Was war geschehen?
Der in Fulda wohnhafte Mann hatte zunächst einen kleinen Onlinehandel mit Navigationsgeräten und Handys bei eBay begonnen.Mit zunehmendem Erfolg der Auktionen wuchs dem Händler sein Geschäft jedoch über den Kopf. Nach einigen Monaten hatten mehr als 150 Kunden Ware bezahlt, die sie nicht erhalten hatten. Daraufhin wurden wegen Betruges bei eBay mehrfach Strafanzeigen gegen den Händler gestellt. Dieser hatte daraufhin eine größere Summe Geld von seinem Konto abgehoben und war aus Angst vor der Strafverfolgung nach Griechenland geflüchtet. Er wurde bei der Wiedereinreise dann aber von der Polizei verhaftet.
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Fulda verurteilte den Händler wegen mehrfachen Betruges auf der Plattform von eBay zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Dies Freiheitsstrafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Berücksichtigt wurde dabei, dass der Händler nicht von Beginn an vorhatte, seine Kunden zu betrügen und die bezahlte Ware nicht zu liefern. Mehr als 2000 eBay-Transaktionen waren zuvor reibungslos verlaufen. Vielmehr war im das Geschäft mit zunehmendem Umsatz über den Kopf gewachsen. Zudem hatte der Mann bereist 4 Monate in Untersuchungshaft gesessen.
Fazit:
Wenn über Plattformen wie eBay Verträge geschlossen werden, sind diese rechtsverbindlich und müssen eingehalten werden. Wird bestellte und bezahlte nicht geliefert, bestehen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wie der vorliegende Fall zeigt, kann dies bei eBay und Co. schnell auch die Grenze zum Strafrecht überschreiten und zu einer Verurteilung wegen Betruges führen.
Alles, was Sie wissen müssen