Filesharing: Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bei Urheberrechtsverletzungen

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Worum geht's?

Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen oder Filesharing Netzwerken sind heute noch das Ziel der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München. Die Kanzlei spricht Abmahnungen für bekannte Firmen aus dem Musik- und Filmgeschäft aus. Wir zeigen Ihnen in einer umfangreichen Übersicht, wie Sie richtig auf Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren und teure Fehler vermeiden.

Wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden, können Sie hier eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern.

» Waldorf Frommer Rechtsanwälte
» Was wird abgemahnt?
» Handlungsanweisung
» Bestandteile des Abmahnschreibens
» Haften Eltern für ihre Kinder?
» Die modifizierte Unterlassungserklärung
» Verjährungsfristen
» Problemlösung ohne Anwalt
» Anwaltliche Hilfe
» Die Rechtsschutzversicherung
» Die Unterlassungserklärung
» Checkliste für Filesharing Abmahnungen


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1. Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf und Frommer

Wer eine Filesharing Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei erhält, wird dazu angewiesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen" fordert den Empfänger dazu auf, eine Schadensersatzzahlung zu leisten sowie die anfallenden Abmahnkosten zu begleichen.

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist speziell auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ausgerichtet und setzt sich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus den Gesellschaftern Björn Frommer und Johannes Waldorf zusammen.

2. Was mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer ab?

In der beigefügten Auflistung kann sich ein Überblick darüber verschafft werden, wogegen die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer Abmahnungen aussprechen:

https://www.abmahnung-internet.de/waldorf-fommer-rechtsanwaelte/

Konkrete Beispiele namhafter Mandanten der Kanzlei Waldorf und Frommer

Eine Liste der Unternehmen, die bisher durch die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer vertreten wurden, finden Sie hier:

  • Random House GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

3. Handlungsanweisung bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer

handlungsanweisung abmahnung filesharing

Wenn man Adressat eines Abmahnschreibens von Waldorf Frommer ist, sollte man nicht überstürzt handeln! Bevor man eine Erstberatung bei einem Anwalt einholt, müssen folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Keine gestellten Rechnungen zahlen!
  3. Keinesfalls die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  4. Nicht den Versuch starten, auf eigene Faust mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen!

Andererseits können die gestellten Forderungen aber auch nicht unter den Tisch gefallen lassen werden. Abmahnungen dürfen nicht ignoriert werden, da sonst andere vom Gericht angeordnete Beschlüsse, wie in diesem Fall dem einstweiligen Verfügungsverfahren, auf den Abgemahnten zukommen können. Die beste Lösung im Fall einer solchen Abmahnung ist eine außergerichtliche Einigung.

4. Bestandteile eines Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Frommer

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Mit dem Setzen der Unterschrift unter die strafbewehrte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein Schuldeingeständnis ohne Einschränkung unterschrieben. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass in Bezug auf alle drei Vorwürfe die Schuld anerkannt würde. Die Kosten der Abmahnung, der Unterlassungsanspruch und die Schadensersatzforderung müssen jedoch getrennt voneinander untersucht werden, denn die Unterlassungserklärung deckt nur den Punkt Unterlassungsanspruch ab.

Bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird, muss zunächst geprüft werden, wer den Verstoß begangen hat. Die Adresse des Beschuldigten wird über die IP-Adresse des Internetanschlusses herausgefunden. Also kann auch eine andere Person über die Adresse des Anschlussinhabers in Tauschbörsen tätig gewesen sein, also zum Beispiel Dateien zum Download bereitgestellt haben.

Sogar wenn man nicht selbst Filesharing betrieben hat, kann man als "Störer" gerichtlich belangt werden. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, wenn man zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft wohnt und als Anschlussinhaber für seine Mitbewohner eingetragen ist oder sich das minderjährige Kind in Tauschbörsen betätigt hat, ist die Haftung nicht eindeutig. Auch bei Angestellten, die im Unwissen ihres Chefs Filesharing betrieben haben, ist die Situation nicht so eindeutig, wie es in der Abmahnung suggeriert wird.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Den Abmahnschreiben ist in der Regel eien vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte unterschreiben soll. Die Frage ist hier, ob der Abgemahnte diese Erklärung unterschreiben muss? Die eindeutige Antowrt ist: NEIN.

Es besteht keine Pflicht, genau diese beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Abgemahnte muss nur - wenn er den Rechtsverstoß begangen hat - die so genannte Wiederholungsgefahr ausräumen. Das kann aber auch durch eine eigene so genannte modifizierte Unterlassungserklärung geschehen. Die Unterlassungserklärung aus der Abmahnung ist natürlich so formuliert, dass sie dem Abmahner möglich viele Vorteile bringt. Oft sind hier Regelungen zu Punkten enthalten, die streng genommen hier nichts zu suchen haben.

Einige Beispiel dafür sind:

  1. Das Anerkennen von Abmahnkosten
  2. Das Anerkennen von Schadensersatz
  3. Das Anerkennen einer Vertragsstrafe von 5001 Euro

In vielen Fällen ist es deshalb notwendig, die Unterlassungserklärung nur in abgeänderter - also modifizierter Form - abzugeben.

Aber Vorsicht: Wird die Erklärung an den falschen Stellen modifiziert oder zu weit eingeschränkt, muss die Gegenseite diese Erklärung nicht akzeptieren. Hier kann dann ein gerichtliches Verfügungsverfahren die Folge sein, wodurch unnötig weitere Kosten entstehen. Deshalb sollte man sich beim Verfassen der Unterlassungserklärung von einer auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei beraten lassen.

Die anwaltlichen Kosten

Sollte sich bei der Untersuchung der Abmahnung tatsächlich ergeben, dass der Beschuldigte eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, sind von demjenigen auch die Anwaltskosten bzw. Abmahnkosten zu begleichen. Diese hängen mit dem Unterlassungsanspruch direkt zusammen. Die Anwaltskosten sind jedoch nicht mit dem Schadensersatz gleichzusetzen.

Weiterer Prüfung bedarf die Höhe der veranschlagten anwaltlichen Kosten. Diese Kosten verhalten sich proportional zu dem Streit- bzw. Gegenstandswert und werden häufig zu hoch veranschlagt. Auch hier wird wieder die Hilfe eines Anwalts benötigt, der diese Kosten während des Vergleiches minimieren kann.

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Der Schadensersatz

Die Anwaltskosten sind nicht die einzigen Forderungen, die an den Adressaten der Abmahnung gestellt werden. Damit gehen des Weiteren die Begleichung des Lizenzschadens bzw. des Schadensersatzes einher. Wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, wird meist eine Summe aus diesen beiden Ansprüchen zusammengefasst.

