Jugendschutz: Darf die Pornobranche online bald nicht mehr werben?

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Worum geht's?

Ein einziger neuer Satz im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) könnte dafür sorgen, dass die Pornobranche öffentlich bald keine Online-Werbung mehr schalten darf. Das stößt derzeit auf großen Widerstand in der Werbewirtschaft. Wie will der Gesetzgeber Werbung im Netz einschränken? Und was wären die konkreten Folgen für die Praxis?

Das sagt das Gesetz aktuell zu Porno-Werbung

Bisher können Pornoportale im Web Werbung schalten, solange diese nicht als jugendgefährdend gilt. Pornoseiten müssen zudem mit einer Ausweiskontrolle abgesichert sein.

So soll der Jugendschutz erweitert werden

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass Werbung für Pornoportale nur noch erlaubt ist, wenn diese ausschließlich volljährige User sehen können. Dazu wurde ein Satz in Paragraf 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ergänzt. Bisher gibt der Paragraf lediglich vor, dass deutsche Betreiber indizierte Spiele, Bücher und Filme nur bei Usern bewerben dürfen, die über 18 Jahre alt sind. Gleiches soll jetzt für Werbung für unzulässige Angebote gelten. Dazu zählt auch Pornografie.

Was hieße das für die Praxis?

In der Praxis dürfte die Pornobranche nur noch in abgeschlossenen Foren und auf Seiten werben, auf denen sich User als volljährig ausgewiesen haben. Das käme einem Werbeverbot gleich.

Wie reagiert die Pornobranche auf das Gesetz?

Der Bundesverband Erotik Handel e. V. wies darauf hin, dass das neue Gesetz nicht nur Pornoseiten treffe. Es treffe auch den stationären Handel, der ebenfalls im Web für seine Angebote wirbt. Die Pornobranche selbst fühlt sich im Vergleich zu den Anbietern aus dem Ausland benachteiligt. Denn: Dort gilt der JMStV nicht. Das bedeutet: Pornoseiten wie „Pornhub“ und „YouPorn“ müssen keine Prüfpflichten erfüllen. User können die Portale ohne Barriere erreichen.

Fazit

Den Entwurf der Novelle haben die Ministerpräsidenten bereits im Dezember abgesegnet. Jetzt müssen die Länder dem zustimmen. Das gilt als Formsache. Im September soll der neue Jugendschutz mit dem Medienstaatsvertrag in Kraft treten.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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