Ihr individueller AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
eRecht24 Premium-Mitglieder erhalten 25% Rabatt auf das AV-Vertrag Paket
Individuelle anwaltliche Beratung durch die Kanzlei Siebert Lexow Lang
Keine Angst vor Haftungsfallen in AV-Verträgen. Lassen Sie Ihren individuellen AV-Vertrag jetzt erstellen.
- Individuell von Anwälten erstellter AV-Vertrag
Lehnen Sie sich zurück – Lassen Sie die Profis machen - Auf Ihre Prozesse und Geschäftsmodelle zugeschnitten
TOMs, Subunternehmer, Vergütungsklauseln und vieles mehr - Persönliche Beratung und Betreuung
Spezialisierte Rechtsanwälte beantworten Ihre Fragen - Aktuell, DSGVO-konform und rechtssicher
Sämtliche Regelungen und Klauseln stets auf dem neusten Stand
AV-Verträge, die Sie als Agentur, Webdesigner und Dienstleister mit Ihren Kunden abschließen, müssen Ihre technischen und rechtlichen Abläufe korrekt und vollständig darstellen. Auf „Copy & Paste-Verträge“ sollten Sie dabei nicht setzen.
Rechtsanwalt & eRecht24 Gründer Sören Siebert
Ihre Vorteile
Das Team von eRecht24 hat für Sie ein Paket
geschnürt, das sie sicher vor Abmahnfallen bewahrt.
Premium-Mitglieder erhalten das “AV-Vertrag-Paket” natürlich zu vergünstigten Konditionen.
Ihr individueller AV-Vertrag
Was ist enthalten?
- Individueller, auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittener AV-Vertrag
- Muster-Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO (Pflicht für jeden Auftragsverarbeiter)
- Identifizierung bestehender Auftragsverarbeitungsverhältnisse
- Beratung zum Umgang mit Subunternehmern
- Beratung zum korrekten Abschluss eines AV-Vertrags mit den Kunden
- Dokumentation der Datensicherheitsmaßnahmen (TOMs)
Wer steckt dahinter?
Spezialisierte Rechtsanwälte erstellen Ihnen einen maßgeschneiderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) für Ihr Unternehmen und beraten Sie umfassend zu sämtlichen formalen Voraussetzungen der Auftragsverarbeitung.
Sie erhalten einen maßgeschneiderten AV-Vertrag sowie die gesetzlich vorgeschriebene Begleitdokumentation.
Die Leistungen im Detail
1. Individueller, auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittener AV-Vertrag
Wir erstellen einen maßgeschneiderten AV-Vertrag, der die Auftragsverarbeitung für Ihr Geschäftsmodell regelt.
2. Muster-Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO*
Wir erstellen für Sie ein Muster-Verarbeitungsverzeichnis mit praktischen Beispielen zur einfachen Umsetzung.
*Pflicht für jeden Auftragsverarbeiter
3. Identifizierung bestehender Auftragsverarbeitungs-verhältnisse
Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Geschäftsmodell und klären, in welchen Fällen Sie einen AV-Vertrag benötigen.
4. Beratung zum Umgang mit Subunternehmern
Regeln Sie die Einbindung bestehender und zukünftiger Unterauftragnehmer zu Ihren Gunsten.
5. Beratung zum korrekten Abschluss eines AV-Vertrags mit den Kunden
Die formalen Voraussetzungen zum Abschluss von AV-Verträgen bereitet unseren Kunden erfahrungsgemäß Schwierigkeiten. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre AV-Verträge rechtswirksam abschließen.
6. Dokumentation der Datensicherheits-maßnahmen (TOMs)
Der Umgang mit technischen und organisatorischen Maßnahmen bereitet unseren Kunden häufig Schwierigkeiten. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre TOMs rechtssicher dokumentieren.
Geben Sie Abmahnern keine Chance!
AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
620 € einmalig (zzgl. USt.)
Sicherheit und Datenschutz
Unsere Partnerkanzlei Siebert Lexow Lang Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt Ihren rechtssicheren AV-Vertrag.
Wer ist die Kanzlei Siebert Lexow Lang?
Unsere Kanzlei berät Sie im Bereich Internetrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht und neue Medien. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen vor allem kleine, mittelständische und große Unternehmen, Online-Shops, Webseitenbetreiber, Agenturen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Onlineshops und AGB, die Beratung von Gründern bei der Einschätzung und Umsetzung der Geschäftsidee, die Beratung von Portalbetreibern, die Vertragserstellung sowie die Beratung in den Bereichen Datenschutz und Abwehr von Abmahnungen.
Herr Goldberg hat unsere Marketingabteilung zu den relevanten Rechtsfragen im Internetrecht geschult. Anhand der vorher besprochenen Fragestellungen war er perfekt vorbereitet für unsere Inhouseschulung. Sein Vortrag war unterhaltsam und locker und zur offenen Fragerunde blieb genug Zeit für individuelle Fallbeispiele. Wir können Herrn Goldberg für alle Fragen rund um das Internetrecht sehr empfehlen.