Der Schadensersatz ist von demjenigen zu begleichen, der den Lizenzschaden selbst verursacht hat. Der Inhaber des Internetanschlusses von welchem aus der Verstoß begangen wurde, der aber nicht selbst in den Tauschbörsen unterwegs war, kann meist vom Anwalt vor den Schadensersatzzahlungen bewahrt werden.

Muss die Abmahnung per Post oder Einschreiben zugestellt werden?

Lange umstritten war die Frage was geschieht, wenn der Abgemahnte die Abmahnung nicht erhalten hat oder dies zumindest behauptet. Grundsätzlich gilt im Rechtsverkehr, dass derjenige, der etwas behauptet, dies im Zweifel auch nachweisen muss. Wenn also ein Unternehmen eine Rechnung versenden und der Kunde bestreitet den Zugang, müssen der Unternehmer den Zugang, etwa über Faxprotokolle oder Postausgangsnachweise, nachweisen können.

Bei der Abmahnung ist dies aber anders. Die Abmahnung ist bis auf eine Vorschrift im Wettbewerbsrecht nicht gesetzlich vorgeschrieben und im Gegensatz zu einer sofortigen Klage für den Abgemahnten ein milderes Mittel. Deshalb verzichtet die Rechtsprechung ganz überwiegend darauf, dem Abmahnenden die Beweislast für die Abmahnung aufzubürden. Den Zugang einer Abmahnung zu bestreiten ("Ich habe die Abmahnung gar nicht bekommen") ist deshalb in der Regel keine Erfolg versprechende Möglichkeit, eine Abmahnung abzuwehren.

Form der Abmahnung

Eng verbunden damit ist auch die Frage nach der Form einer Abmahnung. Immer wieder sind Mandanten der Meinung, eine Abmahnung die nur per E-Mail oder Fax zugestellt wurde, könne ja wohl nicht wirksam sein. Hier müsste doch zumindest ein Brief, wenn nicht sogar ein Einschreiben notwendig sein. Dies ist falsch, denn eine bestimmte Form ist für die Abmahnung nicht vorgeschrieben. Es gibt Fälle, in denen aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Abmahnung per Fax oder E-Mail ausreicht.

Aufgrund der umstrittenen Frage des Zugangs einer Abmahnung werden Abmahnungen aber oftmals gleichzeitig per E-Mail oder Fax und anschließend per Brief übermittelt. Dass sich der Abgemahnte dann erfolgreich darauf berufen kann, weder die E-Mail, noch das Fax und auch den Brief nicht erhalten zu haben, ist sehr unwahrscheinlich. Hinzu kommt die bereits dargestellte Tatsache, dass der Zugang der Abmahnung nach überwiegender Rechtsprechung der Gerichte ohnehin nicht vom Abmahnenden nachgewiesen werden muss.

5. Haften Eltern für Ihre Kinder?

Oft haben gar nicht die abgemahnten Anschlussinhaber die Musik oder Filme online getauscht, sondern deren Kinder. Viele abgemahnte Eltern wissen mit peer to peer, Filesharing und Tauschbörsen gar nichts anzufangen. Eine wichtige Frage lautet also: Was müssen Eltern tun, wenn Sie als Anschlussinhaber abgemahnt wurden, die Urheberrechtsverletzung aber eigentlich von den eigenen Kindern begangen wurde?

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Hier wird es rechtlich leider ziemlich kompliziert. Viele Gerichte sind bisher davon ausgegangen, dass die Eltern im Rahmen der so genannten Störerhaftung auch dann haften, wenn Sie selbst nicht gehandelt haben. Immerhin ist es ja ihr Telefon- und Internetanschluss, der für Urheberrechtsverletzungen genutzt wurde. Die abgemahnten Eltern mussten dann zwar den geforderten Schadensersatz nicht zahlen, die Abmahnkosten mussten Sie aber trotzdem übernehmen. Und viel gefährlicher: auch die Unterlassungserklärung mussten die Eltern unterschreiben.

Nun hat der BGH im Januar 2014 mit einem aktuellen Urteil für ein wenig Hoffnung bei abgemahnten Eltern gesorgt. Die Frage im Rahmen der Störerhaftung war bisher immer, ob die Eltern die Internetaktivitäten ihrer Kinder im Zusammenhang mit Filesharing a) belehren und b) überwachen müssen.

Die Urteilsgründe des Urteils (Urteil vom 08. Januar 2014, Az. I ZR 169/12) sind noch nicht veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung lässt sich aber entnehmen, dass der BGH zumindest bei volljährigen Kindern keine Belehrungspflicht seitens der Eltern sieht. Anders gesagt, auch wenn die Eltern ihre volljährigen Kinder nicht belehrt haben, haften die Eltern im Rahmen der Abmahnung nicht.

Auch wenn das Urteil den Eltern erst einmal hilft sollten Sie aber bedenken, dass dann natürlich das volljährige Kind haftet. Zu der Frage wie man den Abmahnanwälten glaubhaft darstellt, dass man selbst nicht gehandelt hat ohne das eigene Kind zu verraten, sollten Sie eine mit der Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei kontaktieren.

6. Modifizieren der Unterlassungserklärung

Ein Anwalt kann dabei behilflich sein, die Unterlassungserklärung so zu verändern, dass deren Abgabe sich in speziellen Fällen doch lohnt. Die Umwandlung der folgenden Punkte ist in Betracht zu ziehen:

  • Übernahme der Anwaltskosten
  • Anerkennung des Schadensersatzes
  • Anerkennung des Anspruchs ohne Rechtspflicht
  • Rechtsverbindlichkeit der Unterlassungserklärung
  • Eingrenzung oder Ausweitung des zu unterlassenden Verhaltens

7. Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer vor dem Amtsgericht München

Die Kanzlei Waldorf klagt verfolgt die Zahlungsansprüche gegen die Abgemahnten auch im Jahr 2017 gerichtlich. Über die Anzahl der Klagen oder das Verhältnis von Abgemahnten und Klagen kann man nur spekulieren. Aufgrund der Masse an Abmahnungen, die von der Kanzlei Waldorf ausgesprochen wird, kommt es hier insgesamt gesehen zwar relativ häufig zu einer Klage. Im Verhältnis mit den massenhaften Abmahnungen ist die Zahl der tatsächlichen Klage dann aber doch eher klein.

Wer wird verklagt?

