Handy am Steuer: Was erlaubt ist und was nicht

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Worum geht's?

Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr: Hände weg vom Handy am Steuer! Wenn Sie aber doch erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Lesen Sie, was der Bußgeldkatalog vorsieht und was Sie beim Fahren mit Ihrem Handy tun dürfen!

Im Straßenverkehr sollte sich jeder Autofahrer aus Gründen der Sicherheit auf den Straßenverkehr konzentrieren. Schon kleinste Momente der Unaufmerksamkeit können reichen, um schwere Fahrfehler zu begehen oder sogar einen Unfall zu verursachen. Dennoch fahren viele Deutsche mit Handy am Steuer – und werden damit zur echten Gefahr. Experten gehen davon aus, dass sich die Unfallgefahr durch das Telefonieren am Steuer um das Fünffache erhöht, beim Tippen einer SMS sogar um das Zehnfache. Deshalb sind mittlerweile einige Vorschriften und Bußgeldtatbestände bezüglich der Nutzung des Handys während der Autofahrt geschaffen worden.

Alles zum Thema Handy am Steuer:

 

» Handy am Steuer: Die Strafen im Überblick

» Fahrverbot wegen Handy am Steuer

» Typische Vergehen im Straßenverkehr

» Gegen den Bußgeldbescheid vorgehen

» Was ist erlaubt und was nicht?

Handy am Steuer: Die Geldbußen im Überblick

Werden Sie im Straßenverkehr mit Handy am Steuer erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Seit der Punktereform zum 1. Mai 2014 wurde das Bußgeld stark erhöht. Bezahlte man bisher laut Punktekatalog für das Handy 40 Euro Strafe, müssen Sie sich mittlerweile auf 60 Euro Bußgeld einstellen. Hinzu kommt bei der Nutzung des Handys ein Punkt in Flensburg.

Das Punktesystem für das Handy hat sich zwar an und für sich nicht geändert, denn auch vor der Reform stand darauf bereits ein Punkt. Allerdings dürfen Sie nach dem neuen System nur noch deutlich weniger Punkte haben als bisher, ehe Ihnen ein Fahrverbot droht – statt ehemals maximal 18 dürfen Sie nun nur noch acht Punkte erreichen. In der Praxis entspricht die Beibehaltung des einen Punkts also einer deutlichen Verschärfung der alten Strafe, da ein Punkt jetzt schneller zum Fahrverbot führt.

Der Bußgeldkatalog zum Thema Handy im Überblick:

Tatbestand Bußgeld Punkte
Nutzung des Mobiltelefons bei laufendem Motor 60 Euro 1 Punkt

Fahrverbot wegen Handy am Steuer: Begründete Angst vor dem Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot hingegen sieht der Bußgeldkatalog für den Fall eines Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer standardmäßig jedoch nicht vor. Eine Ausnahme hiervon gibt es allerdings: § 25 Abs. 1 StVG regelt, dass ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt werden kann, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit auf Basis einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung begehen. Dieser Fall ist auch durchaus von einer gewissen Relevanz für die Praxis. Das Oberlandesgericht Hamm musste bereits über einen entsprechenden Fall verhandeln und entschied, dass das Fahrverbot rechtens ist, wenn ein Autofahrer mehrfach mit Handy am Steuer erwischt wird (Beschluss vom 24. Oktober 2013, Az. 3 RBs 256/13).

Übrigens: Im Fall eines Fahrverbots wird der Führerschein eingezogen und amtlich verwahrt (§ 25 Abs. 2 StVG). Notfalls wird er beschlagnahmt, sofern Sie ihn nicht freiwillig abgeben.

Handy am Steuer: Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Neben dem Standardfall, dass Sie beim Telefonieren erwischt werden, gibt es noch einige weitere Regelverstöße, die mit dem Handy am Ohr zusammenhängen. Je nach Ausprägung müssen Sie hier mit einer abweichenden Bußgeldern rechnen:

Geblitzt mit Mobiltelefon: Doppelt zahlen bei zwei Verstößen?

