Wie man Finanzagent wird
Die meist kurze Karriere des Finanzagenten beginnt in der Regel mit dem Angebot eines Traumjobs: Im Internet kursieren zahlreiche Jobangebote, deren Anforderungen fast jedermann erfüllt und die einen hohen Verdienst versprechen: Die einzige Anforderung besteht darin, ein Konto zu besitzen, dass man für einen Zahlungsverkehr zur Verfügung stellt.
Die Arbeit besteht darin, eingehende Beträge von „Kunden“ oder „Geschäftspartnern“ des neuen Arbeitgebers sich in bar auszahlen zu lassen und mittels eines Anbieters für Bargeldtransfer, wie zum Beispiel per Western Union, an eine Person ins Ausland zu überweisen. Als Gehalt behält der „Arbeitnehmer“ eine Provision, zum Beispiel zehn Prozent von den eingegangenen Einzahlungen.
Das Verblüffende im Gegensatz zur „Nigeria-Connection“ ist, dass der frischgebackene Finanzagent tatsächlich Zahlungen auf sein Konto erhält und nicht in Vorkasse oder dergleichen gehen muss.
Eine verbreitete Variante ist auch, dass der Finanzagent per Post Schecks erhält, um diese in bar einzulösen. Den erhaltenen Betrag übermittelt der Finanzagent abzüglich der Provision per Bargeldtransfer wieder an eine Person ins Ausland.
Bei einer weiteren Variante werden arglose Vermieter als Finanzagenten eingesetzt: Über das Internet meldet sich ein Mietinteressent, um für eine angebliche Veranstaltung oder für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt Räume anzumieten. Nach Abschluss des Mietvertrags überweist der Mieter sofort die Miete plus Mietkaution im Voraus. Kurz darauf kündigt, widerruft bzw. storniert der Mieter den Vertrag und gibt ein Konto im Ausland zur Rücküberweisung an.
Wann man sich als Finanzagent strafbar macht
Die Zahlungseingänge auf dem Konto des Finanzagenten oder Vermieters stammen in der Regel von Bankkunden, deren Zugangsdaten zum Beispiel durch sogenanntes „Phishing“ von organisierten Banden gestohlen wurden. Mit diesen Daten veranlasst dann die Bande Überweisungen auf das Konto des Finanzagenten. In der Regel merkt der geplünderte Bankkunde erst dann den Schaden, wenn der Finanzagent das Geld bereits ins Ausland transferiert hat. Bei der Scheckvariante sind die Schecks gefälscht, deren Fälschung der Bank erst nach Auszahlung auffällt.
Da diese Gelder aus Straftaten wie zum Beispiel Computerbetrug stammen, handelt es sich bei der Tätigkeit der Finanzagenten um eine Form der Geldwäsche, da sie hierdurch die Spuren der rechtswidrig erlangten Vermögenswerte verschleiern.
Nach § 261 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer bei einer Geldwäsche leichtfertig nicht erkennt, dass der Gegenstand der Geldwäsche aus einer rechtswidrigen Tat herrührt. Als Gegenstände der Geldwäsche gelten auch Forderungen, wie zum Beispiel durch Computerbetrug erlangte Gutschriften auf dem Bankkonto.
Der Finanzagent ist strafbar, wenn er leichtfertig gehandelt hat. Leichtfertig bedeutet, dass er keine Kenntnis haben musste, dass das Geld illegalen Ursprung hat. Es ist ausreichend, wenn es sich dem Finanzagenten aufdrängen musste, dass das Geld auf rechtswidrige Weise auf sein Konto gelangte. Diese Leichtfertigkeit kann Finanzagenten je nach Fall, vor allem bei hohen Beträgen und großzügigen Provisionen, schnell unterstellt werden. Aber auch Vermieter sollten vorsichtig sein.
Finanzagent muss Schaden ersetzen
Zudem hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Finanzagenten, die sich wegen leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 5 StGB strafbar gemacht haben, auch den Schaden der geschädigten Bankkunden in voller Höhe zu erstatten haben. Da aber in der Regel der Schaden erst aufgedeckt wird, wenn das Geld unwiederbringlich verloren ist, kann sich der Schaden auf hohe Summen belaufen. Der Finanzagent hat in der Regel nur noch die Provision, muss den Schaden aus seinem Privatvermögen ersetzen und ist finanziell ruiniert.