Warum sah die Stadt Essen die Salons als Bordell?
Die Stadt Essen gab an, dass die Tantra-Massagen unbekleidet durchgeführt würden. Und: Sie dienten auch der sexuellen Stimulation. Die Salons seien daher eine Prostitutionsstätte. Die Betreiber der Salons wiesen das zurück. Sie würden sich eher als Wellness-Massagebetrieb sehen. In keinem Fall seien sie bordellartig.
So stufte das VG Gelsenkirchen Tantra-Massagen ein
Die Richter des VG Gelsenkirchen kamen im Eilverfahren zu dem Schluss: Ganzheitliche Tantra-Massagen sind keine sexuelle Dienstleistung – auch nicht, wenn sie den Intimbereich der Kunden umfassen. Die Schließung mit Hinweis auf die Corona-Schutzverordnung ist daher rechtswidrig (Beschluss vom 19.5.2020, Az. 20 L 589/20).
Die Stadt konnte nicht darlegen, dass das Ansteckungsrisiko bei einer Tantra-Massage deutlich höher sei als bei zulässigen Wellness-Massagen. Das Gericht verwies darauf, dass die Betriebsabläufe in den Tantra-Massagesalons nicht mit denen von Bordellen vergleichbar sind. Und: Der Corona-Schutzverordnung lässt sich nicht entnehmen, dass Tantra-Massagen verboten sind. Die Salons dürfen daher unter den entsprechenden Auflagen wieder öffnen.
800 qm - Regel beschäftigt Gerichte
Zu Beginn der ersten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen mussten sich Gerichte vor allem mit der Frage beschäftigen, ob die 800 qm - Regel rechtmäßig ist. Dabei kamen die Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen. Mittlerweile haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass alle Geschäfte wieder öffnen dürfen – unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche.
Fazit
Die Stadt Essen kann gegen den Beschluss des VG Gelsenkirchen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster einlegen.
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