Worum geht's?
Immer wieder fragen uns Agenturen, Webworker, Webdesigner oder Websiteinhaber aus dem Online-Handel, ob Sie eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) benötigen. Und wenn ja, ob es dafür einen AGB Generator oder eine AGB Vorlage oder AGB Muster gibt oder ob man AGB nicht einfach im Netz kopieren kann. Egal ob Agenturen oder Webdesigner: Nur mit passenden AGB können Sie Ihre Haftung minimieren und Zahlungsausfälle sowie rechtliche Auseinandersetzungen mit ihren Kunden vermeiden. Wir geben Ihnen Antworten auf häufige Fragen, die Sie sich als Unternehmer im Netz zum Thema „AGB Erstellen“ stellen, woher Sie rechtssichere AGB bekommen und welche Fehler Sie bei Ihren Website-AGB vermeiden sollten.
1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und wie bekomme ich sie?
Definition: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vor allem im geschäftlichen Verkehr gelten. Sie können sie für Geschäftsbeziehungen als Vertragspartei Ihren Kunden als andere Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellen.
Wenn Sie viele Aufträge abarbeiten ist es so nicht nötig, dass Sie nicht nur einen Kaufvertrag sondern mehrere Verträge abschließen müssen. Der Kunde kann den AGB und dem darin erhaltenen Vertragsgegenstand zustimmen, um die Leistung oder Ware zu erhalten.
Wenn Sie vom Anwalt AGB erstellen lassen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Es gibt den AGB Generator, das AGB Muster oder sogar AGB Update Service: Aber was ist der beste Weg für die AGB Erstellung? Gibt es einen "Königsweg", um allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen?
2. Gibt es eine "AGB-Pflicht" für Programmierer, Webdesigner und Agenturen?
- Es gibt streng genommen keine gesetzliche Pflicht, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf einer Internetseite zu verwenden. Wenn Sie etwa als Webagentur keine AGB haben, dann gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Durch AGB können Sie als Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen aber in vielen Punkten zu Ihren Gunsten modifizieren. Gerade als Agentur oder Webdesigner sollten Sie diese Möglichkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen aber auch nutzen. Das BGB kennt nämlich keine Agenturverträge oder Webdesignverträge.
- Was viele Agenturen und Webdesigner nicht wissen: Die Gerichte haben in den letzten Jahren immer mehr Pflichten für das Erstellen von Webprojekten aufgestellt. Webdesignverträge und Verträge zur Webseitenerstellung sind so genannte Werkverträge. Alle Webdesigner und Agenturen haften deshalb für ein rechtlich mangelfreies Werk. Das betrifft das Impressum, die Datenschutzerklärung, Bildrechte und Lizenzen und viele andere Punkte.
- Webdesigner, Hoster oder Webagentur sollten deshalb nie ohne konkrete Leistungsvereinbarung und passende eigene AGB arbeiten. Ich habe es oft erlebt, dass Agenturen monatelang an einem Projekt arbeiten, der Kunde dann unzufrieden ist und die Bezahlung der Arbeit von Monaten einfach verweigert. Das können Sie durch die Erstellung eigener AGB vermeiden.
Webseiten von Agenturen und Webdesignern nie ohne AGB
Gerade Agenturen, die viele verschiedene Leistungen wie Webdesign, Web-Hosting, Social Media, CMS, SEO und Programmierung anbieten, sollten sich klar machen, dass diese verschiedenen Bereiche auch rechtlich differenziert geregelt werden müssen: zum einen was die Definitionen der zu erbringenden Leistungen angeht (Sie wollen ja schließlich nicht zwei Monate ohne Vergütung an nicht einkalkulierten Nachträgen arbeiten), zum anderen aber vor allem was die Bezahlung Ihrer Arbeit angeht.
Webworker, Agenturen und Webdesigner sollten nie ohne passende AGB auftreten. Nur die richtigen vertraglichen Regelungen in den AGB sorgen dafür, dass Sie bei Streitigkeiten mit Kunden auch zu Ihrem Geld kommen. Daher bieten wir Ihnen bei eRecht24 Premium einen AGB-Generator an.
3. Wie werden AGB überhaupt wirksam?
Ein wichtiger Punkt, der leider oft vergessen wird: Damit AGB wirksam sind, ist es nicht nur notwendig, überhaupt über AGB zu verfügen. Die AGB müssen aktuelle Rechte und Gesetze berücksichtigen und entsprechend in den Vertrag einbezogen werden.
Dafür reicht es oft nicht, AGB einfach auf die eigene Internetseite zu stellen und zu verlinken. Das sind die Voraussetzungen dafür, dass der Vertrag zustande kommt und dabei die AGB gelten (also dass die AGB Vertragsbestandteil werden):
- Sie weisen ausdrücklich auf die AGB hin (im Bestellformular oder auf dem Angebot)
- Ihr Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen
- Ihr Vertragspartner stimmt der Geltung der AGB ausdrücklich zu
Wo werden die AGB eingebunden?