Werden Sie geblitzt und sind auf diesem hübschen Beweisfoto ausgerechnet mit dem Handy am Ohr zu sehen, ist die Angst zunächst groß. Mitunter kommt dann nämlich nicht nur das teure Bußgeld und gegebenenfalls Punkte in Flensburg auf Sie zu, sondern zusätzlich flattert Ihnen ein Bußgeldbescheid für die Geschwindigkeitsübertretung ins Haus. Und tatsächlich ist diese Angst ein stückweit berechtigt, denn die Polizei ist tatsächlich in der Lage, die Blitzerfotos auf diese Art und Weise auszuwerten.

Glücklicherweise greift in den meisten Fällen die sogenannte Tateinheit. Verwirklichen Sie durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs, so ist nur das Bußgeld in voller Höhe zu zahlen, das den höheren Regelsatz aufweist. Der Regelsatz kann jedoch unter Berücksichtigung des zweiten Verstoßes unter Umständen angemessen erhöht werden, § 3 Abs. 6 BKatV. Üblicherweise wird hierfür die Hälfte des Bußgelds der zweiten Ordnungswidrigkeit veranschlagt. Aber: Ist auch die Geschwindigkeitsübertretung so ausgeprägt, dass Ihnen dafür Punkte in Flensburg zustehen, müssen Sie mit den doppelten Punkten rechnen.

Beispiel: Sie werden innerorts mit 74 km/h erwischt. Auf dem Blitzerfoto sind Sie mit dem Handy am Ohr zu sehen. Auf die Geschwindigkeitsübertretung steht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Für das Telefonieren am Steuer liegt sie bei 60 Euro und ebenfalls einem Punkt. Sie bezahlen nun die 80 Euro für das zu schnelle Fahren sowie höchstwahrscheinlich die Hälfte des zweiten Bußgeldes, also 30 Euro. Zudem kassieren Sie laut Bußgeldkatalog zwei Punkte in Flensburg, je einen pro Regelverstoß.

Übrigens: Hat die Kommune geblitzt, müssen Sie zunächst nicht mit einer Ahndung des Handy-Verstoßes rechnen. Allerdings kann die Kommune den Verstoß an die Polizei weiterleiten.

Handy am Steuer in der Probezeit: Probezeitverlängerung bei zweitem B-Verstoß

Auf die Probezeit wirkt sich das Handy am Steuer bei jungen Autofahrern nur indirekt aus. Der Verstoß kann alleine und für sich genommen nicht zur Probezeitverlängerung führen. Allerdings handelt es sich um einen sogenannten B-Verstoß. Begehen Sie innerhalb der Probezeit einen weiteren B-Verstoß, müssen Sie mit diesen Konsequenzen rechnen:

  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF, Nachschulung)
  • Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer
  • bei Weigerung an der Teilnahme droht ein Fahrverbot

Haben Sie in Ihrem Konto bereits einen B-Verstoß gesammelt, sind Sie also beispielsweise mit abgefahrenen Reifen gefahren oder haben die Haupt- oder Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überzogen, müssen Sie damit rechnen, dass eine Verlängerung der Probezeit angeordnet wird. Haben Sie bereits mehrere A- oder B-Verstöße gesammelt, ist unter Umständen sogar mit schlimmeren Folgen zu rechnen:

  1. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Nachschulung und Probezeitverlängerung
  2. zweiter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße nach Teilnahme am Aufbauseminar: Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
  3. ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße mehr als zwei Monate nach verkehrspsychologischer Beratung: Führerscheinentzug für mindestens drei Monate, MPU vor Neuerteilung

SMS Schreiben beim Autofahren: Keine Ausnahmen für Tipper

Der Gesetzgeber beschränkt das Handyverbot im Auto nicht auf das Telefonieren am Steuer, sondern untersagt schlichtweg jedwede Nutzung. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist es während des Führens eines Kraftfahrzeugs verboten, ein Auto- oder Mobiltelefon zu benutzen, wenn man es dafür aufnehmen und halten muss. Dementsprechend gilt das Bußgeld von 60 Euro und der Punkt in Flensburg auch als die adäquate Konsequenz des Schreibens von SMS oder Nachrichten in Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Facebook Messenger.

