Die aktuellen allgemeinen Nutzungsbedingungen finden Sie hier.
Anbieter:
eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Straße 94
10719 Berlin
Stand: 08.11.2023
1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des kostenpflichtigen Mitgliederbereichs eRecht24 Premium auf der Plattform www.eRecht24.de (nachfolgend Plattform). Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen der eRecht24 GmbH & Co. KG (nachfolgend Plattformbetreiber) und den zahlenden Nutzern (nachfolgend Mitglieder). Abweichende Bestimmungen der Mitglieder werden nicht anerkannt, es sei denn der Plattformbetreiber stimmt diesen ausdrücklich zu.
- Alle vom Plattformbetreiber angebotenen Plattforminhalte und Produkte (nachfolgend „Inhalte“) dienen dazu, einer möglichst breiten Menge an Mitgliedern allgemeine und praxisnahe Lösungen für gängige rechtliche Probleme im Bereich des Internetrechts zur Verfügung zu stellen. Hierzu stellt der Plattformbetreiber insbesondere allgemeine Informationen (z.B. Artikel, Webinare, FAQs) und technische Tools (z.B. Rechtstexte-Generatoren für generische Texte, Projektmanager) bereit.
- Der Plattformbetreiber ist nicht berechtigt, Rechtsberatung zu individuellen Rechtsfragen zu erbringen und die Inhalte werden nicht auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten. Es obliegt dem Mitglied zu überprüfen, ob die vom Plattformbetreiber bereitgestellten allgemeinen Inhalte auf seinen individuellen Bedarf anwendbar sind; im Zweifel obliegt es dem Mitglied die erzeugten generischen Inhalte mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder mit einem sonstigen Fachexperten zu überprüfen und an seine individuellen Anforderungen anzupassen.
- Vorbehaltlich abweichender Angaben, sind alle auf der Plattform angebotenen Inhalte auf deutsches Recht sowie das Recht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgelegt.
- Privatpersonen / Verbraucher sind nicht berechtigt eRecht24 Premium zu erwerben.
2. Plattforminhalte
- Der Plattformbetreiber schuldet ausschließlich die Bereitstellung derjenigen Inhalte, die von ihm bei Vertragsschluss und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesichert wurden.
- Der Plattformbetreiber kann die angebotenen Inhalte jederzeit erweitern. Eine Einschränkung oder eine Einstellung von Inhalten kann ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- Aufgrund eines Gerichtsurteils oder einer Gesetzesänderung darf der betreffende Inhalt nicht mehr angeboten werden.
- Der betreffende Inhalt wird nur in einem sehr geringen Umfang genutzt.
- Die Kosten für die Bereitstellung des Inhalts stehen in einem krassen Missverhältnis zum damit erzielten Umsatz.
- Der Subunternehmer, der den betreffenden Inhalt bereitstellt, stellt die Bereitstellung des Inhalts ein.
- Die Bereitstellung des Inhalts wird unmöglich (§ 275 BGB).
Sofern die Einstellung eines Inhalts aus einem der genannten Gründe im Raum steht, wird der Plattformbetreiber nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob es verhältnismäßige Alternativen zur vollständigen Einstellung (z.B. Teileinstellung, Beschränkung der Funktionen oder Ersatzbeschaffung) gibt.
3. Registrierung, Vertrag und Preise
- Der Vertragsschluss erfolgt über die dafür vorgesehene Webseite des Plattformbetreibers zu den dort angegebenen Preisen, Zahlungsbedingungen und Tarifen, Laufzeiten und Leistungen.
- Sofern der Vertragsschluss über den Drittanbieter Digistore24 GmbH mit Sitz in 31139 Hildesheim erfolgt, wird die Digistore24 GmbH Vertragspartner des Mitglieds, sodass die Vertragsbedingungen von Digistore24 gelten. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers gelten in diesem Fall ergänzend. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers und den Nutzungsbedingungen von Digistore24 gehen die Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers vor.