Sie können die AGB Ihrem Angebot beifügen. Aber auch Agenturen und Webworker können die AGB wie in einem Online-Shop direkt online einbinden, etwa auf einer Bestellseite. Empfehlenswert ist es, den Kunden dann während des Vertragsschlusses zwingend mit einem Hinweis auf die AGB des Onlineshops zu konfrontieren. Am sinnvollsten ist ein deutlicher Hinweis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verbunden mit einem direkten Link auf die AGB und einer Checkbox, die der Kunde abhaken muss.
Im B2B Bereich, wo individuelle Angebote an die E-Mail-Adresse des Kunden verschickt werden, weisen Sie im Angebot auf die Geltung Ihrer AGB hin und senden die Vertragsbedingungen direkt in der Mail an den Kunden mit oder binden einen Link auf Ihre AGB ein.
4. Welche Inhalte muss ich in den AGB regeln?
Es gibt Bestimmungen, die Sie in jedem Fall in den allgemeinen Vertragsbedingungen regeln sollten - unabhängig davon, was Sie anbieten.
- Anbieter und Geltungsbereich: Was bieten Sie Ihren Vertragspartnern an? Das können zum Beispiel Dienstleistungen, Waren, digitale Inhalte oder etwas anderes sein. Nennen Sie auch Ihren Firmennamen und Adresse, damit Ihre Kunden wissen, mit wem sie Geschäfte machen.
- Vertragsabschluss: Wie und wann kommt der Vertragsschluss mit dem Kunden zustande? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Vertrag kann zum Beispiel mit einer Bestellbestätigung oder mit Lieferung der Ware an den Kunden zustande kommen.
- Preise: Wie hoch sind die Kosten für den Kunden? Verstehen sich die Preise inklusive oder exklusive der Mehrwertsteuer?
- Zahlungskonditionen: Lastschrift, Rechnung oder PayPal - welche Zahlungsarten können auf der Website zum Einsatz kommen? In diesem Rahmen können Sie auch auf Ihren Kundenservice hinweisen, der bei Fragen zu den Anforderungen an die Zahlungsarten weiterhilft.
- Gewährleistung und Haftungsausschluss: Wie und wie lange übernehmen Sie die Gewährleistung oder eventuelle Garantien? Schließen Sie die Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus?
- Schlichtungsverfahren und Schlussbestimmungen: Sind Sie per Gesetz verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen? Ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar?
5. Mythos "Muster-AGB und Allgemeine Geschäftsbedingungen Vorlage"
Oft fragen Mandanten nach "Muster-AGB" oder Generatoren für ihre Website oder ihr Unternehmen. Es gibt jedoch keine allgemeingültigen AGB-Muster oder Vorlagen, die für jedes Geschäftsmodell anwendbar sind.
In den AGB einer Werbeagentur müssen natürlich ganz andere Regelungen enthalten sein, als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partnervermittlung, eines Webdesigners oder in Onlineshop AGB. Ein Onlineshop ist im Zweifel auch nicht wie jeder andere. Und ein Provider benötigt andere Vereinbarungen und Regelungen als ein Suchmaschinenoptimierer.
In der Praxis führt das oft dazu, dass vor allem Agenturen, die verschiedene Leistungen anbieten, beliebige AGB „Muster“ von anderen Internetseiten kopieren und übernehmen, ohne zu prüfen, ob diese von anderen erstellten AGB Muster überhaupt für das eigene Geschäftsmodell passen. Oft werden dabei aber AGB aus einem B2C Online-Shop etwa im B2B-Dienstleistungsbereich verwendet - hier gilt aber etwas anderes. Wenn die AGB aber überhaupt nicht zum Geschäftsmodell passen, haben Sie auch keinen Sinn.
AGB Generatoren speziell für Agenturen und Webdesigner?
Auch ein AGB Generator oder Muster AGB können für eine Datenschutzerklärung oder bei AGB für Online-Shops gute Dienste leisten. Wir bieten für unsere eRecht24 Premium Kunden einen AGB-Generator für die schnelle und unkomplizierte Erstellung von AGB an. Für Agenturen und Webdesigner ist der AGB-Generator im Business- und Enterprise-Tarif inklusive. Probieren Sie es aus!
WICHTIG
Für komplexere Agenturverträgen sind solche Tools wie ein AGB Generator aber oft nicht geeignet. Hier sollten Sie eigene und passende AGB durch einen Rechtsanwalt erstellen lassen. Für Agenturen und Webdesigner führt daran, dass Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt individuelle AGB erstellen lassen, leider kein Weg vorbei.