Es kann nur spekuliert werden, wie die Rechtsanwälte Waldorf auswählen, wer von den Abgemahnten tatsächlich verklagt wird. Schlecht ist es beispielsweise, wenn der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung vorbehaltlos abgegeben hat und den Rechtsverstoß zugegeben hat. Entscheidungskriterien können sein:

  • Der Abgemahnte ist nicht anwaltlich vertreten
  • Der Rechtsverstoß wurde gegenüber der Kanzlei Waldorf zugegeben
  • Die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf wurde ohne Änderung unterschrieben
  • Der Abgemahnte ist anwaltlich vertreten, es wurde aber keine Ausführungen zu den geforderten Abmahnkosten gemacht

Was wird gefordert?

In den meisten Fällen wird die Erstattung der Abmahnkosten gefordert. Dies ist meist mit 956 Euro beziffert. Enthalten sind hier sowohl Anwaltskosten als auch Schadensersatzforderungen.

Wo wird geklagt?

Das Hausgericht der Kanzlei Waldorf Frommer ist seit längerer Zeit das Amtsgericht (AG) München. Das AG München hat sich in den letzten Jahren gerade bei Filesharing-Abmahnungen als sehr abmahnfreudig erwiesen. Vor allem in Fällen, in denen der Abgemahnte selbst gar keine Urheberrechtsverletzung begangen hat sondern beispielswiese ein Familienmitglied, Besucher oder andere Personen ist eine Verteidigung in München schwierig, aber nicht aussichtslos.

Nahezu alle anderen Gerichte, die in Deutschland viele Filesharing-Klagen bearbeiten, haben im letzten Jahr ihre Rechtsprechung geändert und verurteilen die Anschlussinhaber in diesen Fällen nicht mehr "automatisch". Vor allem die Rechtsprechung der Amtsgerichte Düsseldorf, Köln, Frankfurt a.M., Hamburg, und Berlin ist hier zu nennen.

8. Wann verjähren die Abmahnungen von Waldorf Frommer?

Wenn Sie die von der Waldorf Frommer in der Abmahnung geforderten Abmahnkosten und Schadensersatz nicht bezahlen, werden Sie als Abgemahnte jahrelang weiter gemahnt. Diese Zermürbungstaktik hat oft Erfolg, viele Betroffene wollen nicht ständig seitenlange Mahnschreiben mit immer weiteren Forderungen erhalten und geben dann irgendwann nach. Schon deshalb kann es sinnvoll sein einen Anwalt einzuschalten. Die Mahnschreiben gehen dann nämlich immer an Ihren Anwalt, Sie müssen sich nicht jedes mal wieder damit befassen.

verjaehrung filesharing abmahnung

Um so wichtiger ist aber zu wissen wann denn eigentlich Schluss ist. Oder juristisch gesprochen, wann die Forderungen verjähren. Verjährung bedeutet, dass man eine eigentlich bestehende Forderung nicht mehr einklagen kann. Es kommt nicht darauf an ob die Forderung besteht oder nicht. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ist einfach Schluss.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Abmahnung Filesharing, Abmahnung Streaming) verjähren nach Ansicht der meisten Gerichte nach 3 Jahren.

Bei der Verjährungsfrist muss beachtet werden, dass diese erst am Ende des Jahres beginnt, in dem die Abmahnung ausgesprochen wurde und dann drei Jahre läuft. Eine Abmahnung vom 12.Mai 2012 würde also am 31.12.2015 verjähren.

  • Abmahnung aus dem Jahr 2006 verjähren im Jahr 2009
  • Abmahnung aus dem Jahr 2007 verjähren im Jahr 2010
  • Abmahnung aus dem Jahr 2008 verjähren im Jahr 2011
  • Abmahnung aus dem Jahr 2009 verjähren im Jahr 2012
  • Abmahnung aus dem Jahr 2010 verjähren im Jahr 2013
  • Abmahnung aus dem Jahr 2011 verjähren im Jahr 2014
  • Abmahnung aus dem Jahr 2012 verjähren im Jahr 2015

Trotzdem machen viele Abmahnkanzleien auch nach der Verjährung weiter Druck und fordern die Abgemahnten zur Zahlung der noch offenen Beträge auf. Das ist natürlich erlaubt. Wenn die Forderung aber verjährt ist müssen Sie als Abgemahnter nicht zahlen.

9. Problemlösungen ohne anwaltliche Hilfe?

Von dem Versuch, die Abmahnung selbstständig beizulegen, ist dringend abzuraten. Wenn man sich selbst an der Modifikation der Unterlassungserklärung versucht, läuft man Gefahr, diese zu weit gefasst abzugeben und sich somit unnötige Kosten aufzuladen. Wenn man die Erklärung jedoch zu eng fasst, wird sie möglicherweise nicht von den Anwälten Waldorf und Frommer anerkannt und es kann doch zur Klage kommen. Es bedarf der juristischen Fachsprache und stichhaltiger Argumente, um die Abmahnung möglichst günstig beilegen zu können.

hilfe bild

Wenn man sich anwaltliche Hilfe einholt, kann es vorkommen, dass dieser einen mangels ausreichender Spezialisierung auf Filesharing-Abmahnungen an einen Kollegen verweist. Dies zeigt schon die Komplexität des Themas und lässt vermuten, dass diese Situation ohne juristischen Beistand fast unmöglich zu lösen ist.

10. Anwaltliche Hilfe bei Abmahnungen

Auf der Suche nach einem passenden Anwalt bei Filesharing-Abmahnungen, sollte man unbedingt auf eine in diesem Bereich erfahrene Kanzlei zurückgreifen. Ansonsten bezahlt man Geld für eine Rechtsberatung, die eventuell mehr schadet als nutzt.

Ein Rechtsanwalt, der sich mit Abmahnungen in Tauschbörsenfällen auskennt, bietet die kostengünstigste Alternative, denn er kann in weniger Zeit den bestmöglichen Vergleich für den Abgemahnten erzielen.

11. Hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer?

In den meisten Fällen gibt es eine klare Antwort: Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht bei der Abwehr von Abmahnungen im Bereich Filesharing. Das hat seinen Grund darin, das Urheberrechtsverletzungen nicht in den Deckungsbereich privater Rechtsschutzversicherungen fallen oder sogar ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

In einigen Fällen gibt es Versicherungen, die aus Kulanz zumindest die Kosten einer außergerichtlichen Beratung übernehmen, wenn gute und langjährige Kunden wegen einer Abmahnung anfragen. Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Sie in diesen Fällen aber nicht.

Es wurde bereits häufiger berichtet, dass die Rechtsschutzversicherer ihre Versicherten dazu bewegen wollen, sich Rat bei der eigenen Rechtsberatungshotline der jeweiligen Versicherung zu holen. Da es sich dort aber selten um Spezialisten im Bereich Urheberrechtsverletzungen handelt lautet der Rat hier häufig und pauschal „Da können Sie leider nichts machen. Unterschreiben Sie einfach und zahlen Sie“.

