Wichtige Infos zum EuGH-Urteil und Like Button

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil klar gestellt, dass Seitenbetreiber für die Einbindung der Facebook Like Buttons mit verantwortlich sind. Auch die deutschen Gerichte (etwa LG Düsseldorf, AZ: 12 O 151/15) haben den Einsatz der „offiziellen“ Tools zum Sharen und Liken von Facebook & Co. aus Datenschutzgründen für unzulässig erklärt. Wir haben aber eine Lösung für alle Seitenbetreiber und Agenturen, die nicht auf diese Funktionen verzichten wollen: Das eRecht24 Safe Sharing Tool.

Was kann das eRecht24 Safe Sharing Tool?

  • Mehr Reichweite: ihre Inhalte werden weiterhin über soziale Netzwerke verbreitet
  • Keine Abmahnungen und Bußgelder: datenschutzkonformes Teilen von Inhalten auf Facebook, Twitter & Co.
  • Zufriedene Nutzer: keine automatische Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook & Co. 
  • Keine Programmierung: fertige Plugins für Wordpress, Joomla und Typo 3 inklusive Dokumentation zum leichten Einbinden
  • Korrekter Datenschutzerklärung: Über den Datenschutz-Generator gleich die passende Datenschutzerklärung erzeugen

safe sharing motiv

 Die rechtlichen Hintergründe 

Warum Sie Like- und Share Button nicht mehr nutzen dürfen

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung von Facebook-PlugIns (share und like Button, Page-Plugin) auf Webseiten nicht erlaubt ist. Hintergrund: Diese Tools übertragen die Daten der Webseiten-Besucher an Facebook. So werden millionenfach Nutzerdaten von Webseiten abgegriffen, die den Like Button eingebunden haben. Und zwar auch dann, wenn die Nutzer gar nicht bei Facebook eingeloggt sind.

Wichtiges Update: Auch der EuGH hat sich aktuell deutlich zu diesem Thema geäußert. Jeder Webseitenbetreiber (also Sie oder Ihre Kunden) ist mit verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes, nicht nur Facebook. Das bedeutet, dass die Inhaber von Fanpages (EuGH Urteil von 2018) und Webseitenbetreiber mit Like-Button (EuGH Urteil Juli 2019) für Datenschutzverstöße mit verantwortlich sind und abgemahnt werden können. Auch wenn die Fanpage-Betreiber und Webseitenbetreiber im Gegensatz zu Facebook an den Datenübertragungen und der Verfolgung der Nutzer wenig bis gar nichts ändern können.

Seitenbetreiber und Shops, die diese Tools trotzdem auf ihren Seitennutzen, drohen Abmahnungen. Noch gefährlicher ist die Situation für Agenturen und Webdesigner, die diese Plugins auf den Seiten ihrer Kunden einbauen. Wird der Kunde abgemahnt, haften die Agentur oder der Webdesigner. Wenn Sie nicht auf den Einsatz von Facebook & Co. verzichten wollen, nutzen Sie unser Safe Sharing Tool.

social media icons

Unser Tool unterstützt alle wichtigen Social Media Plattformen

Rechtssicher

Auf Facebook & Co. verzichten ist für viele Seitenbetreiber keine Option. Sie müssen dabei aber kein rechtliches Risiko eingehen. 

Schnell und einfach

Sie müssen nicht programmieren. Sie können unser Tool einfach als Plugin auf Ihren Seiten einbinden. Wir liefern eine verständlichen Dokumentation mit.

eRecht24 Premium

Das Safe Sharing Tool steht exklusiv unseren Premium Nutzern zur Verfügung. Wir können ja nicht immer alles verschenken... .

Die Installation ist ganz einfach

Wir unterstützen alle wichtigen Social Media Plattformen.typo3typo3wp

WordpressJoomla!Typo 3
  1. Plugin im eRecht24 Premium Bereich herunterladen
  2. Im Admin-Bereich Ihrer Wordpress-Seite anmelden
  3. Die Plugin-Datei im Wordpress installieren
  4. Das Plugin aktivieren
  5. Unter Einstellungen -> eRecht24 Share das Plugin konfigurieren
  6. fertig.

wp screenshot

  1. Plugin im eRecht24 Premium Bereich herunterladen
  2. Im Admin-Bereich Ihrer Joomla-Seite anmelden
  3. Die Plugin-Datei im Joomla installieren
  4. Das Plugin aktivieren
  5. Unter Erweiterungen -> Plugins -> eRecht24 Safe Sharing das Plugin konfigurieren
  6. fertig.

joomla3 screenshot

  1. Plugin im eRecht24 Premium Bereich herunterladen
  2. Im Backend-Bereich Ihrer Typo3-Seite anmelden
  3. Unter Erweiterungen "eRecht24 Safe Sharing" suchen und installieren
  4. Die Erweiterung ins Template integrieren
  5. Die Erweiterung "erecht24_safe_sharing" konfigurieren
  6. fertig.

typo3 screenshot

 eRecht24 Premium 

So einfach sichern Sie Webseite rechtlich ab

Ohne Webseite geht es nicht. Viele Webseitenbetreiber sind aber mit den zahllosen rechtlichen Anforderungen überfordert. Oder wussten Sie, dass Sie für einen Facebook-Button abgemahnt werden können?

Auch Agenturen und Webdesigner, die für solche Fehler haften, haben Angst, im Dickicht von Impressum, Datenschutz, Bildrechten, Facebook & Co. teure Fehler zu machen.

Deshalb haben wir eRecht24 Premium entwickelt.

Wir wissen, dass nicht jeder Webseitenbetreiber das Buget für eine anwaltliche Beratung hat.

Wir wissen aber auch, dass die meisten Abmahnungenimmer wieder auf den selben Fehlern beruhen. Bei eRecht24 Premium zeigen wir Ihnen diese Fallstricken und geben Ihnen Schritt für Schritt Anleitungen und zahlreiche Tools an die Hand.

Damit Sie Webseiten endlich ohne Angst vor Abmahnungen online stellen können.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt
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