Unwirksame Klauseln in AGB

Achtung: Diese Klauseln in AGB sind nicht erlaubt

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(37 Bewertungen, 2.43 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • AGB-Klauseln, die unklar formuliert sind, gegen Gesetze verstoßen oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.
  • Haben Sie als Online-Shop-Betreiber, Webdesigner oder Unternehmer fehlerhafte AGB-Klauseln, treten die gesetzlichen Bestimmungen an deren Stelle. Dadurch könnten Sie sich selbst benachteiligen.
  • Unwirksame Klauseln in Ihren AGB können auch eine teure Abmahnung zur Folge haben. Verhindern Sie dies mit unserem preiswerten und schnellen AGB-Generator für rechtssichere AGB!

Worum geht's?

AGB sind in aller Munde. Als Unternehmer kommen Sie kaum an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbei. Egal ob Online-Shop, Agentur oder bei Kleinunternehmern der Etsy-Verkaufskanal - AGB sind keine Pflicht, es ist aber sinnvoll welche zu haben. Dennoch drohen hier rechtliche Fallstricke und unwirksame AGB-Klauseln können dafür sorgen, dass ganze Passagen Ihrer AGB ungültig sind. Welche Klauseln unwirksam sind und wie Sie sich davor schützen können, lesen Sie in unserem Artikel.

 

1. Wann sind die AGB unwirksam?

Unbegrenzte Datenspeicherung von personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, einseitige Vertragsbeendigung ohne Grund oder Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts - dies und mehr sind unwirksame AGB-Klauseln. Sie benachteiligen die andere Vertragspartei und sind deshalb ungültig.

Aber erstmal von Anfang an: Was sind AGB? AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB sind keine Pflicht, bei einer Vielzahl von Verträgen aber sinnvoll. Wichtig ist, dass Sie die AGB klar und verständlich formulieren und Ihr Kunde in die AGB einwilligen muss, damit der Vertrag zustande kommt.

AGB bestehen aus einzelnen Klauseln. Vor allem Copy-and-Paste-AGB, AGB aus Mustern und Vorlagen oder selbst geschriebene Geschäftsbedingungen strotzen allerdings vor Fehlern. Dabei sind sie keine Seltenheit: unwirksame Klauseln. AGB müssen stets den aktuellen Gesetzen entsprechen.

Verstoßen AGB gegen Gesetze, sind entsprechende Klauseln des Vertrags unwirksam. Das passiert vor allem dann, wenn Ihr Vertragspartner unangemessen benachteiligt wird oder die Klauseln überraschend oder nicht transparent genug sind. Aber was passiert, wenn die AGB-Klausel unwirksam ist? Welche Folge hat das?

2. Was passiert, wenn eine AGB-Klausel unwirksam ist?

Wichtig ist, dass Sie AGB wirksam in einen Vertrag einbeziehen. Dazu müssen Sie Ihren Kunden vor dem Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. Es ist nicht nötig, dass der Kunde die AGB per Checkbox akzeptiert. Diese Praxis ist aber Gang und Gäbe, um die direkte Kenntnis der Vertragspartei sicherzustellen.

Wenn AGB-Klauseln unwirksam sind, sind nicht automatisch die kompletten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig. Die Unwirksamkeit gilt dann nur für die einzelne Klausel. An dessen Stelle treten die aktuellen rechtlichen Bestimmungen.

3. Was sind unwirksame AGB-Klauseln?

Im Folgenden werden wir Ihnen einige AGB-Klauseln auflisten, die unwirksam sind. Folgende unwirksame und verbotene Klauseln in AGB sind nur Beispiele. Es können auch zahlreiche andere Formulierungen nicht rechtmäßig sein. Lassen Sie daher Ihre AGB unbedingt von einem Anwalt prüfen.

Sie haben noch keine AGB oder Ihre AGB sind schon etwas älter und Sie wissen nicht, ob sie auf dem neuesten gesetzlichen Stand sind? Nutzen Sie gern unseren eRecht24 Premium AGB-Generator. Mit dem Generator können Sie schnell und unkompliziert rechtssichere AGB für Ihre Internetauftritte erstellen - ganz ohne Anwalt und hohe Kosten. Probieren Sie es aus!

eRecht24 Premium AGB

eRecht24 Premium AGB für Websites, Unternehmen & Onlineshops

  • Individuelle AGB mit dem Premium Generator
  • Cookie Consent Tool, Muster und Verträge
  • Live-Webinare und Know-How
eRecht24 Premium AGB

Reklamation und Gewährleistungsausschluss

Im B2C-Bereich dürfen Sie Ihren Kunden nicht vorschreiben, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist die Ware reklamieren müssen. Folgende Formulierungen wurden von Gerichten bislang schon als unwirksame AGB-Klauseln erklärt:

  • “Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber nach 8 Tagen schriftlich gerügt werden.”
  • “Fehllieferungen oder offensichtliche Mängel sind durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware zu rügen.”
  • “Sollte doch einmal etwas Grund zur Beanstandung geben, bitten wir um Mitteilung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware. Spätere Reklamationen können nicht angenommen werden.”
  • “Bei gebrauchten Artikeln gilt eine Gewährleistung von einem Jahr.”

