Was steckt hinter dem digitalen EU-Impfpass?
Seit Beginn der COVID 19-Pandemie ist sowohl die Suche nach einem Medikament als auch die Suche nach einer Impfung oberste Priorität weltweit. Während ein Medikament noch nicht zur Verfügung steht, ist mit den Impfstoffen von Biontech, Astra Zeneca und Johnson & Johnson seit Beginn des Jahres 2021 eine funktionierende Strategie gegen die Pandemie möglich.
Mit der Zunahme der Impfungen stellt sich allerdings auch die Frage, wie sich Impfangaben digital verfügbar machen lassen. Der Nachweis einer Impfung kann zum Beispiel dann von Bedeutung sein, wenn es um die Wiederaufnahme von Reisen geht, aber auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen.
Schon recht früh war klar, dass das analoge gelbe Impfheft ausgedient hat: Impfangaben müssen im Zeitalter der Globalisierung jederzeit verfügbar sein.
Quelle für den digitalen EU-Impfpass ist die nationale Impfdatenbank
Durch das Digital Green Certificate, also dem digitalen Impfnachweis, werden die Angaben rund um Impfungen aus der nationalen Impfdatenbank abgefragt. Per App können die verschlüsselten Daten auf ein mobiles Endgerät geladen oder als PDF auf Papier ausgedruckt werden. Dabei umfasst die Impfinformation persönliche Daten wie zum Beispiel den Namen, das Geburtsdatum, die Krankheit, gegen die geimpft wurde sowie Datum, Hersteller und Produktname des Impfstoffes sowie das Land, in dem geimpft wurde.
Die Impfangabe sind in der App per QR-Code ablesbar und können daher beispielsweise auch bei Reisen im Zielland vorgelegt und nachgewiesen werden.
Wann geht es mit dem Digital Green Certificate los?
Ab Anfang Mai startet die Testphase zum digitalen Impfpass in den ersten EU-Mitgliedsstaaten. Geplant ist, dass die Testphase bis zum 01. Juni 2021 einen Abschluss findet – ab diesem Tag wird das Digital Green Certificate dann freigeschaltet und eine zweite Testphase schließt sich bis Mitte Juni an. Die EU rechnet damit, dass das System in allen 27 Mitgliedstaaten freigeschaltet wird.
Fazit
Auch Drittländer können sich an dem System beteiligen, wenn sie die technischen Anforderungen erfüllen. Dazu zählt die Schweiz, aber auch die Ukraine. In Deutschland wird aktuell diskutiert, ob man der digitale Impfnachweis über die Corona-Warn-App ausgegeben werden soll – dies ist aber noch nicht final entschieden.
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