Schutz der Menschenrechte im KI-Zeitalter
Zu den Verhandlungspartnern gehören neben den EU-Mitgliedern unter anderem so einflussreiche Staaten wie Großbritannien, die USA, Kanada und Japan. Mit der KI-Konvention wollen sie globale Mindeststandards für die Anwendung von künstlicher Intelligenz definieren, die für alle Unterzeichner bindend sein sollen.
Zwar sind bei Missachtung keine rechtlichen Sanktionen möglich, doch die Teilnehmer erhoffen sich eine Signalwirkung, gerade so, wie man sie auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erzielt hat. Mehr als 90 zivilgesellschaftliche Akteure und Organisationen warnen nun in einem offenen Brief: Der aktuell diskutierte Entwurf könnte Staaten und Konzernen nicht ausreichend Grenzen setzen.
Sonderstellung für Nachrichtendienste?
Darin nämlich heißt es, dass die Unterzeichnerstaaten die KI-Konvention immer dann außer Acht lassen dürfen, wenn es um Fragen der Landesverteidigung geht. Maßnahmen wie Gesichtserkennung im öffentlichen Raum oder das systematische Durchsuchen von Social-Media-Profilen wären demnach zulässig, wenn damit Ziele der nationalen Sicherheit verfolgt würden. Die Menschenrechtsorganisation Algorithm Watch sieht in dieser Formulierung einen Freifahrtschein für Regierungen, die Regeln und Grundsätze der Konvention zu ignorieren.
Ausnahmen für Big-Tech-Konzerne?
Einige Verhandlungspartner möchten außerdem festlegen, dass die Verpflichtung auf den Schutz der Menschenrechte nicht für große Technik-Unternehmen gelten soll. In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn die USA die Konvention unterzeichnen würden, hätte sie für Google, Apple, Meta und andere IT-Riesen keine Bedeutung beim Entwickeln von KI-Programmen.
Fazit
In Straßburg haben die abschließenden Verhandlungen für die KI-Konvention des Europarats begonnen. Die teilnehmenden Staaten wollen einen für alle Unterzeichner verbindlichen Vertrag formulieren. Ziel: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sollen bei der Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz geachtet werden. Wissenschaftler und NGOs aber kritisieren, dass die Konvention weitreichende Ausnahmen für Tech-Unternehmen und für Staaten im Rahmen der nationalen Sicherheit beinhalten könnte.
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