eBay-Nutzerin bietet ca. 140 Pelzmäntel zum Verkauf an
Eine Anbieterin, die eigentlich als selbständige Finanzdienstleisterin tätig war, bot bei eBay über zwei Verkäuferkonten ca. 140 Pelzmäntel in unterschiedlichen Größen an. Sie erzielte so Gewinne von etwa 90.000 Euro. Als das Finanzamt von den Absatzgeschäften erfuhr, setzte es für die Verkäuferin die Umsatzsteuer fest.
Die Betroffene brachte vor, sie habe die Mäntel nur privat aufgrund der Haushaltsauflösung ihrer verstorbenen Schwiegermutter angeboten. Letztere habe privat Pelzmäntel gesammelt. Die unterschiedlichen Größen seien darauf zurückzuführen, dass sich die Kleidergröße einer Person im Leben „schon einmal ändere“. Außerdem habe sie ihre Verkaufstätigkeit nur zeitlich begrenzt ausgeübt. Jedenfalls sei der Verkauf einer privaten Sammlung nicht umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzamt glaubte der Frau nicht. Da die Verkäuferin mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden war, klagte sie. Nun musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Fall befassen.
Verkäufe auf eBay können der Umsatzsteuer unterfallen
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 12. August 2015, Az. XI R 43/13) bestätigte die Entscheidung des Finanzamtes. Die Richter entschieden, dass es sich nicht um „Privatverkäufe“ handelte. Die Frau nahm keine Tätigkeit eines privaten Sammlers wahr, sondern verkaufte fremde Pelzmäntel. Sie sei daher mit einem Händler vergleichbar, da sie „aktive Schritte zur Vermarktung“ unternommen hat. Ohne Bedeutung ist die bloß kurze Dauer der Verkaufstätigkeit.
Das Gericht stellte klar, dass es sich bei den Mänteln um keine Sammlerstücke, sondern gewöhnliche Gebrauchsgegenstände handelte. Für das Gericht war auch nicht ersichtlich, welches „Sammelthema“ den Verkäufen zu Grunde lag. Die Richter würdigten hierbei, dass sich die einzelnen Mäntel in den Konfektionsgrößen und den Ärmellängen erheblich unterschieden.
Fazit:
Der Bundesfinanzhof hat eine Einzelrechtsprechung vorgenommen. Ob Verkäufe bei eBay der Umsatzsteuer unterfallen, muss anhand der konkreten Umstände ermittelt werden. Verkäufer sollten sich ab einem gewissen Umsatz im Zweifel von einem Steuerberater beraten lassen.
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