Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Affiliate-Programm von eRecht24 GmbH & Co. KG

Plattformbetreiber:
eRecht24 GmbH & Co. KG
Lietzenburger Straße 94
10719 Berlin

Stand: 15.07.2024

 

  1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
    1. Der Merchant bietet über die Webseite erecht24.de Dienstleistungen aus dem Bereich des Online-Rechts gegenüber Unternehmen an. Der Merchant bietet Affiliates im Rahmen seines Affiliate-Programms die Möglichkeit, Affiliate-Provisionen für geworbene Endkunden zu erhalten. Die Teilnahme am Affiliate-Programm erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden AGB.
    2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Affiliate verwendet werden, erkennt der Merchant – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.
    3. Im Geltungsbereich dieser AGB gelten folgende Bestimmungen:
      • Merchant ist derjenige, der seine Waren und Dienstleistungen über das Affiliate-Programm durch die Affiliates vermitteln lässt. Vorliegend tritt eRecht24 GmbH & Co. KG als Merchant auf.
      • Affiliate ist, wer im Rahmen des Affiliate-Programmes Endkunden wirbt.
      • Affiliate-Programm ist eine internetbasierte Vertriebsart gegen Provision durch den Affiliate für den Merchant; sofern in den vorliegenden Rechtstexten von „Affiliate-Programm“ die Rede ist, ist vorbehaltlich abweichender Bestimmungen, das vom Betreiber des Affiliate-Programms betriebene und in diesen AGB geregelte Affiliate-Programm gemeint.
      • Betreiber des Affiliate-Programms ist der Merchant.
      • Endkunde ist, wer vermittelt durch den Affiliate einen Vertrag mit dem Merchant schließt.

 

  1. Vertragsschluss zwischen Merchant und Affiliate
    1. Für die Teilnahme am Affiliate-Programm muss sich der Affiliate auf der hierfür vorgesehenen Webseite registrieren. Die Registrierung stellt ein Angebot des Affiliates zur Teilnahme am Affiliate-Programm dar, das anschließend durch den Betreiber des Affiliate-Programms bestätigt werden muss (Vertragsannahme).
    2. Die Registrierung im Affiliate-Programm ist ausschließlich juristischen oder volljährigen und voll geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt, die in ihrer Eigenschaft als Unternehmer handeln. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen geschlossen.
    3. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen und Bestimmungen ist die Teilnahme am Affiliate-Programm für den Affiliate kostenlos.
    4. Der Affiliate trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Affiliate-Programm anfallende Kosten selbst.
    5. Der Affiliate verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Kunde im Rahmen seiner Tätigkeit als Affiliate für den Merchant.

 

  1. Vertragsschluss mit Endkunden
    1. Verträge, die der Merchant mit einem Endkunden durch Vermittlung des Affiliate schließt, kommen ausschließlich zwischen dem Merchant und dem Endkunden zustande.
    2. Der Merchant darf vom Affiliate vermittelte Kunden ablehnen, der Affiliate hat keinen Anspruch darauf, dass der Merchant mit einem von ihm vermittelten Kunden einen Vertrag schließt.

 

