eBay Kleinanzeigen: Vorsicht vor dieser Masche

(22 Bewertungen, 2.45 von 5)

Worum geht's?

eBay Kleinanzeigen ist die Anlaufstelle für Verbraucher, um gebrauchte oder gar neue Ware zu günstigen Preisen zu ergattern. In Foren berichteten in den letzten Wochen jedoch immer wieder User davon, dort auf Betrüger hereingefallen zu sein. Jetzt warnt die Polizei in Niedersachsen vor einer Betrugsmasche auf eBay. Worauf müssen Verbraucher achten?

Diese Masche nutzen die Betrüger

Unbekannte stellen ein Produkt bei eBay Kleinanzeigen ein. Dabei handelt es sich zumeist um teurere Artikel wie Smartphones, Sneakers oder Küchengeräte, die sie zu günstigen Preisen anbieten. Verbraucher glauben daher, ein gutes Angebot gefunden zu haben. Der Verkäufer bittet darum, das Geld per PayPal zu verschicken. In der Regel ist das für User ein sicherer Weg zum Bezahlen. Denn: Sollte Ware beschädigt sein oder gar nicht beim Käufer ankommen, erhalten sie ihr Geld von PayPal zurück. Das garantiert der sogenannte Käuferschutz.

PayPal-Zahlungsoption als Falle

Der Verkäufer bittet Verbraucher jedoch darum, bei der Bezahlung über PayPal die Zahlungsoption „Freunde und Familie“ statt „Waren und Dienstleistungen“ anzuklicken. Als Grund gibt er an, dass er auf diese Weise die Gebühren von PayPal sparen könne. Das Problem: Bei dieser Option greift der Käuferschutz nicht. Verbraucher geben damit ihre sämtlichen Rechte ab – und sind nicht vor Betrugsmaschen geschützt.

Haben die Unbekannten die Zahlung vom Verbraucher erhalten, löschen sie ihr eBay- und PayPal-Konto. PayPal kann daher die Bankdaten nicht zurückverfolgen. Es kann die Überweisung nicht rückgängig machen.

Wie viele Nutzer sind bereits auf die Masche hereingefallen?

Die Polizei in Niedersachsen gibt an, dass sich bereits mehrere dutzend Verbraucher gemeldet und Anzeige erstattet haben. Daher warnt die Polizei nun öffentlich vor der Masche.

Praxis-Tipp

User, die bei eBay Kleinanzeigen per PayPal bezahlen, sollten immer die Zahlungsoption „Waren und Dienstleistungen“ verwenden. Nur dann greift der PayPal-Käuferschutz. PayPal selbst weiß von der Masche. Der Zahlungsdienstleister rät Betroffenen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Cici
Ja ich bin Leider auch auf diese Franziaka Buse rei geflogen
10
Gorden
Hallo,Klarnamen und angeblich zugehörige vollständige IBAN öffentlich zu machen ist nicht erlaubt - schon gar nicht, wenn noch keine Verurteilung o. Ä. vorliegt.
9
Janusz
.. und den Konto Eigentümer kann die Polizei nicht ermittelt?
11
Guest
Es ist soooooooooooooo o schwer bei Hotline anzurufen und aufgrund der Tatsachen die sofortige Sperrung des Kontos zu verlangen bis die Sache geklärt ist. Wenn das die Polizei nicht machen kann, wer dann.
10
Hassan
Anzeige bringt nichts da die meisten Nutzer fake Namen, Fake emails etc. benutzen. Heißt du machst eine Anzeige gegen unbekannt.
9
Fabian
Tja, das ärgerliche ist nur, dass es auch genau gegenteilige Betrugsmaschen gibt, bei denen betrügerische Käufer den sehr kulanten Käuferschutz von Paypal ausnutzen um an sowohl Ware als auch Geld zu kommen. Davor kann man sich als Verkäufer wiederum nur genau mit Paypal "Freunde und Familie" schützen. Die meisten Verkäufer (wie z.B. ich) die darum bitten, machen das ebenfalls aus Selbstschutz und nicht weil sie Betrüger sind. Die Welt ist leider komplizierter als es dieser schlechte Artikel darstellt.
22

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details