-Betrüger erschleicht sich Hilfsgelder, indem falsche Angaben zur finanziellen Situation gemacht werden. Einige beantragen Förderung für Unternehmen, die gar nicht existieren oder längst insolvent sind. Wieder andere stellen gleich mehrere Hilfsanträge und hoffen, so doppelt oder dreifach abzukassieren. Eine weitere Masche ist das Benutzen fremder Daten. Im Namen einer anderen Person oder Firma werden Gelder gefordert, die dann auf das Konto des Betrügers überwiesen werden sollen. Die nötigen Informationen ergaunern sich die Täter vorab, zum Beispiel an der Haustür, am Telefon oder im Internet. Mit insgesamt 18 gefälschten Webseiten offizieller Stellen wurden Verbraucher in mehreren Bundesländern in die Irre geführt. Über täuschend echt aussehende Domains fragten die Kriminellen alle notwendigen Daten ab und nutzten diese dann für einen Betrugsversuch.
Bessere Kontrollen
Oft fallen Gauner schon anhand von Unstimmigkeiten in den Anträgen auf. Manchmal melden sich auch Nachbarn oder Bekannte mit dem Verdacht, dass eine Person sich Gelder erschleichen wolle. In einigen Fällen erhielten die Behörden sogar Tipps von Banken. Sie wiesen beispielsweise darauf hin, dass ein Antragsteller bereits insolvent sei und deshalb keine Hilfsleistungen empfangen dürfe. Mittlerweile arbeiten die zuständigen Behörden mit erweiterten Prüfverfahren und zusätzlichen Prüfteams. Außerdem kann 2021 die Finanzverwaltung kontrollieren, wer zu Unrecht Corona-Gelder bekommen hat.
Fazit
Ermittelt wird bisher wegen verschiedener Straftatbestände, darunter Subventionsbetrug, Geldwäsche, Fälschung beweiserheblicher Daten und Ausspähen von Daten. Entsprechend unterschiedlich sind die Sanktionen, die die Täter erwarten. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
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