Cybercrime: Betrugsmasche mit Video-Ident-Verfahren

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Worum geht's?

Die ahnungslosen Verbraucher wollten eigentlich nur ein paar Euro dazuverdienen, indem sie sich als Tester für Apps und Computerprogramme zur Verfügung stellten. Es ging um die unkomplizierte Eröffnung von Online-Bankkonten und die Identifikation per Video. Dass ihre Daten und Aufnahmen von einem Cyber-Betrüger für kriminelle Machenschaften genutzt wurden, bemerkten die über 100 Opfer erst viel später.

Apps für Eröffnung von Bankkonten „getestet“

Über eigens programmierte Webseiten wie „theworldofapps.net“ suchte der angebliche Software-Tester Probanden. Vorkenntnisse waren nicht erforderlich. Die Versuchspersonen sollten lediglich ein Verfahren zur Video-Identifikation über eine App durchspielen. Dieses schnelle und unkomplizierte Prüfverfahren nutzen immer mehr Online-Banken, um die Identität neuer Kunden zu verifizieren. Sie benötigen dazu lediglich ein Smartphone oder einen PC mit Webcam und einen gültigen Personalausweis. Innerhalb weniger Minuten können dann alle Informationen übermittelt werden, die für eine Konto-Eröffnung notwendig sind.

Einnahmen aus Online-Betrügereien

Zusätzlich ließ der Mann seine Testpersonen Banking-Apps ausprobieren. Auch hier sollte angeblich die Bedienerfreundlichkeit der Programme bei der Konto-Erstellung untersucht werden. Mehr benötigte der Beschuldigte nicht, um im Namen seiner Versuchspersonen Bankgeschäfte zu tätigen. Auf den Konten verbuchte er vor allem Erträge aus kriminellen Online-Geschäften, beispielsweise aus Phishing-Betrug. Mehr als 560.000 Euro wurden auf diese Weise transferiert. Zur Tatzeit stand der 23-Jährige bereits wegen verschiedener Internet-Straftaten unter offener Bewährung.

Fazit

Der mutmaßliche Täter hat mit seiner Test-Masche mindestens 113 Menschen aus Deutschland und Österreich getäuscht. Mit ihren Angaben eröffnete er 210 Konten, unter anderem bei Kryptowährungsbörsen. Wegen gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten und gewerbsmäßigen Betrugs in über hundert Fällen muss er sich nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Für derartige Straftaten sieht das Gesetz jeweils Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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