6. Kopieren fremder AGB: Webdesigner & Agenturen
Auch das Kopieren von AGB von anderen Unternehmen und Internetseiten durch copy & paste ist aus mehreren Gründen keine gute Idee:
- AGB unterliegen dem rechtlichen Schutz des jeweiligen Verfassers bzw. des Verwenders. Wenn Sie fremde AGB oder Vertragstexte einfach übernehmen, müssen Sie damit rechnen, vom Verfasser (in der Regel ein Rechtsanwalt) abgemahnt zu werden. Auch der Betreiber der Website, von dem Sie die AGB übernommen haben, kann ggf. wettbewerbsrechtliche Ansprüche, etwa über eine Abmahnung, geltend machen.
- AGB beziehen sich auf das konkrete Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens. Gerade im Bereich neuer Geschäftsideen im Internet müssen die Nutzungsbedingungen aber individuell auf das Geschäftsmodell abgestimmt werden. Hier kann die Übernahme fremder, nicht passender AGB dazu führen, dass die AGB für Ihr Geschäftsmodell gar nicht oder nur bedingt passen, da die Unterschiede oftmals in kleinen Details versteckt liegen.
- Es ist nicht gesagt, dass die fremden AGB rechtssicher sind. Unter Umständen wurden diese ebenfalls per copy & paste zusammengetragen. Wenn die übernommenen AGB unzulässige Klauseln enthalten, werden Sie u.U. deswegen abgemahnt. Der Verweis darauf, dass Sie die AGB doch schließlich von Seite xyz übernommen haben, hilft Ihnen nicht.
7. Praxistipps AGB für Designer & Agenturen
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere für Dienstleister, Agenturen oder Portalbetreiber sinnvoll. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit B2B-Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung Ihrer geleisteten Arbeit sichern.
- Verständliche und nachvollziehbare AGB sind ein gutes Aushängeschild für das eigene Unternehmen. Alle Kunden wissen es zu schätzen, wenn vertragliche Regelungen wie AGB verständlich und professionell aufbereitet sind.
- Bei zusammen kopierten AGB besteht die Gefahr, dass diese nicht für das eigene Geschäftsmodell passen. Zudem besteht für das Unternehmen ein hohes Abmahnrisiko. Gleiches gilt auch für Muster-AGB. Nutzen Sie daher unseren AGB-Generator auf eRecht24 Premium oder lassen Sie passende AGB von einem Anwalt unserer Kanzlei Siebert Lexow erstellen.
- Bei der Erstellung professioneller B2B AGB für Agenturen & Webdesigner kommen Sie an einer anwaltlichen Rechtsberatung oftmals nicht vorbei. Zumindest eine Ersteinschätzung durch spezialisierte Rechtsanwälte sollten Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie individuelle AGB erstellen. Auch wenn Sie AGB Muster sollten die AGB im Idealfall noch einmal durch spezialisierte Rechtsanwälte geprüft werden.
8. AGB für Online-Shops
Für Online-Shops und Onlinehändler gelten was AGB, Widerrufsbelehrung und Rechtstexte angeht andere Regeln. Das Geschäftsmodell eines Online-Shops unterscheidet sich in ALLEN Punkten vom Geschäftsmodell einer Werbeagentur oder eines Webdesigners:
- Online-Shops schließen Kaufverträge ab
Ein Kaufvertrag benötigt inhaltlich völlig andere Regelungen in den Onlineshop AGB als die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Webagentur.
- Online-Shops sind häufig im B2C-Bereich tätig
In AGB für Verbraucher (B2B) sind viele Regelungen nicht erlaubt, die in Agentur AGB im Bereich B2B problemlos wirksam sind.
- Online Shops benötigen neben AGB weitere Rechtstexte
Während Agenturen und Webdesigner neben den AGB häufig zum Beispiel einen AV-Vertrag mit Ihren Kunden abschließen müssen und Wert auf eine rechtssichere Abnahme legen sollten, müssen Shopbetreiber zum Beispiel Pflichtinformationen für Verbraucher zur Verfügung stellen. Das betrifft vor allem die Widerrufsbelehrung.
Umfassende Informationen zum Thema "Website rechtssicher gestalten" finden Sie in unserem Artikel "So erstellen Sie 2023 abmahnsichere Webseiten".
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Als Shopbetreiber finden Sie in unserem Beitrag „AGB für Online-Shops“ ausführliche Informationen zu den Themen AGB, Impressum, Widerruf und Fernabsatzrecht.
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super Tipps, danke!
Muss bei Konsumenten denn die Checkbox angeklickt werden, oder macht man das nur um sicherzugehen?
Lieben Gruß