Das sagt das Gesetz aktuell zu Porno-Werbung
Bisher können Pornoportale im Web Werbung schalten, solange diese nicht als jugendgefährdend gilt. Pornoseiten müssen zudem mit einer Ausweiskontrolle abgesichert sein.
So soll der Jugendschutz erweitert werden
Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass Werbung für Pornoportale nur noch erlaubt ist, wenn diese ausschließlich volljährige User sehen können. Dazu wurde ein Satz in Paragraf 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ergänzt. Bisher gibt der Paragraf lediglich vor, dass deutsche Betreiber indizierte Spiele, Bücher und Filme nur bei Usern bewerben dürfen, die über 18 Jahre alt sind. Gleiches soll jetzt für Werbung für unzulässige Angebote gelten. Dazu zählt auch Pornografie.
Was hieße das für die Praxis?
In der Praxis dürfte die Pornobranche nur noch in abgeschlossenen Foren und auf Seiten werben, auf denen sich User als volljährig ausgewiesen haben. Das käme einem Werbeverbot gleich.
Wie reagiert die Pornobranche auf das Gesetz?
Der Bundesverband Erotik Handel e. V. wies darauf hin, dass das neue Gesetz nicht nur Pornoseiten treffe. Es treffe auch den stationären Handel, der ebenfalls im Web für seine Angebote wirbt. Die Pornobranche selbst fühlt sich im Vergleich zu den Anbietern aus dem Ausland benachteiligt. Denn: Dort gilt der JMStV nicht. Das bedeutet: Pornoseiten wie „Pornhub“ und „YouPorn“ müssen keine Prüfpflichten erfüllen. User können die Portale ohne Barriere erreichen.
Fazit
Den Entwurf der Novelle haben die Ministerpräsidenten bereits im Dezember abgesegnet. Jetzt müssen die Länder dem zustimmen. Das gilt als Formsache. Im September soll der neue Jugendschutz mit dem Medienstaatsvertrag in Kraft treten.
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