Auch spezifische Rechtsschutzversicherungen für den Bereich Internet helfen bei Filesharing und Co. nicht weiter, da auch in diesen Versicherungen Urheberrechtsverletzungen in der Regel ausgeschlossen sind.

Aber auch wenn es eine Rechtsschutzversicherung geben sollte, die ausdrücklich auch die Abwehr von Rechtsverletzungen in Tauschbörsen abdeckt, wenn Sie bereits abgemahnt wurden, nutzt Ihnen dies leider nichts mehr. Rechtsschutzversicherungen decken nur Fälle ab, die nach Vertragsschluss entstanden sind. In vielen Policen gibt es zudem noch eine Wartezeit von einigen Monaten.

Gerade weil es für Filesharing-Abmahnungen in den meisten Fällen also keinen Versicherungsschutz gibt ist es wichtig, einen Anwalt zu beauftragen, der Erfahrungen mit der Abwehr solcher Abmahnungen hat und die Sache kostengünstig zu Ende bringt.

12. Beratungshilfe bei Abmahnungen durch die Kanzlei Frommer Waldorf

Oftmals sind die Abgemahnten nicht dazu in der Lage, für den Rechtsbeistand, den eine solche Filesharing-Abmahnung verlangt, selbst aufzukommen. Unter bestimmten Bedingungen kann man zum Beispiel als Empfänger des ALG 2 beim Amtsgericht eine Beratungshilfe beantragen.

Bei Bewilligung dieses Beratungshilfescheins ist dann die Möglichkeit gegeben, sich anwaltliche Hilfe zu besorgen. Am besten ist es, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

13. Gilt das neue "Gesetz gegen Abmahnwahn" auch für Altfälle?

Am 09. Oktober 2013 ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten. Das Gesetz sieht unter anderem die Deckelung der Abmahnkosten in Filesharing-Fällen auf 130 Euro vor. Das Amtsgericht München musste nun die Frage beantworten, ob das Gesetz auch rückwirkend für Altfälle eingreift.

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. 2013 Teil 1 Nr. 59), welches am 09. Oktober in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, Verbraucher vor überzogenen Abmahngebühren wegen Urheberrechtsverletzungen in Form des Filesharings zu schützen. Somit soll gleichzeitig den mittlerweile weit verbreiteten Geschäftspraktiken von Abmahnkanzleien Einhalt geboten werden.

Nach dem Gesetz, welches unter anderem das Urheberrechtsgesetz ändert, wird der Streitwert in Filesharing-Fällen unter bestimmten Voraussetzungen auf 1.000 Euro gedeckelt. Aufgrund dieser Begrenzung beschränken sich die Abmahngebühren für Rechtsanwälte daher regelmäßig auf etwa 130 Euro. Für Betroffene stellt sich aber die Frage, ob diese Regelung auch für Fälle gilt, welche sich vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes abspielten. Das Amtsgericht München hat dies vor Kurzem verneint.

Es wird also noch eine Weile dauern, bis das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken volle Wirkung entfalten kann. Jedenfalls können sich Abgemahnte in Altfällen nicht auf die spätere Gesetzesänderung berufen. Somit ändert sich auch nach dem neuen Urteil des Amtsgericht München nichts an der unsicheren Rechtslage in Bezug auf Filesharing.

14. Die Unterlassungserklärung bei Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung durch illegales Herunterladen von geschützten Dateien aus dem Internet. Darin werden die Adressaten auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Wie sollen Betroffene hierauf reagieren?

Neben Schadensersatzforderung und der Begleichung der Anwaltskosten werden die Adressaten eines Abmahnschreibens wegen illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Werken auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Hierdurch soll der Abgemahnte zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung veranlasst werden. Der Urheber und Rechteinhaber erhält mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung einen Anspruch auf Unterlassung des widerrechtlichen Verhaltens.

  1. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Wie sollten sich nun Adressaten einer Unterlassungserklärung verhalten? Gar nichts zu unternehmen, ist jedenfalls kein guter Ratgeber. Auch wenn die Abmahnkanzleien nicht immer vor Gericht ziehen, so kann doch eine einstweilige Verfügung gegen den Adressaten erwirkt werden – und hierbei handelt es sich um einen gerichtlichen Beschluss. Hierbei besteht auch immer die Gefahr, dass sich die Kosten noch weiter erhöhen. Die Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht unterschrieben werden. Denn mit der Unterzeichnung gibt der Betroffene ein Schuldanerkenntnis ab. Hierdurch werden vollendete Tatsachen geschaffen. Wird nach der Unterzeichnung ein Rechtsanwalt hinzugezogenen, so kann dieser nicht mehr viel ausrichten. Rechtliche Hilfe ist nun nur sehr schwer möglich. Das sollte immer bedacht werden.

  2. Nach Beratung eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben: Um dem vorzubeugen, sollten Betroffene vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist – im Gegensatz zu der vorformulierten von Seiten der Abmahnkanzlei – gerade kein Schuldeingeständnis. Mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung verspricht der Adressat lediglich, die Urheberrechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Gerade was die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung betrifft, so ist anwaltliche Hilfe hierbei dringend zu empfehlen. Nur so ist es möglich, den Betroffenen vor weiteren "bösen" Überraschungen zu bewahren und eine effiziente Verteidigungsstrategie aufzubauen.

Ein auf Onlinerecht spezialisierter Rechtsanwalt ist in einem solchen komplexen Fall ein kompetenter Ansprechpartner.

15. Aktuelle Abmahnungen von Waldorf Frommer

Anger Management - Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft (09.12.2014)

Charlie Sheens besten Zeiten liegen seit dem unfreiwilligen Ausscheiden aus der Serie "Two and a half men" hinter ihm. Seine neue Serie "Anger Management" konnte nicht an die früheren Erfolge anknüpfen. Trotzdem wird "Anger Management" wie wild auf Online Plattformen und Filesharing Netzwerken getauscht.

Und natürlich lassen Abmahnungen nicht lange auf sich warten. Abgemahnt wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft. Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung . Ein entsprechender Entwurf wird von der Kanzlei Waldorf Frommer mitgesendet. Wie immer ist bei der ungeprüften Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen aber Vorsicht geboten.

Neben der Unterlassungserklärung sollen die Abgemahnten 815 Euro zahlen. Dier Betrag setzt sich zusammen aus Schadensersatz (die so genannten fiktiven Lizenzgebühren) und den eigentlichen Abmahnkosten für die anwaltliche Abmahnung.