4. Nutzungsrechte und Übertragung von Accounts auf Dritte (Reseller)
- Mitglieder erhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit das Recht, die Plattform mit allen in Ihren Mitglieder-Accounts freigeschalteten Funktionen und der damit vertragsgemäß generierten Inhalte zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Die Inhalte dürfen je nach Tarif nur für das eigene Unternehmen oder für die vom Mitglied mit Hilfe der Plattform betreuten Unternehmen genutzt werden. Eine darüberhinausgehende kommerzielle Weitergabe oder eine sonstige Verwertung der Inhalte ist unzulässig. In den jeweils gebuchten Paketen können ggf. bestimmte quantitative Einschränkungen (z.B. Beschränkung der Anzahl der verwalteten Projekte) vereinbart werden.
- Die Nutzungsrechte nach Absatz 1 enden mit Vertragsbeendigung. Bei einer beidseitig vereinbarten Pausierung des Vertrags wird das Nutzungsrecht nach Maßgabe der Vorgaben unter der Überschrift „On-Hold-Accounts“ beschränkt.
- Mitglieder-Accounts sind grundsätzlich nicht übertragbar. Mitglieder, die über die Plattform mehrere Unternehmen oder Kunden verwalten, haben jedoch die Möglichkeit, einzelne Accounts an ihre Kunden zu übertragen. Die Übertragung setzt voraus, dass der Kunde des Mitglieds selbst Mitglied wird; für diesen Kunden gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen nach Vertragseintritt ebenfalls.
5. On-Hold-Accounts
Anstelle einer Kündigung kann der Plattformbetreiber den Mitgliedern einen preislich vergünstigten sogenannten „On-Hold-Account“ anbieten. Dabei bleiben alle Daten für die Dauer der On-Hold-Mitgliedschaft erhalten, können vom Mitglied aber nicht bearbeitet, eingesehen oder heruntergeladen werden. Das Mitglied wird im Falle einer Kündigungserklärung vom Plattformbetreiber auf die Möglichkeit eines On-Hold-Accounts per E-Mail oder im Nutzer-Account hingewiesen. Bei einer späteren Reaktivierung der ursprünglichen Mitgliedschaft stehen die Inhalte wieder zur Verfügung.
6. Generatoren für Rechtstexte
- Der Plattformbetreiber stellt den Mitgliedern Generatoren für Rechtstexte zur Verfügung. Dabei kann das Mitglied generische Rechtstexte mit Hilfe von vorgefertigten Textbausteinen generieren. Sämtliche Generatoren wurden nach den Vorgaben der jeweils für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen erstellt.
- Im Falle von Updates in den Rechtstexten wird das Mitglied per E-Mail oder über den Updatebereich der Plattform informiert und muss seine Rechtstexte – vorbehaltlich eigener Angaben – selbstständig aktualisieren und auf seine Webseite einbinden. Alle relevanten Informationen werden über einen dieser Kanäle ausgespielt. Es obliegt dem Mitglied, diese Update-Nachrichten regelmäßig einzusehen und zu überprüfen, ob die Änderungen die von ihm generierten Rechtstexte betreffen.
7. Prüftools (Scanner)
Der Plattformbetreiber kann auf der Plattform verschiedene Scanner zur automatisierten Überprüfung von Webseiten oder sonstigen Inhalten (z.B. Webseitenscanner) zur Verfügung stellen, die die Webseiten oder sonstige Inhalte automatisiert auf bestimmte Eigenschaften untersuchen können. Alle Scanner des Plattformbetreibers werden nach dem Stand der Technik programmiert und aktualisiert. Fehler und Bugs werden unverzüglich behoben, es sei denn deren Behebung ist unmöglich (§ 275 BGB).