Möchten Sie eine SMS schreiben, so müssen Sie entweder auf die Sprachfunktionen des Smartphones zurückgreifen und die Nachricht diktieren ohne das Handy dabei anzuheben oder zu berühren. Oder Sie bringen das Fahrzeug zum Stehen und stellen den Motor ab. In beiden Fällen wird das SMS schreiben im Auto nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Unfall mit Handy am Steuer

Sich während der Fahrt mit dem Handy zu beschäftigen ist nicht umsonst bußgeldbewehrt. Sie sind vom Straßenverkehr abgelenkt und begehen so mitunter folgenschwere Fahrfehler, durch die leider auch ein Unfall provoziert werden kann. Wie hoch Geldstrafe oder Bußgeld ausfallen, wenn Sie einen Unfall verursachen, hängt von der Schwere des Fehlverhaltens und der Schäden ab. Es macht natürlich einen großen Unterschied, ob Sie lediglich ein parkendes Auto touchieren oder bei dem Unfall eine Person ums Leben kommt. Kommt es im Falle einer fahrlässigen Körperverletzung zu einem Strafantrag, müssen sie bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Stirbt eine Person infolge des Unfalls kann die Gefängnisstrafe sogar bis zu fünf Jahre betragen.

Wie das im Ernstfall aussehen kann, zeigt der Fall einer 19-jährigen Frau, die während der Fahrt eine SMS versandte, in der Folge ungebremst in zwei Radfahrer fuhr und schließlich auch noch Fahrerflucht beging. Nachdem einer der zwei Verletzten verstarb, wurde sie wegen fahrlässiger Tötung und wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt (Urteil des Landgerichts Stuttgart vom November 2015).

Neben der strafrechtlichen Komponente müssen Sie sich im Fall der Fälle auch mit dem zivilrechtlichen und anderen finanziellen Gesichtspunkten auseinandersetzen. Neben einem eventuell auf zivilrechtlicher Ebene geforderten Schadenersatz der geschädigten Personen kommen die Unfallkosten auf Sie zu. Ihre Kaskoversicherung darf sich aus der Verantwortung ziehen, wenn Ihnen eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – das kann neben vielen anderen Ablenkungsfaktoren auch auf das Handy am Steuer zutreffen. Ein kleiner Wermutstropfen: Die Haftpflichtversicherung muss trotzdem zahlen.

Gegen den Bußgeldbescheid vorgehen: So finden Sie einen Anwalt

In einigen Fällen lohnt es sich durchaus, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, wenn Sie mit Handy am Steuer erwischt wurden. Ist beispielsweise auf dem Blitzerfoto nicht gesichert erkennbar, wer gefahren ist, oder ist unklar, ob Sie überhaupt ein Handy gehalten oder sich nur am Ohr gekratzt haben, kann ein guter Anwalt durchaus etwas für Sie herausholen. Wichtig ist dafür, dass Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der die Kombination aus Verkehrsrecht und Strafrecht abdeckt. Im Idealfall handelt es sich um einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, denn dieser musste vor Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung nachweisen, dass er in diesem Rechtsbereich mindestens 160 Fälle in drei Jahren bearbeitet und dementsprechend über eine besondere Qualifikation verfügt.

Da gerade zum Thema "Handy am Steuer" immer wieder neue Urteile ergehen, ist es für eine gute Verteidigungsstrategie außerdem unerlässlich, dass der Anwalt sein Fachwissen in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht stets aktuell hält. Achten Sie deshalb auf gängige Weiterbildungssiegel (z. B. "Qualität durch Fortbildung" von der Bundesrechtsanwaltskammer) und auf die Mitgliedschaft in Verbänden.

