Pakete aus dem Nicht-EU-Ausland: 22-Euro-Steuerfreigrenze fällt weg

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Worum geht's?

Händler aus Fernost können Ware bis 22 Euro ohne Umsatzsteuer in Deutschland einführen. Das stellt deutsche Händler vor ein Problem. Sie müssen Umsatzsteuer zahlen und können Produkte daher häufig nicht so günstig anbieten wie Verkäufer aus China. Das ändert sich bald. Ab dem 01. Juli 2021 fällt die 22-Euro-Steuerfreigrenze weg. Händler aus dem Nicht-EU-Ausland müssen dann ab dem ersten Cent Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Was will die EU damit erreichen? Und was sind die Auswirkungen auf die Praxis?

Warum können Händler aus Fernost Ware oft so günstig anbieten?

Neben den niedrigeren Herstellungskosten machen es vor allem die Steuerfreigrenze und die günstigen Versandkosten möglich, Produkte unter dem Preis der europäischen Konkurrenz anzubieten. Produkte im Niedrigpreissegment aus China sind daher in der Regel günstiger als von deutschen Herstellern. Das verzerrt den Wettbewerb.

Ab wann fällt die 22-Euro-Steuerfreigrenze weg?

Eigentlich sollte die Steuerfreigrenze bereits zum 01. Januar 2021 fallen. Die Coronakrise erschwert derzeit jedoch die technische Umsetzung. Startschuss ist daher jetzt erst der 01. Juli 2021. Bis dahin zahlen Händler aus dem Nicht-EU-Ausland weiter erst Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von aktuell 16 Prozent (sonst 19 Prozent), wenn sie Produkte mit einem Wert von mehr als 22 Euro in die EU einführen.

Das will die EU damit erreichen

Die EU-Kommission will Versandhändler außerhalb der EU nicht weiter steuerrechtlich bevorzugen. Sie will die heimische Wirtschaft stärken. Sie will die Wettbewerbsverzerrung beenden. Und: Jedes Jahr werden rund 150 Millionen Pakete umsatzsteuerfrei in die EU eingeführt. Die 22-Euro-Freigrenze bringt dabei ein hohes Missbrauchspotenzial mit. Denn: Oftmals deklarieren Händler Pakete mit einem Wert von unter 22 Euro, obwohl diese eigentlich teurer sind.

Fazit

Durch die neue Regelung muss der Zoll zukünftig deutlich mehr Sendungen in seinem Internationalen Postzentrum (IPZ) abfertigen. Die Wartezeiten betragen derzeit bereits 3-4 Wochen. Ab dem 01. Juli 2021 könnten die Wartezeiten dann deutlich ansteigen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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