8. Besondere Bestimmungen zu ausgewählten Tools und Inhalten
- Datenschutzerklärungsgeneratoren: Die Datenschutzerklärungsgeneratoren wurden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erstellt. Die Datenschutzgeneratoren fragen zahlreiche datenschutzrechtlich relevante Dienste und -funktionen ab, aus denen eine Datenschutzerklärung generiert werden kann. Die Datenschutzerklärungsgeneratoren werden regelmäßig erweitert. Aufgrund der praktisch unendlich großen Anzahl an Diensten, Anwendungen und Datenverarbeitungsvorgängen, die auf einer Webseite stattfinden können, können die Generatoren jedoch nicht jeden Einzelfall abdecken. Es obliegt den Mitgliedern, die Vollständigkeit der mit der Plattform erzeugten Datenschutzerklärung zu überprüfen. Sofern bestimmte Dienste oder Funktionen im Datenschutzerklärungsgenerator nicht vorhanden sind, muss das Mitglied diese ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Datenschutzbeauftragten selbständig erstellen und einbinden. Das Mitglied hat keinen Anspruch, die Einbindung eines bestimmten Dienstes, einer bestimmten Anwendung oder eines bestimmten Verarbeitungsvorgangs in die Datenschutzerklärungsgeneratoren. Der Plattformbetreiber ist jedoch bemüht, neuen Tool-Wünschen der Mitglieder entgegenzukommen und alle besonders häufig vorkommenden Tools in die Generatoren einzubinden.
- Erstberatung: Im Rahmen der Erstberatung haben die Mitglieder die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung zu allgemeinen rechtlichen Fragen im Bereich des Internetrechts in Textform zu erhalten. Diese Fragen können öffentlich oder privat gestellt werden. Die Fragen werden stets von einschlägig qualifizierten Personen beantwortet. Sie können eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt jedoch nicht ersetzen. Soweit eine Frage eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, kann diese im Rahmen der Erstberatung nicht beantwortet werden, da es sich hierbei um eine Rechtsdienstleistung handelt. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Erstberatungsfragen nach eigenem Ermessen zu löschen; von diesem Recht wird er jedoch nur in begründeten Fällen Gebrauch (z.B. doppelte, leere oder unklare Fragen, Scherzfragen oder Fragen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten).
- Impressumsgenerator: Der Impressumsgenerator fragt alle notwendigen Informationen nach § 5 TMG sowie nach § 18 Abs. 2 MStV ab. Weitere fakultative Angaben (z.B. Urheberrechtsnennungen) werden in der Regel nicht abgefragt und müssen vom Kunden ggf. manuell nachgepflegt werden.
- Webseitenscanner: Es wird darauf hingewiesen, dass die Webseitenscanner nur eine technische und keine rechtliche Untersuchung der Webseiten ermöglichen. Sie dienen nur der ersten Orientierung, um ggf. bestehende gängige Probleme auf der gescannten Webseite aufzuzeigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Scanner bestimmte Tools/Inhalte übersehen oder Tools/Inhalte erkennen, die auf der Webseite nicht vorhanden sind. Sofern der Scanner kritische Punkte aufdeckt, sollten die Mitglieder diese mit ihren Webseitenverantwortlichen besprechen und klären, ob eine Problembehebung erforderlich ist und wie diese zu erfolgen hat. Da nicht garantiert werden kann, dass alle Tools vom Scanner erkannt werden, ist es am Webseitenbetreiber, seine Seite – ggf. gemeinsam mit seinem Webseitenprogrammierer oder Designer – zu untersuchen.
- Usercentrics: Für das Erstellen eines Usercentrics-Consent-Banners über die Plattform gilt folgendes: eRecht24 ist nicht der Anbieter des Consent-Banners. Der Vertrag über die Nutzung des Consent-Banners kommt ausschließlich zwischen der Usercentrics GmbH und dem User zustande. eRecht24 ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt. Der Funktionsumfang beschränkt auf die jeweils über die Plattform von eRecht24 zur Verfügung stehende Konfiguration. Darüberhinausgehende Features von Usercentrics können bei einer Konfiguration über eRecht24 nicht genutzt werden; sofern der Kunde zusätzliche Features möchte, muss er einen kostenpflichtigen Vertrag mit Usercentrics abschließen. Bei mehr als 125.000 Sessions pro Monat pro Settings-ID ist der Kunde verpflichtet in einen kostenpflichtigen Usercentrics-Vertrag wechseln. eRecht24 kann diesen Upsaleprozess automatisch einleiten. Sobald der zugelassene Kunde in den Upsellprozess eintritt, hat Usercentrics das Recht, den betreffenden Kunden zum Zwecke des Vertragsschlusses direkt zu kontaktieren. Wenn der zugelassene Kunde sich entscheidet, keinen Vertrag abzuschließen oder den Vertrag nicht innerhalb der kommunizierten Frist abschließt, hat Usercentrics das Recht, die Dienste ohne Verpflichtung zur Abhilfe oder Entschädigung an den zugelassenen Kunden oder eRecht24 für den Verlust des Zugangs zu den Diensten zu beenden. eRecht24 verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig hierüber vorab in Kenntnis zu setzen.
