Wann ist eine eMail zugegangen?

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Worum geht's?

Mit der für den Rechtsverkehr im Internet sehr bedeutsamen Frage des Zugangs von eMails im geschäftlichen Verkehr hat sich das Landgericht Nürnberg-Führt in einem aktuellen Urteil (Az.: 2 HK O 9431/01) auseinander gesetzt. Nach dem Zugang beurteilt sich unter anderem die Frage der Wirksamkeit einer Willenserklärung. Wenn etwa eine Bestellung in einem eShop nicht zugegangen ist, wird diese nicht wirksam und kann folglich auch nicht als Antrag auf Abschluss eines Vertrages gewertet werden. Daneben ist der Zugang auch bedeutsam für ein etwaiges Verlustrisiko und des Verzögerungsrisiko.

In der Offline-Welt ist anerkannt, dass eine Willenserklärung dann zugegangen ist, wenn diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Bei Briefpost ist dies dann der Fall, wenn der Brief in den Machtbereich des Empfängers, also dessen Briefkasten, gelangt ist. Ob der Empfänger diesen Brief dann tatsächlich auch liest, ist in der Regel für den Zugang nicht von Bedeutung. Für eMails wurden bisher in der Rechtsprechung verschiedene Lösungen vertreten. Hier wurde teilweise auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem der Empfänger die eMails abgerufen oder gelesen hat. Auch der Zeitpunkt der Absendung oder des Eingangs auf dem Mailserver wurde diskutiert.

Hier hat das LG Nürnberg-Fürth nun versucht, Klarheit zu schaffen. Ebenso wie bei Willenserklärungen, die offline per Post abgegeben werden, kommt es auch im eMail-Verkehr auf den Zeitpunkt an, in dem die eMail in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Dies ist nach den Ausführungen des LG für den Geschäftsverkehr an dem Tag der Fall, an dem die Mail in den elektronischen Empfängerbriefkasten eingegangen ist. Hiermit hat das Gericht aber wahrscheinlich nicht den Zeitpunkt des Abrufens des entsprechenden Mailkontos gemeint, da es im nächsten Satz ausführt, dass Störungen wie etwa das nicht erfolgte Abrufen der Mailbox in den Risikobereich des das Empfängers fallen. Gemeint ist wohl der Eingang auf dem Mailserver des Empfängers. Dies entspricht im übrigen auch den oben dargestellten Grundsätzen der Briefpost. Der Mailserver kann mit einem Briefkasten verglichen werden, wenn der Empfänger den Brief bzw. die eMail dann nicht abholt, muss dies zu seinen Lasten gehen.

 

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Mike
Es gibt hier ein gutes Paper zum Thema, ab wann eine Mail als zugestellt gilt. Speziell welche Beweisverfahren für den Absender existieren:
https://www.cubewerk.de/wp-content/uploads/2022/06/Stefan_Bauer_Beweisfuehrung_E-Mail_Fiktion_Zugangsfiktion_Zustellnachweise_E-Mail.pdf

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Martin Lehmann
Ich kann doch nicht einen Mailserver mit einem Briefkasten vergleichen!In einem Mailserver können täglich hunderte von Mails eingehen, darunter 90 % Spams.
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