TV-Sendung Shopping Queen: Wie viel Werbung ist erlaubt?

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Worum geht's?

Der Rundfunkstaatsvertrag regelt unter anderem, wie viel Werbung in einer TV-Sendung vorkommen darf. Der Sender Vox zeigte bei seiner Mode-Show Shopping Queen zahlreiche Verweise und Anspielungen auf den bald im Kino anlaufenden zweiten Teil von Fifty Shades of Grey. Das hielt die Landesmedienanstalt NRW für zu viel. Sie rügte den Sender. Jetzt musste das Verwaltungsgericht (VG) Köln entscheiden. Hatte Vox zu viel Werbung für den Film gemacht?

So platzierte Vox Fifty Shades of Grey bei Shopping Queen

Kurz vor dem Kinostart des zweiten Teils von Fifty Shades of Grey lief bei Vox Shopping Queen unter dem Motto „Jetzt wird’s heiß. Bring den roten Teppich auf der Filmpremiere von Fifty Shades of Grey zum Glühen!“ Vox zeigte dabei immer wieder Filmausschnitte und verknüpfte diese mit den Handlungen der Kandidaten der Sendungen. So montierte Vox sie beispielsweise in Filmszenen oder ließ einzelne Szenen nachstellen. Die Landesmedienanstalt NRW sah darin eine unzulässige Produktplatzierung. Sie rügte Vox. Das wollte der Sender nicht hinnehmen. Er klagte dagegen vor dem VG Köln.

So sieht Vox die Werbung bei Shopping Queen

Vox gab an, dass die Zuschauer es gewohnt seien, viel Werbung und Produktverweise in der Sendung zu sehen. Sie würden daher werbliche Inhalte erwarten und diese aufgrund der Erwartungshaltung weniger intensiv wahrnehmen als die redaktionellen Inhalte. Die Platzierung der Filmszenen bewege sich daher in den Grenzen, die für eine leichte Unterhaltung zulässig seien.

Wie entschied das VG Köln über die Werbung für Fifty Shades of Grey?

Das VG Köln sah das anders. Die Szenen aus Fifty Shades of Grey waren so dominant in der Sendung, dass die eigentliche Sendung dahinter verschwommen ist. Denn: Der Wettstreit um das beste Outfit, das den Sinn der Sendung darstellt, stand hinter den Filmelementen zurück. Für die Praxis hieß das: Die Zuschauer konnten nicht mehr erkennen, was redaktioneller und was werblicher Inhalt in der Sendung war. Das Gericht wies die Klage von Vox ab (Urteil vom 09. Juni 2020, Az. 6 K 14278/17).

Fazit

Vox kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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