Unerlaubtes Glücksspiel: Online-Casino muss verlorenes Geld zurückzahlen

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Nachdem er beim Internet-Roulette rund 12.000 Euro verloren hatte, zog ein Zocker vor Gericht. Sein Anwalt argumentierte: Das Casino dürfe in Deutschland gar kein Online-Glücksspiel anbieten. Es müsse die verlorene Summe daher zurückerstatten. Das Landgericht Gießen folgte der Argumentation.

11.758,50 Euro verzockt

Auch wenn die Bundesländer bereits an der Umsetzung eines neuen Staatsvertrags arbeiten: Noch ist das Anbieten von Sportwetten, Casinos und Poker-Games in Deutschland verboten, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Trotzdem konnte der Kläger insgesamt 11.758,50 Euro beim „Live-Roulette“ eines Online-Casinos verlieren. Betrieben wurde die Seite namens „Casino Club“ von einer Limited-Gesellschaft mit Sitz in Malta. Nach Schilderung des Anwalts stellte sein Mandant erst nach dem Verlust des Geldes fest, dass er ein illegales Angebot genutzt hatte. Daraufhin forderte er seinen Einsatz zurück und verwies dabei auf den Rechtsverstoß der Betreiber.

Verbot gilt auch für maltesischen Anbieter

In der mündlichen Verhandlung stellte das LG Gießen (Az. 4 O 84/20) zunächst fest, dass Online-Glücksspiel in Deutschland unzulässig sei. Das müssten Anbieter aus Nicht-EU-Staaten beachten, wenn sie hier entsprechende Portale betreiben wollten. Weiter legte es dar, dass deutsche Gerichte auch international zuständig seien und deutsches Recht angewendet werden könne. Schließlich vertrat es noch die Auffassung: Selbst wenn das hessische Innenministerium Internet-Casinos dulde, könne dadurch das Verbot von Online-Glücksspiel nicht außer Kraft gesetzt werden.

Casino-Betreiber gibt auf

Durch seine Nutzung des verbotenen Roulette-Spiels habe zwar möglicherweise auch der Kläger selbst gegen Gesetze verstoßen, so das Gericht weiter. Aber: Wenn der Casino-Betreiber das illegal gewonnene Geld nun behalten könne, entspreche das nicht Sinn und Zweck des Glücksspiel-Staatsvertrags. Die „Martingale Malta 2 Ltd.“ müsse die knapp 12.000 Euro deshalb zurückerstatten. Die Gesellschaft hat mittlerweile ihr Glücksspiel-Angebot eingestellt. Der „Casino Club“ wird allerdings von einem anderen Betreiber weitergeführt.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Gießen ist bisher nicht rechtskräftig. Noch ist offen, ob die Beklagten Rechtsmittel einlegen wollen. Das Endergebnis dürfte auch von anderen Online-Casinos mit Spannung erwartet werden. Im Zweifel könnte eine Klagewelle von Glücksspielern auf sie zukommen, die verlorene Einsätze mit Hinweis auf die Rechtswidrigkeit des Angebots zurückfordern wollen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details