  1. Pflichten, Beschränkungen und Obliegenheiten des Affiliates
    1. Der Affiliate ist verpflichtet, die bei seiner Anmeldung angegebenen Daten stets aktuell zu halten und Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen und gegen geltendes Recht zu unterlassen. Er handelt eigenständig und hat alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Merchants oder dessen Marken oder Dienstleistungen/Produkten schadet. Er hat ferner jede Handlung zu unterlassen, die Dritten den Eindruck vermittelt, der Affiliate sei Mitarbeiter des Merchants oder in sonstiger Weise dessen Betrieb zugehörig. Der Affiliate ist insbesondere verpflichtet:
      • sich nicht als Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter des Merchants ausgeben oder in dessen Namen aufzutreten und Erklärungen für diesen abzugeben. Er hat stets deutlich zu machen, dass er ausschließlich Affiliate ist.
      • keine Werbung auf Webseiten oder sonstigen Medien zu schalten oder zu verbreiten, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen.
      • keine Veränderung der vom Merchant bereitgestellten Inhalte und Materialien vorzunehmen.
      • keine sonstigen Handlungen vorzunehmen, die den Ruf oder die öffentliche Wahrnehmung des Merchants, seiner Dienstleistungen/Produkte oder seiner Marken schädigen könnten.
      • geltendes Recht beim Schalten von Werbung zu beachten, insbesondere die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung und zur Werbekennzeichnung zu einzuhalten, keine Urheberrechte oder sonstigen Drittrechte zu verletzen und die gesetzlichen Datenschutzvorgaben einzuhalten.
      • das provisionsauslösende Tracking nicht zu manipulieren (vgl. die Regelungen unter der Überschrift „Provision und Tracking“).
      • keine Verletzung von Urheberrechten und sonstigen Drittrechten zu begehen.
      • keine Bonussysteme, Paid4Mails, Schneeballsysteme, Pop-Up-Services oder ähnliche Formen von Werbung anzubieten oder zu verbreiten.
    2. Bei Verstößen gegen die Vereinbarungen dieser Ziffer steht dem Merchant ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu. Sollten Verstöße nach dieser Ziffer im Raum stehen, die zunächst noch überprüft werden müssen, ist der Merchant berechtigt, den Affiliate bis zur Klärung der Verdachtsfälle zu sperren; es obliegt in diesem Fall dem Affiliate, den Verdacht zu entkräften. Der Affiliate kann für die Zeit der Sperrung keinen Schadensersatzanspruch geltend machen; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung“ bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Bereitstellung von Werbematerial durch den Merchant
    1. Der Merchant stellt dem Affiliate Werbematerial zur Verfügung. Das zur Verfügung gestellte Werbematerial einschließlich überlassener Links, darf vom Affiliate weder bearbeitet noch verändert und nicht weitergegeben werden. Der Affiliate darf ausschließlich das zur Verfügung gestellte Werbematerial zur Kundegewinnung verwenden. Die Nutzung weiterer Werbemittel bedarf der Zustimmung des Merchants.
    2. Der Merchant ist berechtigt, vom Affiliate eine Änderung der Platzierung der Werbung zu verlangen, wenn die vom Affiliate gewählte Platzierung gegen die Gesetze, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt.
    3. Umfang und Art der Werbematerialien liegen im Ermessen des Merchants. Der Affiliate hat keinen Anspruch auf Werbematerialien.

 

  1. Provision und Tracking
    1. Der Merchant selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter protokolliert die vom Affiliate vermittelten Geschäftsabschlüsse (sog. „Tracking“). Allein maßgeblich für die Beurteilung, ob ein die Provision auslösender Vertragsschluss erfolgt, ist das Tracking des Merchants. Der Affiliate ist nicht berechtigt, das Tracking zu manipulieren.
    2. Der Affiliate erhält für die per Tracking nachgewiesenen Vertragsschlüsse eine Provision für geworbene Kunden, die sich wie folgt bestimmt:
      • Entstehung des Provisionsanspruchs: Der Provisionsanspruch entsteht, wenn ein vom Affiliate nachweislich geworbener Dritter ein kostenpflichtiges am Affiliate-Programm teilnehmendes Produkt des Merchants erwirbt und der Vertrag vom Kunden nicht innerhalb von 31 Tagen vorzeitig beendet wird; sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird fällt kein Provisionsanspruch an, wobei es unerheblich ist, aus welchem Grund der Vertrag vorzeitig beendet wurde (z.B. Widerruf, Rücktritt, Anfechtung, Geltendmachung einer vom Anbieter freiwillig eingeräumten Geld-zurück-Garantie).
      • Höhe des Provisionsanspruchs: Die Höhe der Provision beträgt einmalig 25% des Nettozahlbetrags auf die erste gebuchte Vertragsperiode eines eRecht24 Premium Produkts (Bsp.: Beim Verkauf eines eRecht24 Premium Tarifs mit Laufzeit von 1 Monat und einem Preis von 15€ erhält der Affiliate einmalig 3,75 €). Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Provisionshöhe für die Zukunft anzupassen. Hierüber wird der  Affiliate mit einer angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen vorab informiert.
      • Nachweis des Provisionsanspruchs: Der Provisionsanspruch entsteht nur für nachweislich vom Affiliate vermittelte Verträge.
      • Auszahlung der Provision: Der Affiliate erhält monatlich spätestens zum 15. des Folgemonats in dem der Anspruch entstanden ist eine Gutschrift über die von ihm erworbenen Provisionsansprüche auf das von ihm angegeben Konto. Zu viel gezahlte Provisionen kann der Merchant mit zukünftigen Gutschriften verrechnen.
    3. Der Affiliate führt anfallende Steuern selbst ab. Änderungen mit Bezug zur Umsatzsteuerpflicht teilt der Affiliate dem Merchant umgehend mit.
    4. Ein Anspruch auf eine Provision entsteht nicht, wenn
      • Affiliate und Kunde identisch sind,
      • bei Mehrfachbestellungen oder Bestellung über mehrere Kanäle,
      • die Bestellung auf Traffic zurückzuführen ist, der nicht im Einklang mit diesen AGB steht,
      • der Affiliate das Tracking manipuliert.

