Was war geschehen?
Freiberufler und Selbständige mussten für beruflich genutzte PCs oder Notebooks extra GEZ Gebühren bezahlen und wurden so von der GEZ doppelt zur Kasse gebeten. Mehrere Betroffene hielten diese Praxis jedoch für rechtswidrig und klagten dagegen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen. Die doppelte GEZ Gebühr ist nach Ansicht der Richter nicht rechtmäßig.
Folgen des Urteils
Das Urteil hat für Betroffene die erfreuliche Folge, dass sie die doppelt bezahlten GEZ Gebühren zurückverlangen können.
Da nicht damit zu rechnen ist, dass die GEZ freiwillig die zu Unrecht eingeforderten Gebühren zurückerstattet, muss jeder Betroffene selbst aktiv werden.
Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2011 (AZ: AZ 6 C 15.10, 45.10 und 20.11) sollte das zusätzlich Teilnehmerkonto vom Betroffenen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Außerdem sollte man auf die umgehende Rückzahlung der doppelt bezahlten Gebühren bestehen.
Fazit:
Freiberufliche und Selbständige sollten schnell handeln und die GEZ schriftlich (per Telefax oder Einschreiben) zur Rückzahlung auffordern.
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