eBay-Betrug: 2 Jahre Haft auf Bewährung wegen nicht gelieferter Ware

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Worum geht's?

Ein 31jähriger eBay-Händler wurde wegen mehrfachen Betruges auf der Auktionsplattform eBay zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Händler war zwischenzeitlich ins Ausland geflohen und wurde bei der Wiedereinreise verhaftet. Dass die Strafe relativ moderat ausfiel, hing auch  damit zusammen, dass der Mann nicht von Anfang an vorhatte, seine Kunden zu betrügen.

Was war geschehen?

Der in Fulda wohnhafte Mann hatte zunächst einen kleinen Onlinehandel mit Navigationsgeräten und Handys bei eBay begonnen.Mit zunehmendem Erfolg der Auktionen wuchs dem Händler sein Geschäft jedoch über den Kopf. Nach einigen Monaten hatten mehr als 150 Kunden Ware bezahlt, die sie nicht erhalten hatten. Daraufhin wurden wegen Betruges bei eBay mehrfach Strafanzeigen gegen den Händler gestellt. Dieser hatte daraufhin eine größere Summe Geld von seinem Konto abgehoben und war aus Angst vor der Strafverfolgung nach Griechenland geflüchtet. Er wurde bei der Wiedereinreise dann aber von der Polizei verhaftet.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Fulda verurteilte den Händler wegen mehrfachen Betruges auf der Plattform von eBay zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Dies Freiheitsstrafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Berücksichtigt wurde dabei, dass der Händler nicht von Beginn an vorhatte, seine Kunden zu betrügen und die bezahlte Ware nicht zu liefern. Mehr als 2000 eBay-Transaktionen waren zuvor reibungslos verlaufen. Vielmehr war im das Geschäft mit zunehmendem Umsatz über den Kopf gewachsen. Zudem hatte der Mann bereist 4 Monate in Untersuchungshaft gesessen. 

Fazit:

Wenn über Plattformen wie eBay Verträge geschlossen werden, sind diese rechtsverbindlich und müssen eingehalten werden. Wird bestellte und bezahlte nicht geliefert, bestehen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wie der vorliegende Fall zeigt, kann dies bei eBay und Co. schnell auch die Grenze zum Strafrecht überschreiten und zu einer Verurteilung wegen Betruges führen.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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