Affiliate Partner

Verdienen Sie 25% Provision mit dem Verkauf von eRecht24 Premium!

Sie wollen mit Ihrem Blog, als YouTuber oder Influencer auf Social Media Geld verdienen? Dann melden Sie sich als Partner beim eRecht24 Affiliate Programm an und empfehlen Sie eRecht24 Premium Produkte weiter.

Wir unterstützen Sie gerne dabei – und Sie können Geld verdienen:

Sie erhalten eine Provision von 25% auf den Verkaufspreis bei jeder erfolgreichen Vermittlung! Bis zu 297€ Provision können Sie so z.B. mit der erfolgreichen Vermittlung eines Agentur-Enterprise-Pakets (mit 12 Monaten Laufzeit) erzielen.

Als eRecht24 Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits etwa ½ Million Webseiten und Onlineshops erfolgreich rechtlich abgesichert wurden.

Tomas Renner, Ihr Ansprechpartner

Affiliate

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Vimeo übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

So registrieren Sie sich für das Affiliate Programm von eRecht24

Empfehlen Sie einfach und schnell eRecht24 Premium, die erfolgreiche digitale Legal Tech Lösung von RA Sören Siebert für alle Fragen rund um Datenschutz, Internetrecht, abmahnfreie Webseiten und rechtssicheres Online-Marketing und digitales Business.

1. Melden Sie sich jetzt mit Name, Anschrift und E-Mail unter partner.e-recht24.de an
2. Bestätigen Sie die Anmeldung (E-Mail) und loggen Sie sich gleich ein
3. Kopieren Sie den Werbemittel-Code und veröffentlichen Sie ihn in Ihren Medien

Registrierung für das eRecht24 Premium Partner und Affiliate Programm

Damit Sie mit dem Verkauf über das eRecht24 Affiliate Programm Geld verdienen können, müssen Sie sich nur mit Name, Adresse und ggf. Ihrer Umsatzsteuer-ID registrieren. Sobald Sie das abgeschlossen haben, schalten wir Sie für unser Partnerprogramm frei und Sie erhalten Zugang zu Ihren individuellen Links und Werbemitteln.

Tipp: Loggen Sie sich im Anschluss direkt ein und hinterlegen Sie Ihre Bankdaten. So stellen Sie sicher, dass wir Ihre Provisionen nach Freigabe schnell auszahlen können!

TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
eRecht24 wird Sie regelmäßig per E-Mail über wichtige und für Sie relevante rechtliche Entwicklungen und Angebote informieren. Sie können diesen Mailings jederzeit kostenlos widersprechen, indem Sie auf den Abmeldelink im Newsletter klicken. Geschäftlich relevante Nachrichten zum Beispiel zu Änderungen der Konditionen erhalten sie unabhängig davon.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Sie sind bereits als Affiliate Partner registriert? Dann loggen Sie sich hier ein: Affiliate Programm eRecht24

Anleitung zur Registrierung für das Affiliate Partner Programm von eRecht24

Die Anmeldung zum Affiliate & Partner Programm von eRecht24 ist ganz einfach:

  • Geben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift im Registrierungsformular ein. Wählen sie die für sie passende Unternehmensform und geben Sie uns gegebenenfalls Ihre Ust-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wir brauchen diese Daten, um Ihnen steuerlich richtige Gutschriften zu erstellen.

 

  • Klicken Sie dann auf „Jetzt registrieren“. Sie erhalten eine Mail mit der Bestätigung der Teilnahme am eRecht24-Affiliate-Programm und Ihren Zugangsdaten.

 

  • Loggen Sie sich nun bitte ein und ergänzen Sie schon mal Ihre Bankverbindung – So können wir Ihre Affiliate-Provisionen für Verkäufe auszahlen.

