11.758,50 Euro verzockt
Auch wenn die Bundesländer bereits an der Umsetzung eines neuen Staatsvertrags arbeiten: Noch ist das Anbieten von Sportwetten, Casinos und Poker-Games in Deutschland verboten, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Trotzdem konnte der Kläger insgesamt 11.758,50 Euro beim „Live-Roulette“ eines Online-Casinos verlieren. Betrieben wurde die Seite namens „Casino Club“ von einer Limited-Gesellschaft mit Sitz in Malta. Nach Schilderung des Anwalts stellte sein Mandant erst nach dem Verlust des Geldes fest, dass er ein illegales Angebot genutzt hatte. Daraufhin forderte er seinen Einsatz zurück und verwies dabei auf den Rechtsverstoß der Betreiber.
Verbot gilt auch für maltesischen Anbieter
In der mündlichen Verhandlung stellte das LG Gießen (Az. 4 O 84/20) zunächst fest, dass Online-Glücksspiel in Deutschland unzulässig sei. Das müssten Anbieter aus Nicht-EU-Staaten beachten, wenn sie hier entsprechende Portale betreiben wollten. Weiter legte es dar, dass deutsche Gerichte auch international zuständig seien und deutsches Recht angewendet werden könne. Schließlich vertrat es noch die Auffassung: Selbst wenn das hessische Innenministerium Internet-Casinos dulde, könne dadurch das Verbot von Online-Glücksspiel nicht außer Kraft gesetzt werden.
Casino-Betreiber gibt auf
Durch seine Nutzung des verbotenen Roulette-Spiels habe zwar möglicherweise auch der Kläger selbst gegen Gesetze verstoßen, so das Gericht weiter. Aber: Wenn der Casino-Betreiber das illegal gewonnene Geld nun behalten könne, entspreche das nicht Sinn und Zweck des Glücksspiel-Staatsvertrags. Die „Martingale Malta 2 Ltd.“ müsse die knapp 12.000 Euro deshalb zurückerstatten. Die Gesellschaft hat mittlerweile ihr Glücksspiel-Angebot eingestellt. Der „Casino Club“ wird allerdings von einem anderen Betreiber weitergeführt.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Gießen ist bisher nicht rechtskräftig. Noch ist offen, ob die Beklagten Rechtsmittel einlegen wollen. Das Endergebnis dürfte auch von anderen Online-Casinos mit Spannung erwartet werden. Im Zweifel könnte eine Klagewelle von Glücksspielern auf sie zukommen, die verlorene Einsätze mit Hinweis auf die Rechtswidrigkeit des Angebots zurückfordern wollen.
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