So viel soll das Wuppertaler Unternehmen zahlen
Ein Familienbetrieb aus Wuppertal verkauft bereits seit Jahren Spuckschutze. Aktuell läuft das aufgrund der Coronakrise besonders gut. Jetzt erhielt das Unternehmen jedoch eine Abmahnung von einem Anwalt aus Österreich. Der Betrieb müsse gut 16.000 Euro zahlen, weil es den Begriff „Spuckschutz“ verwende. Dieser ist bereits seit 2014 markenrechtlich geschützt. Er ist als Marke im europäischen Markenregister eingetragen. Das heißt: Unternehmen, die den Begriff gewerblich verwenden wollen, benötigen dafür eine Genehmigung des Markeninhabers.
Das sagt das Markenrecht
Der Betrieb aus Wuppertal gab an, den „Spuckschutz“ nicht als Marke, sondern als beschreibenden Begriff zu sehen. Grundsätzlich gilt im Markenrecht: Beschreibende oder geläufige Begriffe sind nicht markenschutzfähig. Das soll verhindern, dass sich Unternehmen Gewohnheitsbegriffe sichern lassen und so Geld verdienen.
Weitere Unternehmen abgemahnt
Der Anwalt des österreichischen Unternehmens gab gegenüber dem ZDF an, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Nur so könne das Unternehmen, das über die Rechte verfügt, den Bestand der Marke sichern. Dabei ist der Betrieb aus Wuppertal nicht die einzige Firma, die eine Abmahnung für die Verwendung des Begriffs erhalten hat. Bereits Ende März berichteten österreichische Medien, dass verschiedene Hersteller und Händler, die die Glas- und Kunststoffscheiben vertreiben, abgemahnt wurden.
Fazit
Das zuständige Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wollte zu dem Fall nichts sagen. Es gab an, keine Einzelfälle zu kommentieren.
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