Wie genau soll die App funktionieren?
Die Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Wichtig ist es laut Chef des Robert-Koch-Instituts Lothar Wieler, dass die Nutzung der App freiwillig ist und dass der Datenschutz berücksichtigt wird. Besonders im deutschen und europäischen Raum nehmen Bürger und Staat den Datenschutz vergleichsweise ernst. Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind daher nur unter engen Voraussetzungen rechtlich zulässig.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beschreibt die Funktionsweise der App so: Durch eine Bluetooth-Kennung speichert das Gerät alle Personen in der Nähe, die die App auch haben. Wenn also einer an Corona erkrankt und dies von Gesundheitsamt bestätigt ist, kann er dies mit allen Personen teilen, die in der Nähe waren und die App haben. Damit sollen die Infektionsketten nachhaltig durchbrochen werden.
Wer ist an der App beteiligt?
Expertenteams von Ingenieuren und Wissenschaftlern aus der gesamten europäischen Union haben in letzter Zeit intensiv an der Umsetzung gearbeitet. Darunter zählt auch das Robert-Koch-Institut, das Fraunhofer Institut für Nachrichtentechnik und der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Was hat es mit der Freiwilligkeit auf sich?
Laut Bundesjustizministerin Lambrecht kann die App nur funktionieren, wenn die Nutzer sie freiwillig herunterladen können. Das sei auch realistisch, da große Teile der Bevölkerung zu einer digitalen Hilfe – jedenfalls für einen gewissen Zeitraum - bereit seien. Weiterhin betont sie, dass die Daten natürlich anonymisiert sein müssen und nach der jeweiligen Periode wieder gelöscht werden.
Ein Zwang zum Herunterladen einer App ist nach Ansicht von Experten unzulässig. Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Bevor solche extremen Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt sein können, muss die Maßnahme staatlich geprüft werden.
Was bringt die App dann genau?
Wenn sich nur wenige Menschen die App herunterladen, dann hat das keinen größeren Nutzen. Laut Schätzungen von Experten müssten mehr als 50% der Smartphone-Nutzer ab 16 Jahren in Deutschland die App herunterladen, damit von der App im Kampf gegen Corona profitiert werden kann.
Fazit
Wir sind gespannt auf die Lösung des Robert-Koch-Instituts und Fraunhofer Instituts für Nachrichtentechnik. Wichtig ist, dass die Lösung die berechtigten rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Zweifel beseitigt. Ob dann wirklich ein Großteil der Bevölkerung die App herunterlädt, bleibt fraglich.
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