ACHTUNG

Diese Regelung gilt nicht im B2B-Bereich. Schreiben Sie Ihren Geschäftspartnern vor, dass er Lieferungen innerhalb einer bestimmten Frist reklamieren muss, ist dies rechtens.

Haftung

Es bietet sich an, dass Sie Haftungsfragen in den AGB thematisieren und entsprechende AGB-Klauseln dafür nutzen. Hier sind unzulässige AGB-Klauseln aber ganz besonders gefährlich: Sind die Haftungsklauseln unwirksam, kann das Unternehmen für sämtliche Schäden haftbar gemacht werden. Also Obacht!

Nach § 309 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zählen zu den in AGB verbotenen Klauseln beispielsweise Textpassagen, die eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einschränken. Also beispielsweise eine AGB-Klausel wie:

“Wir haften nicht für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.”

Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, sind eine zulässige Haftungsbeschränkung. Dabei handelt es sich um Fehler, die trotz Sorgfalt gelegentlich passieren können. Daher sollten Sie den Satz “Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.” mit in die Haftungsklauseln aufnehmen.

Lieferzeiten und Lieferfristen

Lieferzeiten sind immer sehr stark von den Zustelldiensten abhängig und können daher oft nicht genau angegeben werden. AGB-Klauseln, die den Eindruck erwecken, dass die Lieferzeit in Ihrem eigenen Belieben stünde, sind allerdings unwirksam. Folgende Klauseln sind daher unwirksam:

  • “Die Lieferung erfolgt in der Regel X Tage nach Zahlungseingang.”
  • “Lieferung voraussichtlich in 1-2 Werktagen.”
  • “Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde.”

Vor allem in den AGB auf eBay oder Amazon verwenden Verkäufer gern diese Klauseln zu Lieferfristen. Regelmäßige Abmahnungen sind die Folge.

Geltungsvereinbarung

Vor allem zu Beginn der AGB finden sich oftmals Klauseln, in denen geregelt wird, wann und wofür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Formulierungen wie “Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte.” sind allerdings unwirksam.

Schriftform

Damit die AGB ihre Gültigkeit erlangen, müssen Sie in entsprechender Art und Weise für den Kunden vorliegen. Vor dem 1. Oktober 2016 durften Allgemeine Geschäftsbedingungen die Schriftform vorschreiben. Mittlerweile genügt die Textform. Für den Laien klingen beide Begriffe erstmal synonym, dem ist allerdings nicht so.

Die Schriftform setzt eine eigenhändige Unterschrift voraus. Während die Textform auch Erklärungen per E-Mail oder Fax beinhaltet. Sie dürfen als Unternehmer von Ihrer Vertragspartei bei einer Kündigung oder einem Widerruf nicht auf eine Unterschrift bestehen. Somit sind Kündigungen per E-Mail, Fax oder Kündigungsbutton möglich und rechtens.

Die einzige Bedingung für die Textform: Der Kunde benennt den Absender und gibt die Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger ab. Die Bedingung des „dauerhaften Datenträgers“ erfüllt nach der Gesetzeslage auch die E-Mail und das Fax.

ACHTUNG

Diese Vorschrift gilt nur für AGB (also nicht für Individualverträge) und nur für Verträge im B2C-Bereich.

Sind Altverträge trotz Schriftform gültig?

Vor allem Arbeitsverträge und Mietverträge enthalten oft diese Klauseln. Aber wie verhält es sich mit der Gültigkeit? Die Regelung gilt nur für Verträge, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden. Altverträge, die noch eine Schriftformklausel enthalten, bleiben also weiterhin wirksam.

Wichtig für Online-Händler und Diensteanbieter im Netz ist aber: Wenn Sie Ihre Verträge online schließen, müssen Sie dem Verbraucher auch ermöglichen, den Vertrag online oder per E-Mail zu kündigen. Sollten Sie AGB weiterhin mit der veralteten Schriftformklausel verwenden, können Sie abgemahnt werden.

Kanzlei Siebert Lexow Lang kontaktieren

KANZLEI SIEBERT LEXOW LANG

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre AGB anwaltlich überprüfen zu lassen - nicht nur auf die Schriftformklauseln, sondern generell auf unwirksame Klauseln in AGB. Unsere Kanzlei Siebert Lexow Lang hat sich auf Internetrecht spezialisiert und bietet eine Prüfung Ihrer Rechtstexte, darunter auch der AGB, an. Kontaktieren Sie die Kanzlei noch heute!

Kanzlei Siebert Lexow Lang kontaktieren

 

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Manfred
Nach meiner Info darf man einen unbezahlte Domain nicht löschen sondern muss sie auf Hold setzen, da die Domain nicht dem Registrator gehört. Wenn man in den AGB schreibt, dass man die Domain eines Kunden nach 30 Tagen automatisch löscht wenn nicht bezahlt wurde ist das rechtens?
14
e-f-m@e-fickert.de
Ist mein Storno auch gültig, wenn ich an eine andere als die in den AGB genannte E-Mail-Adresse der Firma sende?
16

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details