Dreijährige Untersuchung
Als zuständige Aufsichtsbehörde am europäischen WhatsApp-Sitz Dublin leitete die DPC bereits im Dezember 2018 eine Untersuchung ein. Damit sollte überprüft werden, ob der Messenger-Dienst die Auflagen der kurz zuvor wirksam gewordenen Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) erfüllt. Zweifel bestanden besonders hinsichtlich der Transparenz, mit der die damals gültigen Richtlinien über eine Weitergabe von Daten an andere Facebook-Unternehmen informierten.
Streit zwischen Datenschutz-Behörden
Dass WhatsApp in diesem Bereich würde nachbessern müssen, stand für die DPC bereits im vergangenen Winter fest. Auch ein Bußgeld hatte die Behörde damals bereits angekündigt. Doch die geplanten 50 Millionen Euro erschienen anderen EU-Datenschützern viel zu wenig. Gemäß DSGVO ging die Sache daraufhin vor den gemeinsamen Europäischen Datenschutz-Ausschuss (kurz: EDSA). Hier wurde die irische Behörde aufgefordert, die Höhe des Bußgeldes nach oben zu korrigieren.
WhatsApp kündigt Berufung an
Mit 225 Millionen Euro verhängt die DPC nun das zweithöchste Bußgeld seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Gleichzeitig ordnet die Behörde an, dass WhatsApp seine Datenverarbeitungsprozesse in Einklang mit der europäischen Gesetzgebung bringen muss, und zwar mit mehreren fest definierten Maßnahmen. Ein Sprecher des Messenger-Dienstes teilte mit, dass man die Entscheidung der DPC nicht nachvollziehen könne und gegen die Strafe Berufung einlegen werde.
Fazit
Dass die irische Datenschutz-Aufsicht erstmals ein Bußgeld gegen einen der in Irland ansässigen Tech-Riesen verhängt, wird von europäischen Datenschützern allgemein begrüßt. Gleichzeitig verweisen sie auf zahlreiche weitere Verfahren, die die DPC endlich zum Abschluss bringen müsse. Ohnehin ist mit der Verhängung des Bußgeldes erst ein kleiner Schritt getan. Eine Berufung wie im Falle von WhatsApp dürfte einen jahrelangen Rechtsstreit zur Folge haben.
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