Arbeitsplatz: Kommt das Recht auf Homeoffice?

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Worum geht's?

Viele Arbeitnehmer sind derzeit gezwungen, ihre Aufgaben von zuhause aus zu erledigen. Die Coronakrise lässt ein Zusammenarbeiten im Büro nicht zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Arbeitnehmern in Zukunft die Wahl geben, ob sie im Büro oder in Heimarbeit tätig sein möchten. Dies will er in einem Recht auf Homeoffice festhalten. Dafür will er im Herbst ein Gesetz vorlegen. Wie stellt sich Heil Homeoffice vor? Und was sagen Arbeitgeber zu diesem Vorhaben?

Wie soll Homeoffice aussehen?

Der Bundesarbeitsminister will es Arbeitnehmern fortan freistellen, ob sie nur einen oder zwei Tage oder die ganze Woche von zuhause arbeiten möchten. Faire Regeln sollen dabei verhindern, dass die Arbeit zu sehr in das Privatleben der Angestellten drängt. So soll es auch im Homeoffice einen Feierabend geben. Dieser soll gemäß Heil nicht erst um 22 Uhr sein. Erzwingen will Heil das Homeoffice jedoch nicht.

Vizekanzler sieht Homeoffice als Errungenschaft

Vizekanzler Olaf Scholz wies daraufhin, dass die vergangenen Wochen gezeigt hätten, wie viel Homeoffice möglich sei. Das sei eine Errungenschaft, die auch nach der Coronazeit nicht mehr abgegeben werden sollte.

Ähnlich sieht das Grünen-Faktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt. Es sei überfällig, dass Homeoffice nicht mehr nur ein Privileg für einige Wenige sei. Viele Arbeitnehmer sollten diesen Anspruch haben. Dabei solle jeder, der Heimarbeit wolle und bei dem es der Arbeitsplatz zulasse, von zuhause aus arbeiten können.

Wie finden Arbeitgeber das Recht auf Homeoffice?

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, glaubt, dass ein Recht auf Homeoffice Wachstum und Flexibilität von Unternehmen beschränke. Vor allem betriebliche Belange und Wünsche der Kunden würden darüber entscheiden, wo Homeoffice möglich sei. Und weiter: Homeoffice allein könne die Wirtschaft nicht am Laufen halten.

Fazit

Das ist nicht der erste Anlauf von Bundesarbeitsminister Heil. Bereits Anfang 2019 hatte er angekündigt, ein Recht auf Homeoffice einführen zu wollen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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