CHECKLISTE: Inhalt und Anforderungen an eine Filesharing Abmahnung

Grundsätzlich ist eine Abmahnung die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- bzw. Urteilsverfahren und eine außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen.

Grundsätze zu Abmahnungen:

  1. Anhaltspunkte für Vorgaben und Inhalt einer Abmahnung wurden durch die Rechtsprechung entwickelt.
  2. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die den Inhalt einer Abmahnung konkret festlegen.
  3. Eine Abmahnung ist grundsätzlich formfrei, kann also auch per Fax oder Mail erfolgen.
  4. Eine Überprüfung kann nur für den Einzelfall erfolgen.

Inhalt einer Abmahnung:

  • Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes
  • Kurze Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts und ggf. der verletzen Rechte
  • Darstellung, welches konkrete Verhalten unterlassen werden soll
  • Darstellung der Rechtsfolgen der Verletzungshandlung
  • Darstellung entstehender Ansprüche
  • Fristsetzung
  • Aufforderung zur Abgabe einer (ggf. beigefügten) strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Androhung weiterer rechtlicher Schritte bei Nichtunterzeichnung der Unterlassungserklärung
  • Der Abmahnung muss noch keine Vollmacht beigefügt sein

Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

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Abmahnungen wegen No Way Out - Gegen die Flammen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 27.02.18

„No Way Out - Gegen die Flammen“ wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Filmbiografie handelt von einem Großbrand im Jahr 2013, bei dem 19 Feuerwehrleute ihr Leben auf tragische Weise verlieren und nur einer den Flammen entkommen kann.Im Auftrag der Studiocanal GmbH fordert die Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Die Unfassbaren 2 - Abmahnungen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaf, 10.03.18

Die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Die Unfassbaren 2“ abmahnen.Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für den Rechteinhaber ab und fordert einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.Das Filmwerk ist eine Fortsetzung, in der vier Magier die Machenschaften eines Unternehmens aufdecken wollen, das mit einem neuen Handymodell sowohl die Daten der Nutzer ausspähen als auch weiterverkaufen will.

Jigsaw- Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 04.03.18

Das Filmwerk „Jigsaw“ ist aktuell Bestandteil der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.Sie mahnt für die Studiocanal GmbH Urheberrechtverletzungen ab und fordert eine Abgeltungszahlung in Höhe von 915,00€.In „Jigsaw“ sterben 10 Jahre nach dem Tod des Psychomörders Jigsaw immer mehr Menschen auf die gleiche grauenvolle Art, wie zu Zeiten Jigsaws.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen The Simpsons – The Serfsons ab, 22.02.18

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen.Dabei geht es um die Folge „The Serfsons“ der erfolgreichen Zeichentrickserie The Simpsons.Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 569,50€.

Universum Film GmbH lässt wegen Valerian und die Stadt der tausend Planeten abmahnen, 07.02.18

In „Valerian und die Stadt der tausend Planeten“ müssen zwei Spezialagenten eine Weltraum-Metropole mit tausenden von Planeten vor den Angriffen einer dunklen Bedrohung schützen.Die Universum Film GmbH lässt dieses Filmwerk aktuell abmahnen.Beauftragt wurde hierfür die Kanzlei Waldorf Frommer, die einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ fordert.

Abmahnung wegen Shape of Water - Das Flüstern des Wassers durch Kanzlei Waldorf Frommer, 09.02.18

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Shape of Water - Das Flüstern des Wassers“ ab.Der Fantasy-Film handelt von einer Frau, die in einem Hochsicherheitslabor arbeitet und ein darin gefangenes, mysteriöses Fischwesen aus den Fängen der Regierung retten will.Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, für die ein pauschaler Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ gefordert wird.

Abmahnungen wegen The Conjuring 2 durch Kanzlei Waldorf Frommer, 09.02.18

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Horrorfilm „The Conjuring 2“ ab.Für den Rechteinhaber, die Warner Bros. Entertainment GmbH, wird hierbei ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ gefordert.In dem Film werden zwei berühmte Dämonologen nach England gerufen um eine Mutter von vier Kindern von einem Dämon zu befreien, der Besitz von ihr ergreift.

The Hitman´s Bodyguard - Abmahnungen im Auftrag der Telepool GmbH, 02.02.18

In „The Hitman´s Bodyguard“ muss einer der weltweit besten Bodyguards seinen Erzfeind beschützen, der selbst ein berühmt berüchtigter Killer ist.Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Werk ab und fordert in dem Zuge die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Telepool GmbH, die die Rechte des Filmes inne hält.

Waldorf Frommer mahnt wegen Störche - Abenteuer im Anflug ab, 27.01.18

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird aktuell der Film „Störche - Abenteuer im Anflug“ abgemahnt. Die Abmahnungen ergehen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ fordert.In dem Animationsfilm liefern die Störche nicht mehr Babys aus, wie es die Legende behauptet, sondern werden zu Zustellern eines riesigen Online-Versandhauses…bis sich doch ein Baby zu ihnen verirrt hat und nun seine Familie sucht.

Abmahnung wegen Kingsman – The Golden Circle durch Kanzlei Waldorf Frommer, 31.01.18

„Kingsman – The Golden Circle“ wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Es ist die Fortsetzung von „Kingsman: The Secret Service“ und handelt von der Spionageagentur „Kingsman“, die sich mit einer amerikanischen Agentur verbündet um gemeinsam gegen eine skrupellose Konkurrenz anzukämpfen, die die Welt in Gefahr bringt.Im Auftrag des Rechteinhabers, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, werden nun Abmahnkosten in Höhe von 915,00€ gefordert.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen Mord im Orient Express ab, 24.01.18

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Mord im Orient Express“ abmahnen. Die Abmahnungen ergehen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ durchzusetzen versucht. In dem Film ereignet sich ein Mord in dem legendären Orient Express und es ist an einem Detektiv, den Mörder, der unter den Reisenden sein muss, ausfindig zu machen.

Abmahnungen wegen Gravity im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 23.01.18

Der Weltraum-Film „Gravity“ ist aktuell Ursache für Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer.In dem Oscarprämierten Film geht es um Astronauten, die durch Trümmerteile eines Satelliten von ihrem Space Shuttle getrennt werden und ohne Kontakt zu ihrer Bodenstation versuchen, auf ihrem zerstörten Shuttle zu überleben.Für den Rechteinhaber, die Warner Bros. Entertainment GmbH, wird aktuell ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ gefordert.