 

  1. Laufzeit und Beendigung
    1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von einer Woche in Textform ordentlich gekündigt werden.
    2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für den Merchant liegt insbesondere vor, wenn der Affiliate wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen diese AGB verstößt. In dem Fall ist der Merchant berechtigt, den Affiliate in der Zukunft aus dem Affiliate Programm auszuschließen.
    3. Ein eventuelles Restguthaben wird dem Affiliate zum Beendigungszeitpunkt ausgezahlt.
    4. Nach Beendigung des Vertrages und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden alle Daten des Affiliate gelöscht.
    5. Der Affiliate ist verpflichtet, mit Beendigung des Affiliate Programmes alle technischen Vorkehrungen zu treffen, um die Verlinkung zwischen seiner Webseite und derjenigen des Merchants zu löschen. Eine Nutzungsmöglichkeit der vom Merchant eventuell zur Verfügung gestellten Werbemittel endet.
    6. Der Merchant kann erzielte, noch nicht ausgezahlte Provisionen bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB einbehalten oder gezahlte Vergütungen für den Zeitraum, in dem gegen die vertraglichen Vereinbarungen schwerwiegend verstoßen wird, zurückfordern bzw. einbehalten.

 

  1. Änderung des Leistungsumfanges
    1. Der Merchant entwickelt die Plattform fortlaufend weiter und passt sie an.
    2. Er ist berechtigt, die Funktionalitäten und Inhalte des Affiliate Programms zu ändern oder den Betrieb des Affiliate Programmes vollständig einzustellen. Der Merchant ist dabei auch berechtigt Anzahl und Art der Affiliate Produkte zu ändern. Über Änderungen informiert er den Affiliate zeitnah.
    3. Der Merchant ist darüber hinaus berechtigt, seine Leistungspflichten nach dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

 

  1. Nutzungsrechte
    • Der Merchant räumt dem Affiliate für die Dauer dieses Vertrages – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages begrenzte Nutzungsrecht an den vom Merchant zur Verfügung gestellten Anwendungen, Werbematerialien und Daten ein. Dieses Nutzungsrecht gestattet es dem Affiliate, die überlassenen Inhalte ausschließlich für die Zwecke des Affiliate-Programms zu verwenden.

 

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit
    1. Der Merchant behandelt personenbezogene Daten des Affiliate vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
    2. Der Affiliate verpflichtet sich, über diese Vereinbarung und alle ihm im Rahmen der Teilnahme am Affiliate-Programm zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen oder Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Merchants, Stillschweigen zu bewahren.

 

  1. Werbung
    • Der Affiliate ist unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben berechtigt, E-Mail-Werbung oder Werbung in den Sozialen Netzwerken zu schalten.

 

  1. Haftung
    1. Der Merchant haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder bei Übernahme einer Garantie.
    2. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Merchant jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, sofern nicht ein Fall der unbeschränkten Haftung vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf.
    3. Im Übrigen ist die Haftung des Merchant ausgeschlossen.
    4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Merchants.
    5. Sollte der Merchant aufgrund des rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens des Affiliates insbesondere wegen Verstöße gegen das Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs oder Markenrecht in Anspruch genommen werden, stellt der Affiliate den Merchant von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (insb. Gerichts- und Anwaltskosten) in ihrer gesetzlichen Höhe. Satz 1 und 2 gelten nicht, wenn der Affiliate die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

  1. Schlussbestimmungen
    1. Zwischen Merchant und dem Affiliate wird kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder sonstiges Anstellungsverhältnis geschlossen.
    2. Zwischen dem Merchant und dem Affiliate geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Sofern der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Merchants als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
    4. Der Merchant ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Der Affiliate wird hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern er nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Merchant ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Kontakt:

E-Mail: mail@e-recht24.de

Telefon: 030 12088634
Telefax: 030 120886341

Inhaltlich verantwortlich:

Rechtsanwalt Sören Siebert, siebert@e-recht24.de