Bestellungen im Netz: Müssen Kunden den Widerruf begründen?

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Worum geht's?

Bestellen Kunden etwas im Internet, haben sie oft ein Widerrufsrecht. Sie können den Vertragsschluss so rückgängig machen. Doch müssen sie bei der Ausübung eine bestimmte Begründung abliefern? Der Bundesgerichtshof meint: nein. eRecht24 zeigt, was es mit der Entscheidung auf sich hat.

Kunde widerruft Kaufvertrag wegen Verletzung einer „Tiefpreisgarantie“

Ein Kunde kaufte in einem Onlineshop zwei Matratzen im Rahmen einer „Tiefpreisgarantie“. Bei der Garantie konnten Kunden den Differenzbetrag vom Verkäufer verlangen, sofern die gleiche Ware bei einem Konkurrenten günstiger war. Als der Käufer ein billigeres Angebot entdeckte, forderte er die Erstattung des Differenzbetrages. Der Händler weigerte sich. Daraufhin machte der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch.

Der Verkäufer war aber der Ansicht, dass der Widerruf nicht erlaubt war. Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeit nur geschaffen, da der Kunde die Ware beim Kauf im Internet nicht prüfen kann. Es sei missbräuchlich, wenn sich der Kunde auf dieses Recht zur Durchsetzung der „Tiefpreisgarantie“ berufe. Der Verkäufer zahlte den Kaufpreis deswegen nicht an den Käufer zurück. Der Kunde klagte und verlor in den ersten beiden Instanzen. Der Bundesgerichtshof hat den Fall jetzt entschieden.

BGH: Kunden müssen Widerruf nicht begründen

Die Richter des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16. März 2016, Az. VIII ZR 146/15) gaben dem Käufer recht. Für einen wirksamen Widerruf reicht es aus, wenn die Kunden diesen innerhalb der gesetzlich geregelten Frist erklären. Begründen müssen sie die Erklärung aber nicht. Auch die Beweggründe spielen keine Rolle. Mit dem Widerrufsrecht wollte der Gesetzgeber dem Verbraucher ein „einfach zu handhabendes Recht zur Lösung vom Vertrag geben“, so der Bundesgerichtshof weiter.

Nur in besonderen Ausnahmefällen ist die Ausübung des Widerrufs missbräuchlich. Das ist z.B. der Fall, wenn der Käufer den Verkäufer schädigen will. Der Kunde hat hier aber nur die Wettbewerbssituation zu seinem Vorteil genutzt, die sich aus dem gesetzlichen Widerrufsrecht ergibt.

Fazit:

Verbrauchern steht bei online abgeschlossenen Verträgen häufig ein Widerrufsrecht zu. Innerhalb von 14 Tagen können sich die Kunden so vom Vertrag wieder lösen. Eine Begründung hierfür müssen sie dem Händler aber nicht liefern. Es reicht, wenn sie den Widerruf einfach erklären.

Das Urteil zeigt , dass Händler den Widerruf ihrer Kunden in den meisten Fälle akzeptieren müssen. Um so wichtiger ist es für Shopbetreiber, die wenigen Ausnahmen die das Gesetz vom Widerrufsrecht bietet auch korrekt zu nutzen.

 

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