Waldorf Frommer mahnt wegen Young Sheldon - Rockets, Communists, And the Dewey Decimal System ab, 22.01.18

Die Serie „Young Sheldon“ handelt von den Kindheitsjahren und Erlebnissen in der Schule des „The Big Bang Theory“-Genies Sheldon Cooper.„Young Sheldon - Rockets, Communists, And the Dewey Decimal System“ wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt.Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt die Abmahnungen sowie die Aufforderung zur Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ durch.

Abmahnung wegen The Foreigner durch Kanzlei Waldorf Frommer, 19.01.18

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „The Foreigner“ ab.In „The Foreigner“ geht es um einen Restaurantbesitzer, der einen irischen Politiker mit einer Bombe bedroht, um an die Name der Täter zu kommen, die einen Bombenanschlag verübten, bei dem seine Tochter starb.Die Universum Film GmbH hat die Kanzlei beauftragt, die nun einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ einfordert.

Abmahnungen wegen Dunkirk im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 18.01.18

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Dunkirk“ abmahnen.Der Kriegsfilm handelt von dem im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht besetzten französischen Dünkirchen und dem Versuch der dort stationierten Soldaten, zu fliehen.Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt für den Rechteinhaber die Abmahnungen durch und fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen Geostorm ab, 12.01.18

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Rahmen von Film-Abmahnungen einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ für die Warner Bros. Entertainment GmbH.Das Werk, das von den Betroffenen rechtswidrig heruntergeladen wurde, ist vorliegend „Geostorm“.In „Geostorm“ muss ein Satelliten-Ingenieur ein vom Menschen gelenktes Unwetter verhindern, bevor es die Welt vernichtet.

Räuberkomödie Logan Lucky durch Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, 09.01.18

Die Studiocanal GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken abmahnen.Dabei geht es aktuell um die Komödie „Logan Lucky“, in der zwei vom Pech verfolgte Brüder einen Raubüberfall mit einem noch inhaftierten, legendären Bankräuber planen, der nicht ganz so läuft, wie sie es sich vorgestellt haben.Von den Abgemahnten wir eine pauschale Abgeltungszahlung in Höhe von 915,00€ gefordert.

Waldorf Frommer mahnt wegen The Lucky One - Für immer der Deine ab, 03.01.18

Die Warner Bros. Germany lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Nicholas Sparks Verfilmung „The Lucky One - Für immer der Deine“ abmahnen.Der Film handelt von einem Soldaten, der aus dem Irak zurückkehrt und sich sicher ist, dass das Bild einer Frau sein Leben im Einsatz gerettet hat. Nun macht er sich auf die Suche nach der Frau, um mehr über sie herauszufinden. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert nun einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von mehreren hundert Euro.

Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt wegen The Limehouse Golem – Das Monster von London abmanhnen, 19.12.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „The Limehouse Golem - Das Monster von London“ ab.

Diese ergehen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, für die die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ gefordert wird.
Der Horrorfilm handelt von einem brutalen Mörder, der in den 1880er Jahren in dem Londoner Bezirk Limehouse seine Opfer erst umbringt und dann mit deren Blut mysteriöse, lateinische Botschaften hinterlässt.

The Last Man On Earth – Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 05.12.17

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird aktuell wegen der Serie „The Last Man On Earth“ abgemahnt.
„The Last Man On Earth“ handelt von dem scheinbar letzten Überlebenden eines Virus, der auf der Suche nach weiteren Überlebenden ist.
Die Kanzlei Waldorf Frommer, die mit der Abmahnung beauftragt wurde, fordert für eine rechtswidrig heruntergeladene Folge einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 569,50€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen The Leftovers – Crazy Whitefella Thinking ab, 12.12.17

Die Serie „The Leftovers“ ist zur Zeit Bestandteil von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.
Die Kanzlei mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen der Folge „Crazy Whitefella Thinking“ ab und fordert im Gegenzug die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
In „The Leftovers“ verschwinden plötzlich 2% der gesamten Weltbevölkerung spurlos - die Zurückgebliebenen müssen sich mit der Frage beschäftigen, warum sie nicht verschwunden sind und was es mit dem Mysterium auf sich hat.

Universum Film GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an The Circle abmahnen, 05.12.17

Der Sci-Fi-Thriller „The Circle“ handelt von einer jungen Frau, die eine Stelle in einem der weltweit größten Internet-Unternehmen ergattert und nicht glücklicher sein könnte - bis sie erkennt, dass das Unternehmen eine völlige Transparenz der Mitarbeiter schaffen will, die nicht nur positive Aspekte hat.
Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk werden durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Diese agiert im Auftrag der Universum Film GmbH und fordert für diese die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen an Casino Undercover ab, 12.12.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtverletzungen an dem Filmwerk „Casino Undercover“ für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab.
Die Komödie handelt von einem Ehepaar, das im Keller ihres Hauses ein illegales Casino eröffnet, um das Studium ihrer Tochter an einer Elite-Universität zahlen zu können und damit nicht nur an den Stadtrat gerät.
Die Kanzlei fordert im Zuge des rechtswidrig heruntergeladenen Filmes einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.

Spoiler Title

"Urheberrechtsverletzungen an dem Film „American Assassin“ werden aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Sie fordert für den Rechteinhaber, die Studiocanal GmbH, die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.
In „American Assassin“ will ein Mann Rache für den Tod an seiner Verlobten durch Terroristen üben und wird dafür zum Auftragskiller.

This is Us - Das ist Leben - Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 05.12.17

„This is Us - Das ist Leben“ wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Wie hoch der für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH geforderte Aufwands- und Schadensersatz ist, bemisst sich nach dem Umfang der rechtswidrig heruntergeladenen Folgen.
Die Serie ist dargestellt in mehreren Zeitebenen und handelt von dem teilweise problematischen Leben einer weißen Familie in den 1980er Jahren, die einen afroamerikanischen Jungen an dem Tag adoptieren, an dem ihre leiblichen Zwillingskinder geboren werden.

Waldorf Frommer mahnt Training Day ab, 05.12.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH werden aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Training Day“ von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Speziell geht es hierbei um die Folge „Faultlines“, der sechsten Episode der ersten Staffel.
„Training Day“ ist die Neuauflage des gleichnamigen Films, in dem ein Polizist einer Eliteeinheit beitreten will und einen fragwürdigen, älteren Partner zugewiesen bekommt.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen 96 Hours – Taken 2 ab, 30.11.17

Der Actionfilm „96 Hours – Taken 2“ wird aktuell im Auftrag der Universum Film GmbH abgemahnt. In dem Film werden der aus dem ersten Teil bekannte Leibwächter und seine Tochter in der Türkei gefangengenommen und es liegt an seiner Ex-Frau und Mutter seiner Tochter, die beiden zu befreien.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen des Rechteinhabers die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnungen wegen Boston im Auftrag der Studiocanal GmbH, 16.11.17

In „Boston“ wird der Terroranschlag des Boston-Marathon im Jahr 2013 thematisiert, bei dem zwei Brüder mehrere Sprengsätze auf der Strecke des Marathons detonieren lassen. „Boston“ wird im Auftrag der Studiocanal GmbH abgemahnt. Für sie agiert die Kanzlei Waldorf Frommer, die für den Rechteinhaber einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ fordert.

