Filme, Musik oder Social Media ohne Anrechnung
Vertragskunden sparen bisher mit den kostenlosen Zusatzoptionen Datenvolumen und damit bares Geld ein. Bei Vodafone ist einer von vier sogenannten „Pässen“ gratis im Basistarif enthalten. Das beinhaltet die Nutzung bestimmter Chat-Apps, sozialer Netzwerke, Musik- oder Video-Streaming Apps, ohne dass dies auf das Inklusiv-Volumen angerechnet wird. Damit die Option finanzierbar bleibt, hat Vodafone allerdings Einschränkungen vorgesehen: Bei einem Aufenthalt im Ausland sowie beim Zugang über einen Hotspot fallen die Vergünstigungen weg.
Einbußen bei Bildqualität
Bei der Telekom kann die Option „StreamOn“ hinzugebucht werden. Im Gegenzug werden die Datenströme bestimmter Audio- und Video-Apps nicht vom Inklusiv-Volumen abgezogen. Auch hier muss der Anbieter allerdings einschränken: Wer die Zusatzoption nutzt, kann Videos nur noch mit einer Bandbreite von 1,7 Mbits pro Sekunde streamen. Das gilt auch für Anwendungen, die nicht im StreamOn-Paket enthalten sind.
EuGH: Einschränkungen unzulässig
In insgesamt drei Verfahren (Az. C-854/19, C-5/20 und C-34/20) waren die Bundesnetzagentur sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Angebotsoptionen vorgegangen. Dabei hatten sie sich auf einzelne Aspekte der Tarifgestaltung bezogen. Die Richter in Luxemburg gingen mit ihrem Urteil noch einen Schritt weiter. Sie betonten, dass Nulltarif-Optionen auf der Grundlage von kommerziellen Überlegungen grundsätzlich nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Mit der Limitierung der Bandbreite und den Einschränkungen beim Roaming verstießen die Anbieter gegen die Verordnung über den gleichen und ungestörten Zugang von Daten zum offenen Internet.
Fazit
Alle beteiligten Parteien wollen das Urteil nun zunächst einmal auswerten. Während die Telekom es allerdings für möglich hält, StreamOn weiterhin anzubieten, spricht man bei Vodafone bereits von Umstellungen. Verbraucherschützer und Netzagentur zeigen sich zufrieden mit der Entscheidung: Der EuGH sei damit weiter gegangen, als man erwartet habe.
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