Autofahren mit Handy in der Hand: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Gerichte haben sich bereits in zahlreichen Fällen damit beschäftigt, welche Tätigkeiten während der Fahrt mit einem Handy verboten sind. Die folgende Übersicht zeigt, was erlaubt ist und was nicht:

Tätigkeit Erlaubt? Begründung
Benutzung eines schnurlosen Telefons ja Ein im Auto benutztes Festnetzgerät ist kein Mobiltelefon und rechtfertigt somit kein Bußgeld (OLG Köln, Az. 82 Ss-OWi 93/09).
Telefonieren mit einer Freisprechanlage ja Muss das Handy zum Telefonieren am Steuer nicht in der Hand gehalten werden, weil Sie eine Freisprechanlage verwenden, ist dies zulässig (§ 23 Abs. 1a StVO). Im Falle eines Unfalls müssen Sie allerdings mit einer eingeschränkten Leistungspflicht der Kfz-Versicherung rechnen (LG Frankfurt, Az. 2/23 O 506/600).
Display ablesen nein Schon das Ablesen der Uhrzeit ist verboten, weil Sie dazu das Handy während der Fahrt benutzen müssen (Urteil des OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 177/05, 2 Ss OWi 1005/02, 2 Ss OWi 402/06).
Anruf wegdrücken nein Wenn Sie einen Anruf während der Fahrt nicht annehmen möchten und ihn deshalb wegdrücken, ist ein Bußgeld berechtigt, weil Sie das Handy dabei bedienen (Urteil des OLG Köln, Az. III-1 RBs 39/12).
Handy als Diktiergerät verwenden nein Auch wenn Sie es dazu nicht aufnehmen müssen, dürfen Sie das Smartphone während der Fahrt nicht als Diktiergerät verwenden (OLG Jena, Az. 1 Ss OWi 82/06).
Nutzung des Handys als Navigationsgerät ja Geregelt wurde das vom OLG Hamm (OLG Hamm, 18.02.2013 - III-5 RBs 11/13). Das Urteil besagt, jegliches Halten des Handys in der Hand, gilt als Benutzung und ist rechtswidrig. Solange das Handy nicht angefasst wird, ist also die Benutzung der Navigationsfunktion nicht verboten.
Musik hören auf dem Handy ja Jegliches Halten des Handys gilt als Benutzung. Somit darf Musik nicht über das Handy gehört werden, wenn man es dabei hält. Abgesehen davon gibt es keine Regelung zum Musik hören über das Handy, somit ist es auch nicht rechtswidrig, solange das Handy nicht dabei in der Hand gehalten wird. (OLG Hamm, 18.02.2013 - III-5 RBs 11/13)
Handy weitergeben ja Nehmen Sie Ihr klingelndes Handy aus der Tasche, um es an Ihren Beifahrer weiterzureichen, liegt kein Fehlverhalten vor, sofern Sie dabei nicht aufs Display sehen (OLG Köln, Az. III-1 RBs 284/14).
Heruntergefallenes Handy aufheben ja Wenn Ihr Smartphone in den Fußraum gefallen ist und Sie es lediglich aufheben, gibt es kein Bußgeld (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07).
Telefonieren an der roten Ampel mit ausgeschaltetem Motor ja Wenn Ihr Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, dürfen Sie an der roten Ampel telefonieren – dafür reicht auch die automatische Abschaltung durch eine Start-Stop-Automatik (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 190/07). Wenn Sie den Motor weiterlaufen lassen, wird ein Bußgeld fällig (§ 23 Abs. 1a, 49 I Nr. 22 StVO).
Telefonieren auf dem Standstreifen der Autobahn nein Selbst wenn Sie auf dem Standstreifen den Motor abschalten würden, müssten Sie mit einer Bestrafung rechnen, denn hier dürfen Sie noch dazu nicht anhalten (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az. IV-2 Ss OWi 84/08).
Handybenutzung im Stau je nach Situation Möchten Sie das Handy im Stau nutzen, ohne ein Bußgeld zu riskieren, müssen Sie auf den vollständigen Stillstand mit entsprechendem Abschalten des Motors warten. Bei Stop & Go-Verkehr scheidet das Telefonieren am Steuer aus.