Warner Bros. Entertainment GmbH lässt wegen Gotham abmahnen, 15.11.17

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Gotham“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen. Die Serie spielt in dem DC-Universum und handelt von Batmans Geburtsstadt Gotham und der Entstehung der Superschurken, bevor Batman gegen diese ankämpfen muss.
Je nachdem, wie viele einzelne Folgen der Serie rechtswidrig heruntergeladen wurden, variiert der zu zahlende Schadensersatzanspruch.

King Arthur-Legend of the Sword - Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 08.11.17

„King Arthur-Legend of the Sword“ handelt von einem Mann, der als Kind in der Gosse Londons aufwuchs und nicht ahnt, dass er königliches Blut hat- bis er etwas kann, was sonst nur der rechtmäßige König Englands kann. 
Die Warner Bros. Germany lässt aktuell wegen des Fantasyfilms „King Arthur-Legend of the Sword“ abmahnen. Dafür hat sie die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, die für sie einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ fordert.

Universum Film lässt wegen Max Steel abmahnen, 07.11.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Max Steel“ ab. Sie fordert im Auftrag der Universum Film die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.
In „Max Steel“ geht es um einen Jungen, der einzigartige Superkräfte an sich bemerkt aber diese nur in Verbindung eines mysteriösen Aliens steuern kann.

Abmahnung wegen Fist Fight im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 01.11.17

„Fist Fight“ handelt von einem introvertierten Lehrer, der kurz vor den Ferien von seinem gewaltbereiten Kollegen zu einem Kampf auf dem Schulhof herausgefordert wird und nun einen Weg sucht, um um diesen Kampf herum zu kommen.
Urheberrechtsverletzungen an dieser Komödie werden aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Sie fordert dafür von den Abgemahnten die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.

All Eyez on Me - Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH, 21.10.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Film „All Eyez on Me“ ab. Dafür fordert sie von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ für den Rechteinhaber, die Constantin Film Verleih GmbH.
„All Eyez on Me“ ist ein biografischer Musikfilm über den Aufstieg des Rappers Tupac Shakur, der 1996 erschossen wurde.

Waldorf Frommer mahnt wegen Annabelle 2 ab, 16.10.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird aktuell wegen des Horrorfilms „Annabelle 2“ abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.
In „Annabelle 2“ steckt der Geist seiner verstorbenen Tochter in der eines Puppenmachers erschaffenen Puppe, die nun erneut zum Leben erwacht und Besitz von einer Gruppe Waisenkinder ergreift.

Killer's Bodyguard-Abmahnungen im Auftrag der Telepool GmbH, 15.10.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Action-Film „Killer´s Bodyguard“ ab.
Diese ergehen im Auftrag der Telepool GmbH und enthalten eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 915,00€. Der Film handelt von einem Personenschützer und einem Profikiller, die sich schon mehrere Male gegenseitig umbringen wollten und nun zusammen gegen einen osteuropäischen Diktator ankämpfen müssen.

Abmahnung wegen Horrorklassiker Es durch Kanzlei Waldorf Frommer, 12.10.17

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Es“ abmahnen. In dem Horrorfilm, der auf dem gleichnamigen Roman von Stephan King basiert, will eine Gruppe Jugendlicher einen angsteinflößenden Clown vernichten, der vor allem Kinder in seine Gewalt nimmt und umbringt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen dieses Filmes nun ab und fordert die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.

EuroVideo Medien GmbH lässt Security abmahnen, 12.10.17

In „Security“ nimmt ein Sicherheitsmann eine Zeugin, die gegen eine kriminelle Gruppe als Kronzeugin aussagen soll, in einem Einkaufszentrum in seinen Schutz.
„Security“ wird aktuell im Auftrag der EuroVideo Medien GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Diese fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen iZOMBIE – Zombie Knows Best ab, 10.10.17

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Serie „iZOMBIE – Zombie Knows Best“ abmahnen.
Die Abmahnungen ergehen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 619,50€ fordert.
Bei „Zombie Knows Best“ handelt es sich um die zweite Folge der dritten Staffel einer Serie, in der ein Zombie sich von Gehirnen Toter ernährt und so die Erinnerungen der jeweiligen Personen aufnimmt und deren Tod aufklären kann.

Abmahnungen wegen Mike and Dave need Wedding Dates im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 07.10.17

In „Mike and Dave need Wedding Dates“ müssen sich zwei Brüder Begleitungen für die Hochzeit ihrer Schwester auf Hawaii suchen - die ausgewählten, jungen Frauen sind allerdings nur auf einen Partyurlaub aus.
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat im vorliegenden Fall die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem genannten Werk zu verfolgen. Die Kanzlei fordert deshalb einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.

Waldorf Frommer mahnt wegen American Sniper ab, 07.10.17

„American Sniper“ handelt von einem legendären Scharfschützen der US-Army, der einzig und allein im Irak ist, um seine Kameraden zu schützen - jedoch belastet den Familienvater dieser Auftrag zunehmend, zumal auf ihn ein Kopfgeld ausgesetzt wurde.
Dieser biografische Film wird nun im Auftrag der Warner Bros. Germany abgemahnt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für den Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen ab und fordert die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen Power Rangers durch Kanzlei Waldorf Frommer, 07.10.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Power Rangers“ ab. In dem Film bekommen fünf Mitschüler, die bis auf die selbe Schule kaum Gemeinsamkeiten haben, auf unerklärliche Weise Superkräfte und müssen mit diesen die Erde vor einer Alien-Invasion retten.
Im Auftrag der Studiocanal GmbH fordert die Kanzlei einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€.

Abgang mit Stil - Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, 01.10.17

In „Abgang mit Stil“ wollen drei Rentner eine Bank überfallen, nachdem diese ihnen ihre Firmenrente nicht mehr auszahlen konnte und die Senioren damit in den Ruin getrieben hat. Die Warner Bros. Germany hat im Zuge von Urheberrechtsverletzungen an dem Werk die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, eben jene Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.
Die Kanzlei fordert im Gegenzug zu den Vergehen einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen 2 Guns im Auftrag der Universal Pictures, 28.09.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde aktuell von der Universal Pictures dazu beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem Actionfilm „2 Guns“ abzumahnen.
In „2 Guns“ lassen sich zwei Agenten unabhängig voneinander in ein Drogenkartell schleusen um den Drogenboss hinter Gittern zu bringen - jedoch wissen die beiden nichts von der wahren Identität des jeweils anderen. Die Kosten, die auf die Betroffenen zukommen, betragen 835,00€.