9. Abmahnschutz
- Sofern und soweit vom gebuchten Tarif umfasst, stellt der Plattformbetreiber seinen Kunden zusätzlich zu seiner vertraglichen und gesetzlichen Haftung einen projektbezogenen Abmahnschutz nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Verfügung.
- Sofern es aufgrund von rechtlichen Fehlern in den vom Plattformbetreiber bereitgestellten Inhalten zu einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt oder durch einen nach dem UWG zur Abmahnung berechtigten Verband kommt oder eine Datenschutzbehörde ein Verfahren einleitet, wird der Plattformbetreiber nach Maßgabe der folgenden Absätze den Abmahnschutz bereitstellen.
Der Abmahnschutz muss für jedes auf der Plattform im Projektmanager angelegte Projekt separat vom Kunden aktiviert werden (projektbezogener Abmahnschutz). - Der Abmahnschutz umfasst die generischen vom Plattformbetreiber bereitgestellten Rechtstexte, die der Kunde mit Hilfe der auf der Plattform vorhandenen Generatoren erstellt hat. Der Abmahnschutz erfasst außerdem die vom Plattformbetreiber auf der Plattform bereitgestellten Vertragsmuster und projektbezogenen Muster. Inhalte, die der Kunde selbständig (zum Beispiel als Freitext) in die Generatoren eingegeben hat sowie sonstige vom Kunden selbst erstellte Inhalte sind nicht vom Abmahnschutz umfasst.
- Der Abmahnschutz greift nur, soweit Rechtstexte bestimmungsgemäß in unveränderter Form eingesetzt wurden. Beispiel: Bei Datenschutzerklärung und Impressum liegt ein bestimmungsgemäßer Zweck nur vor, soweit die Rechtstexte in unveränderter Form auf denjenigen Webseiten eingebunden wurden, für die sie bestimmt sind und die Einbindung entsprechend der Vorgaben des Plattformbetreibers erfolgt.
- Um den Abmahnschutz in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde nach Erhalt der Abmahnung oder des behördlichen Schreibens unverzüglich Kontakt zum Plattformbetreiber aufnehmen und die gesamte Kommunikation der vom Plattformbetreiber ausgewählten Rechtsanwaltskanzlei überlassen. Wenn der Kunde selbstständig Kontakt zum Abmahner oder zur Behörde aufnimmt, verfällt der Abmahnschutz.
- Die vom Plattformbetreiber beauftragte Rechtsanwaltskanzlei erbringt folgende Leistungen:
- Erstberatung und Ersteinschätzung des Sachverhalts;
- außergerichtliche Kommunikation mit Abmahner/Behörde;
- Beratung zu Unterlassungserklärung sowie (bei Bedarf) die Modifizierung der Unterlassungserklärung;
- Beratung zur Vermeidung einer Vertragsstrafe.
- Der Plattformbetreiber übernimmt im Rahmen des Abmahnschutzes folgende Kosten:
- Kosten des vom Plattformbetreiber beauftragten Anwalts;
- Abmahnkosten der Gegenseite im Falle einer berechtigten Abmahnung;
- ggf. Vergleichskosten im Falle einer berechtigten Abmahnung.
- Sofern die Abmahnung nach Einschätzung des vom Plattformbetreiber beauftragten Rechtsanwalts unberechtigt ist und der Kunde entgegen der Empfehlung des beauftragten Rechtsanwalts einen Vergleich annimmt, die gegnerischen Anwaltskosten akzeptiert, eine Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet oder eine sonstige Handlung vornimmt, die eine Kostenpflicht gegenüber der Gegenseite auslöst, werden die so entstandenen Kosten nicht vom Plattformbetreiber im Rahmen des Abmahnschutzes übernommen.
- Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren nach RVG und GKG werden im Rahmen des Abmahnschutzes nur übernommen, wenn bereits die außergerichtliche Vertretung vom Abmahnschutz gedeckt war, der Kunde die außergerichtliche Kommunikation im Einklang mit Absatz 6 vollständig dem vom Plattformbetreiber ausgewählten Rechtsanwalt überlassen hat und der vom Plattformbetreiber beauftragte Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens positiv bewertet. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens werden nicht übernommen, wenn der Kunde das Verfahren selbst initiiert, indem er eigenständig eine Klage erhebt, die gegnerische Forderung eigenständig zurückweist oder in sonstiger Weise bewusst oder fahrlässig gerichtliche Schritte der Gegenseite provoziert. Die Kosten werden ferner nicht übernommen, wenn der vom Plattformbetreiber beauftragte Anwalt die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens nicht positiv bewertet.
- Der Abmahnschutz lässt die gesetzliche Haftung des Plattformbetreibers unberührt.
- Sofern ein Kunde Projekte für weitere Unternehmen (Drittunternehmen) in seinem Account verwaltet, kann der Abmahnschutz nur mit Zustimmung des Drittunternehmens zu den in den AGB des Plattformbetreibers unter der Ziffer mit der Überschrift „Abmahnschutz“ genannten Bedingungen unter Einhaltung des vom Plattformbetreiber vorgegebenen Zustimmungsprozesses aktiviert werden. Für das Drittunternehmen gelten bei Aktivierung des Abmahnschutzes die unter der Überschrift „Abmahnschutz“ genannten Bedingungen.
10. Updates der Plattforminhalte
Die Inhalte auf der Plattform werden regelmäßig aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die Rechtstexte-Generatoren. Es obliegt dem Mitglied, die von ihm erstellen Inhalte regelmäßig zu updaten und die vom Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten Aktualisierungen einzupflegen. Der Plattformbetreiber wird die Mitglieder über Änderungen in der Rubrik „Benachrichtigungen“ informieren; darüberhinausgehende Benachrichtigungen schuldet der Plattformbetreiber nicht. Es obliegt dem Mitglied, diese Update-Nachrichten regelmäßig einzusehen und zu überprüfen, ob die Änderungen die von ihm verwendeten Plattforminhalte betreffen.
11. 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Sofern bei Vertragsschluss eine Geld-zurück-Garantie eingeräumt wurde, ist das Mitglied berechtigt, innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten und sein Geld zurückzuerhalten. Hierzu genügt es, wenn das Mitglied dem Plattformbetreiber innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss in Textform über seinen Rücktrittswunsch informiert.
12. Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsfristen werden bei Vertragsschluss vereinbart und dem Kunden angezeigt.
- Die ordentliche Kündigung erfolgt über die hierfür im Member-Bereich vorgesehene „Kündigen“-Seite unter der URL https://www.e-recht24.de/mitglieder/erecht24-premium-kuendigen/. Nur auf diesem Wege kann die Identität des kündigenden Mitglieds verifiziert werden.
- Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich gebuchte Laufzeit. Die Laufzeit beginnt mit der am Tag des Vertragsschlusses.
- Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Spätestens ein Jahr nach Wirksamwerden der Kündigung werden alle Daten, die der Mitglieder innerhalb seines eRecht24-Mitglieder-Accounts gespeichert hat, unwiederbringlich gelöscht. Es obliegt dem Kunden, die Daten vor Wirksamwerden der Kündigung anderweitig zu sichern. Der Plattformbetreiber wird den Kunden im Falle einer Kündigung auf die Möglichkeit eines sogenannten On-hold-Accounts hinweisen.
13. Haftung und Freistellung
- Der Plattformbetreiber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.
- Verletzt der Plattformbetreiber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 50.000 EUR pro Einzelfall, begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Plattformbetreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist eine Haftung des Plattformbetreibers ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Plattformbetreibers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Das Mitglied stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Plattformbetreiber aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Mitglieds geltend gemacht werden.
14. Schlussbestimmungen
- Für die Verträge zwischen dem Plattformbetreiber und dem Mitglied gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern das Mitglied Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien Berlin als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Nutzung der Plattform resultieren. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestands-Mitglieder werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in der Rubrik „Benachrichtigungen“ auf der Plattform informiert. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.