 

Josefine Weyand
Thomas
Wie verhält es sich wenn ich das Handy mit geschlossener Hülle lediglich in der Hand halte? Ich wurde nicht geblitzt, es existiert kein Foto. Die Polizei stand an der Ampel neben mir und forderte mich auf zu folgen. Ich war mir keiner Schuld bewusst weil das Handy nicht genutzt wurde und auch der Blick nicht aufs Handy gerichtet war.
3
Kerstin Keller
Sehr geehrte Damen und Herren, wie verhält es sich, wenn auf dem Beweisfoto nur zu sehen ist, dass ich eine Handyhülle in der Hand halte?
8
@DISCH59
Beweisfoto grobkörnig, Fahrer hält Gegenstand in der Hand, schaut aber nach vorn und achtet auf den Verkehr! Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt erkennt, dass es sich bei dem Gegenstand um ein Handy, Zitat:" elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist". Die sind aber gut. Ich erkenne auf dem Bild nur ein flaches Zigarettenetui oder ein Visitenkartenet ui oder..Ist das so leicht für die Bußgeldstell en zu bestimmen, was ein Handy ist und was nicht???
3
Stadtschlampe
hahaha
4
Thorsten
Also ich kann nichts unverständliches feststellen. Ob in der Hand gehalten oder nicht: Maßgebend ist - wie oben beschrieben - die BENUTZUNG. Wenn ich auf´s Display schauen muss, benutze ich das Telefon. Und das ist strafbewährt. Was ist daran schwer verständlich?
6
mumpel
Trotz SMS-Funktion als zulässig erklärt? Keine Ahnung von Technik diese Richter. ;-)
8
sven
mumpel sagte :
sven sagte :
(...) ein Schnurlostelefon damit verbinden (...)
Das wäre nicht erlaubt. Es muss ein Telefon mit Schnur sein. DECT-Telefone haben keine Schnur, also m.E. nicht erlaubt.
Im o.a. Fall (OLG Köln, Az. 82 Ss-OWi 93/09) handelte es sich um ein T- Com Sinus 702 K. Das ist ein schnurloses DECT Telefon.

9
mumpel
sven sagte :
(...) ein Schnurlostelefon damit verbinden (...)
Das wäre nicht erlaubt. Es muss ein Telefon mit Schnur sein. DECT-Telefone haben keine Schnur, also m.E. nicht erlaubt.

10
mumpel
sven sagte :
(...) bzw. sorgt für gezielte Fehlinformation (...)
Sag ich doch. ;) sven sagte :
(...) Man darf es dabei nur nicht in der Hand halten (...)
Wer hält schon ein Mobiltelefon hunderte Kilometer weit in der Hand um sich so navigieren zu lassen. sven sagte :
(...) Warum also nicht einen VoIP-Router mit DECT-Funktion nehmen, mit mobilem Internet versehen, ein Schnurlostelefon damit verbinden und so telefonieren (...)
Technisch machbar. Aber zu umständlich. Es gibt fertige Lösungen. Z.B. "CellFax plus" (http://innocom.de/index.php/produkte/gsm-gateway-analog-fax/cellfax-plus), ein Gerät mit automatischer Faxweiche. Da könnte man ein Festnetztelefon anschließen. Wäre dann auch erlaubt. sven sagte :
(...) Auf das Urteil bin ich gespannt (...)
Der Autofahrer würde obsiegen, da es sich um einen Festeinbau handelt.

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sven
Diese Übersichtst abelle ist teilweise falsch, bzw. sorgt für gezielte Fehlinformation . Z.B. ist es nicht generell verboten ein Smartphone als Navigationsgerät zu benutzen. Man darf es dabei nur nicht in der Hand halten. Das OLG Hamm hat dazu einiges geregelt.Die Sache mit dem Musikhören ist nicht belegt. Das Urteil geht darum, ein iPod während der Fahrt benutzen zu dürfen. Das aber hier eine Unterscheidung gemacht wird mit der Begründung, ein iPod kann nicht telefonieren, ist für mich unverständlich. Ein Mobiltelefon darf ich nicht in der Hand halten, einen iPod, der ähnlich wie ein Mobiltelefon zu bedienen ist, darf man während der Fahrt sogar benutzen.Aber man darf ja auch schnurlose Telefone benutzen. Warum also nicht einen VoIP-Router mit DECT-Funktion nehmen, mit mobilem Internet versehen, ein Schnurlostelefo n damit verbinden und so telefonieren. Auf das Urteil bin ich gespannt.
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