Constantin Film GmbH lässt Girl on the Train abmahnen, 13.09.17

In „Girl on the Train“ unternimmt eine alkoholkranke Frau eigene Untersuchungen zum Verschwinden einer Frau und macht sich damit selbst verdächtig.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Constantin Film GmbH beauftragt, jegliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk abzumahnen. Zudem setzt sie Zahlungsforderungen in Höhe von 915,00€ durch.

Abmahnungen des Films Hidden Figures – Unerkannte Heldinnen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 08.09.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell den Film „Hidden Figures – Unerkannte Heldinnen“ ab. Sie fordert für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.
In „Hidden Figures – Unerkannte Heldinnen“ stehen drei Frauen im Mittelpunkt, die zu einer Zeit Amerikas, in der Frauen und Schwarze unterdrückt werden, einen großen Einfluss auf das positive Durchführen der ersten bemannten Erdumrundung in einer Rakete haben.

Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt Nymphomaniac 2 abmahnen, 06.09.17

In dem Film „Nymphomaniac 2“ schildert die zusammengeschlagen aufgefundene Joe ihrem Retter alles über ihre bisherigen Erfahrungen als Sexsüchtige. Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt hierbei die Rechte der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch.
Sie fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnungen wegen Powerless - Wayne Or Lose im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 06.09.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Folge „Wayne Or Lose“ der Serie „Powerless“ ab.
Bei „Powerless“ handelt es sich um eine Comedy-Serie die im DC-Universum spielt, in der sich die Mitarbeiter einer Versicherungsfirma mit den Folgen der Superheldentaten auseinandersetzen müssen.
Die Kanzlei fordert für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 569,50€.

Wonder Woman-Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 24.08.17

Der Comicfilm „Wonder Woman“ ist aktuell Bestandteil von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Er handelt von der weiblichen Superheldin „Wonder Woman“, die sich von ihrer ruhigen Heimatinsel in die entfernte Welt aufmacht, um dort gegen das Böse anzukämpfen und die dort lebenden Menschen wieder in Sicherheit zu bringen. Für die Rechteinhaber, die Warner Bros. Entertainment GmbH, wird nun ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ gefordert.

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt wegen Das Morgan Projekt abmahnen, 18.08.17

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Das Morgan Projekt“ abzumahnen.
Für die begangene Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei die Zahlung eines Abgeltungs- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.
„Das Morgan Projekt“ ist ein Horrorfilm von Luke Scott, in dem eine künstlich erschaffene Frau namens Morgan in einem Bunker festgehalten wird und dort mit ihren überragenden Kräften gegen ihre eigenen Schöpfer ankämpft, nachdem diese zahlreiche Experimente an ihr durchführen.

Kong: Skull Island - Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 17.08.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Zuge der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Kong: Skull Island“ die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€. Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer dazu beauftragt, deren Rechte an dem Film durchzusetzen.
In „Kong: Skull Island“ macht sich eine Gruppe auf den Weg um eine Insel zu erforschen und trifft dabei auf den König der Insel, King Kong, sowie andere monsterähnliche Kreaturen.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Alien: Covenant ab, 16.08.17

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Alien: Covenant“ abzumahnen. Für das Vergehen fordert die Kanzlei die Zahlungen eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.
„Alien: Covenant“ ist die Fortsetzung des Films „Prometheus – Dunkle Zeichen“ und handelt von einer Raumschiffcrew, die auf einem nahezu paradiesischen Planeten landet, der jedoch scheinbar von Aliens bewohnt ist, die auf den Tod jedes Lebewesens aus sind.

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt Homeland abmahnen, 11.08.17

In „Homeland“ kehrt ein für lange Zeit im Irak vermisst geglaubter Soldat zurück in die USA und wird von einer CIA-Angestellten verdächtigt, dort einen Anschlag zu planen. Die Serie ist aktuell Bestandteil von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.
Diese fordert für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen Sieben Minuten nach Mitternacht durch Kanzlei Waldorf Frommer, 10.08.17

Das Filmwerk „Sieben Minuten nach Mitternacht“ wird aktuell im Auftrag der Studiocanal GmbH abgemahnt. Sie hat die Kanzlei Waldorf Frommer mit den Abmahnungen beauftragt, die nun einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ fordert. In „Sieben Minuten nach Mitternacht“ erwacht ein 13-jähriger Junge immer wieder von dem selben Albtraum: Um 00.07 Uhr verwandelt sich der Baum vor seinem Fenster in ein riesiges Monster und redet mit ihm.

Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen The Lego Batman Movie, 09.08.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird aktuell der Kinder-Animationsfilm „The Lego Batman Movie“ abgemahnt. In dem Film geht es um die Legoversion der Comicfigur Batman und seinen Sohn, den er aus Versehen bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung adoptiert hat und der ihn jetzt mit seiner positiven Stimmung auf Trapp hält. Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt hierbei die Rechte durch und fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Beyoncé – Lemonade - Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, 09.08.17

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Lemonade“ der US-Amerikanischen Sängerin Beyoncé verfolgen. Dafür hat sie die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt. Diese setzt nun die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes bei den Abgemahnten durch, der sich nach der Anzahl der heruntergeladenen Titel beziffert.

Studiocanal GmbH lässt wegen Die versunkene Stadt Z abmahnen, 09.08.17

In dem auf wahren Begebenheiten beruhenden Abenteuerfilm „Die versunkene Stadt Z“ geht es um einen Forscher, der sich im Dschungel des Amazonas auf die Suche nach einer verborgenen Stadt macht. Die Studiocanal GmbH hat für die Durchsetzung ihrer Rechte die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt. Diese fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 915,00€.

Deadpool - Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, 08.08.17

„Deadpool“ ist die Verfilmung eines Comics und handelt von der Verwandlung eines Krebskranken in einen Superhelden mit übernatürlichen Selbstheilungskräften, wobei der Film von Satire geprägt ist. Die Abmahnungen ergehen im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, die die Kanzlei Waldorf Frommer zur Durchsetzung ihrer Rechte beauftragt hat. Diese fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnungen wegen Lion durch Kanzlei Waldorf Frommer, 08.08.17

Urheberrechtsverletzungen an dem bewegenden Film „Li

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Sören Siebert
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Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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