Das macht das Versichertenentlastungsgesetz
Ab 2019 müssen selbstständige Geringverdiener monatlich nur noch rund 151 Euro in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Der Grund: Das neue Versichertenentlastungsgesetz senkt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage auf ca. 1.100 Euro im Monat. Bisher liegt diese bei 2.284 Euro. Darüber dürfen sich jetzt 2,3 Millionen Solo-Selbstständige in Deutschland freuen.
Darum hat der Bundestag das Versichertenentlastungsgesetz abgesegnet
Die derzeit noch geltende Gesetzeslage sieht vor, dass jeder Selbstständige monatlich mindestens 350 Euro in die gesetzliche Krankenkasse legen muss. Der Grund: Die Bundesregierung geht davon aus, dass jeder von ihnen mindestens 2.284 Euro im Monat einnimmt. Mit dieser willkürlichen Festsetzung will sie verhindern, dass Selbstständige über Steuertricks ihre Einnahmen klein rechnen – und so die Kassen belasten. Lange Zeit passte das auch zu den Selbstständigen in Deutschland. Denn: Bis 2012 waren vor allem Gutverdiener wie Architekten, Zahnärzte und Steuerberater, die zum Teil selbst Angestellte haben, selbstständig. Sie konnten den Mindestsatz von 350 Euro in der Regel ohne Probleme zahlen. Seitdem ist jedoch vor allem die Zahl der Solo-Selbstständigen in Deutschland gestiegen. Diese verdienten im letzten Jahr im Durchschnitt 1567 Euro netto, so dass die 350 Euro für einige von ihnen schnell zum Problem wurden. Darauf hat der Bundestag jetzt mit dem Versichertenentlastungsgesetz reagiert.
Ran an den Speck
Neben der Entlastung von Solo-Selbstständigen will die Bundesregierung mit dem Gesetz auch an die mittlerweile umfangreichen Finanzreserven der Krankenkassen. Diese dürfen durch die neuen Regelungen nicht mehr den Umfang einer Monatsausgabe überschreiten. Ab dem Jahr 2020 müssen sie ihre Reserven zudem über einen Zeitraum von 3 Jahren abbauen. Und: Bereits ab jetzt dürfen Krankenkassen, die über mehr finanzielle Reserven als eine Monatsausgabe verfügen, ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben.
Fazit
Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dieser Einspruch einlegt.
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