Ihr persönlicher Bereich im eRecht24 Affiliate-Programm

In Ihrem persönlichen Bereich im eRecht24 Affiliate-Programm sehen Sie

  • Ihre persönlichen Stammdaten
  • Individuelle Werbemittel wie Banner & Textlinks
  • Statistiken zu Verkäufen und Provisionen

Im Bereich Programm finden Sie allgemeine Programminformationen, Werbemittel wie Banner und Textlinks und die Informationen zu Produkten und Provisionen.

Unter Auswertungen sehen Sie Statistiken zu den Werbemitteln und Transaktionen auf Tagesbasis.

Im Abschnitt Finanzen sehen Sie offene Provisionen und bereits gezahlte Gutschriften. Ihre  Stammdaten können Sie unter „Mein Konto“ jederzeit ändern.

Statistiken und Auszahlungen schnell und direkt von eRecht24

Die Provisionen aus den vermittelten eRecht24 Premium Mitgliedschaften werden von uns direkt an Sie ausgezahlt, wenn die 30 Tage-Geld-Zurück-Garantie verstrichen ist. Sie erhalten automatisiert eine Gutschrift für Ihre Buchhaltung.

Affiliate Werbematerial für Ihre Landingpage

Um erfolgreiches Affiliate-Marketing betreiben zu können, brauchen Sie als Affiliate Werbematerial für Ihre Kunden.
Wir haben dafür ein Bundle an Informationen, Scripten, Beschreibungstexten für eRecht24 Premium sowie Logo Sets und Grafiken für Sie als Affiliate erstellt.

FAQ – eRecht24 Premium Affiliate und Partnerprogramm

Ja, Käufer von eRecht24 Premium haben die Möglichkeit von der 30-Tage-Geld-zurück-Garantie Gebrauch zu machen.

Es wird beim ersten Verkauf eine einmalige Gutschrift erstellt, sobald die 30-Tage-Geld-Zurück-Garantie abgelaufen ist. Die Auszahlung erfolgt einmal monatlich wenn das Auszahlungs-Minimum erreicht ist. 

Sie erhalten von jeder verkauften Premium-Mitgliedschaft 25% Provision. Es wird beim ersten Verkauf eine einmalige Gutschrift erstellt, sobald die 30-Tage-Geld-Zurück-Garantie abgelaufen ist. Die Auszahlung erfolgt einmal monatlich wenn das Auszahlungs-Minimum erreicht ist. 

Wenn der vermittelte Kunde von seiner 30-Tage Geld-zurück-Garantie Gebrauch macht und die eRecht24 Premium-Mitgliedschaft storniert, dann erhalten Sie keine Provision.

Ja. Wir stellen Ihnen als Affiliate-Partner Werbematerial exklusiv für Ihre Kunden zur Verfügung: https://www.e-recht24.de/mitglieder/affiliate-marketing-material/

Wir bieten ein Bundle an Informationen, Skripten, Beschreibungstexten für eRecht24 Premium sowie Logo Sets und Grafiken für Sie als Affiliate: https://www.e-recht24.de/mitglieder/affiliate-marketing-material/

Bitte beachten Sie, dass das Bewerben der Marken, Produkte & Dienstleistungen von eRecht24 mit bezahlten Anzeigen bei Google Ads gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliates nicht gestattet ist. Wir behalten uns vor, Affiliates, die dagegen verstoßen zu sperren.

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner nutzen Sie bitte Tracking-Links, Text-Links oder den Banner-Code mit dem entsprechenden Link. Hier ist Ihre korrekte Affiliate-ID enthalten. Verändern Sie diesen Link bitte nicht,  da Sie sonst nicht als eRecht24 Premium Affiliate identifiziert werden können.

Die Affiliate-Provision gilt für die auf der eRecht24 Premium Landingpage unter www.e-recht24.de/mitglieder/ beworbenen Premium-Mitgliedschaften für Jahres- und Monatszahlung.

Der Anspruch auf Affiliate-Provision entsteht nicht beim Verkauf von Produkten im Rahmen von Sonderrabattaktionen, es sei denn wir weisen vor den Aktionen ausdrücklich darauf hin.